Honorar zulässig und Höhe berechtigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorar zulässig und Höhe berechtigt?
Wir haben uns eine Neubau-Eigentumswohnung für einen Festpreis gekauft, die sich aber noch im Bau befindet. Also haben wir noch die Möglichkeit, ein wenig mit zu planen und Veränderungen druchzuführen. Die vorgegebene Standardeinrichtung reicht uns nicht aus, also haben wir einige Sonderwünsche (z.B. Glas- anstatt vorgegebener Kunststoffduschwand, Parkett anstatt Teppich etc.). Jetzt teilt uns unser Bauleiter (weiß nicht, ob es ein Architekt ist, wohl eher nicht) mit, das er für alle Sonderwünsche pauschal 15 % Bearbeitungsgebühr für die "Koordination vor Ort" bekommt. Meine Frage: Sind Bearbeitungsgebühren für diese Art von Sonderleistungen berechtigt (es handelt sich ja nicht um großartige Veränderungen)? Wenn ja, ist die Höhe dieses Satz angemessen? Bitte helfen Sie mir! Wir sind ein wenig unsicher! Vielen Dank im Voraus. Viktoria
-
15 % von was?
Was für einen Vertrag haben Sie geschlossen (Kaufvertrag oder Architektenvertrag)? Was ist der Mann denn genau (Bauleiter, Architekt, Bauträger, Verkäufer)?
Wer baut denn die Duschwand bzw. Parkett ein? -
Klarheiten
Ach so, hier die Antwort für Klarheiten. Es handelt sich um einen Kaufvertrag, der Mann ist Bauleiter, was noch, weiß ich leider nicht. Die Duschwand etc. wird von Handwerkern eingebaut, die auch für die Standardsachen zuständig sind. Beispiel: Badewanne ist im Preis enthalten, auch der Einbau, Badewanne in Silber ist Extrawunsch, also müssen wir Sonderwunsch (= Aufpreis) zahlen und dafür gehen dann 15 % an den "Bauleiter". Hilft Ihnen das? -
Was ist das für ein Quatsch?
Wo ist denn da für den Bauleiter Mehreinsatz? Sie haben einen Vertrag mit einem Bauleiter? Einen Kaufvertrag? -
Wo ist denn da für den Bauleiter Mehreinsatz ...
Wo ist denn da für den Bauleiter Mehreinsatz: Das haben wir uns auch gefragt, nach seiner Ansicht für die Koordinierung
Sie haben einen Vertrag mit einem Bauleiter? "? " Natürlich nicht, der Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung haben wir mit dem Bauträger abgeschlossen. Von diesem (Bauträger) wurde der Bauleiter eingesetzt, also mehr oder weniger uns aufgezwungen -
Noch Jemand
im Forum, der eventuell auf meine Frage eingehen kann? Ich fühle mich da noch nicht so glücklich mit der Antwort oder benörigt noch jemand weitere Details, um mir helfen zu können? -
hmm
Moin Viktoria,
ist ja eigentlich überhaupt nicht mein Sachgebiet und dienachfolgenen Anmerkungen bitte ich als Meinung zu betrachten und nicht als Rechtsberatung.
Also: der Mann ist Bauleiter, vom Bauträger bezahlt und eingesetzt. Demnach haben Sie keinen Vertrag mit dem Bauleiter.
Die nächste Frage stellt sich - und darauf zielte die Frage von Herrn Beisse ab, mit wem haben Sie den Kaufvertrag abgeschlossen? Der und nur der ist vertraglich mit Ihnen verbunden, es sei denn, es steht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes und der dann Verantwortliche ist auch damit einverstanden.
Achten Sie auch darauf, dass Sie zwar mit ein und derselben natürlichen Person den Kaufvertrag abschließen können, aber kein Vertragsverhältnis mit ihr haben müssen, wenn diese Person auch Bauleitung macht. Das ist gerade dann von Bedeutung, wenn der Bauträger über mehrere Firmen agiert.
Auch mir ist nicht klar, von welchem Grundbetrag der "Bauleiter" die 15 % anrechnen will. Vom Kaufpreis? Wohl kaum. Von seiner Endgeltung? Wohl nur, wenn er extern ist - und auch das wäre sehr merkwürdig.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass Sie da ein wenig abgezockt werden sollen.
MfG
Stefan Ibold -
Entschuldigung für die spärlichen Antworten
Der Grund liegt darin, dass wir keine Rechtsberatung können und dürfen. Sie sollten eine Rechtsanwalt zur Erstberatung (ausdrücklich vereinbaren!) aufsuchen. Das kostet dann max. 350 DM + Vergnügungssteuer und Sie wissen, woran Sie sind.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Honorar, Bauleiter". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - dem Architekten kündigen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt arbeitet kaum noch
- … miteinander abstimmen müssten, wollen die Handwerker dies auch lieber mit unserem Bauleiter, dem Architekten, abstimmen. Wir überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, …
- … die angedrohte Kündigung aussprechen und Schadensersatzforderungen stellen. Damit entgehen Sie seinen Honorarforderungen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat alles ruiniert
- … es vergessen hatte mit anbieten zu lassen. Dann kam irgendwann der Bauleiter auf uns zu und eröffnete uns in einem ebenfalls vertraulichen Gespräch, …
- … und hat noch eine zuzsätzliche Abschlussrechnung angekündigt. Insgesamt hätte sich sein Honorar auf knapp 30.000 belaufen, bei einer Bausumme von 210.000. Davon hat …
- … völlig falsch erscheint) mit Fug und Recht auf seinem fast vollen Honorar. …
- … für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist. …
- … Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt will Scherbenhaufen hinterlassen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 50 % über Kostenabrechnung
- … die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein eigenes Honorar zu verdoppeln ... die Würze liegt meistens oft ganz verborgen in …
- … Budget von 200.000 und einer Kostenberechnung von 260.000 . kann kein Honorar von 40. ooo, oo nach der HOAIAbk. berechnet werden ... besonders …
- … neues unterschrieben. Er hat die 40 000 für alles veranschlagt: sein Honorar, Gutachter, Statiker, Genehmigungen etc. …
- … schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit hat? evtl. mal eine Anzeige aufgeben : …
- … (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase steht ihm das Honorar meines Erachtens zu. Es geht nicht um die zufrieden stellende Ausschreibung, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Fassadendämmung
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung …
- … Für die Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. Ich finde das heftig viel. Es geht ja jetzt nicht um eine hochkomplizierte Planung mit allem Drum und Dran. Die Zahlen, Daten und Fakten kann er seinem eigenen Energiebericht entnehmen. Wir brauchen seine Hilfe nur bei der Angebotsprüfung, damit auch alles dabei ist, was gemacht werden muss, und der Kontrolle bei den Arbeiten, damit Pfusch am Bau vermieden wird. Wichtig ist natürlich auch seine Bestätigung für die KFW-Förderung. Nach der letzten Kostenschätzung liegen wir mittlerweile bei 160.000 Sanierungskosten. Da wird dann sein Honorar nochmal um einige Tausender anziehen. Muss das Honorar wirklich so …
- … Sie sich auch drüber im klaren, dass Sie, wenn Sie keinen Bauleiter nehmen, selber die technische Abnahme mit den Firmen machen (entweder förmlich …
- … Leute zum Arzt oder zum Anwalt gehen, diskutiert keiner über deren Honorar - weder vorher noch hinterher. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Bauleitung undichtes Dach Schiedsstelle
- … sachkundiger Architekt hätte wahrnehmen können. Der Bau wurde von einem anderen Bauleiter seriös zu Ende gebracht. …
- … es für nicht notwendig, dass der Architekt sein Honorar für die Bauaufsicht zurückzahlen musste, obwohl seine Leistung mangelhaft war. Es wurde auf einen fehlenden juristischen Rechtsanspruch hingewiesen. …
- … Warum soll es denn gerade der Bauleiter gewesen sein? …
- … 3. Der Bauüberwacher/Bauleiter, der den Murks des Handwerkers gesehen und evtl. zugelassen hatte, dass …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleitung mangelhaft
- … dieser Entfernung nicht täglich die Baustelle besichtigen können, haben wir einen Bauleiter eingestellt, der dafür sorgen sollte, dass der Bau reibungslos abläuft, sodass …
- … wurden von uns selbst vergeben. Es ist keine Bauträger involviert. Der Bauleiter ist gelernter Dachdeckermeister. …
- … die Bauleitung mit dem Bauherren , ansonsten den Zahlungsplan für das Honorar. …
- … - Beim Gießen der Bodenplatte war der Bauleiter nicht anwesend. Ich hatte gemerkt, dass ein Abflussrohr völlig fehlte und …
- … Dusche. Auch dies wurde durch mich festgestellt und nicht durch den Bauleiter. …
- … der Estrich gegossen werden sollte und wir strengen Frost bekamen. Der Bauleiter versprach, dass der Estrich vor Weihnachten fertig wäre. Nach mehrmaligem Verschieben …
- … der Baustelle, um das Haus elektrisch vorzuheizen. Wenn es nach dem Bauleiter gegangen wäre, wäre der Estrich bei Frost in ein Haus mit …
- … der Vertrag viel zu ungenau formuliert ist. Zwischendurch habe ich dem Bauleiter allerdings per E-Mail mitgeteilt, dass ich von ihm Leistungen nach der …
- … bis heute außer 2 Bautenstandsberichten und einer Abnahme nichts Schriftliches vom Bauleiter erhalten habe. …
- … mich jetzt jedoch durch die fehlende Leistung des Bauleiters dermaßen stark in Anspruch, dass die Auswirkungen auf die berufliche und private Zeitplanung nicht mehr akzeptabel sind. Damit ist meinerseits eine grundlegene Eigenschaft des Vertrages nicht erfüllt, nämlich die Entlastung des Bauherren. Stattdessen hatte man mit dem Bauleiter eine Unsicherheit mehr am Bau, die einem schlaflose Nächte bereitet …
- … Der Bau wurde vor Baubeginn mit 132.000 geschätzt. Die Honorarsumme beziffert sich auf 5.000 netto. Ich würde eigentlich nicht die gesamte Summe zahlen wollen. Ich habe dem Bauleiter vorgeschlagen, dass wir einen Bausachverständigen als Mediator hinzuziehen. Dieser Vorschlag …
- … Dann verlangen Sie eine prüfbare Abrechnung des Bauleiters und Kopien seines Bautagebuches und Verhandlungsprotokolle von Vergaben an Baufirmen sowie …
- … Melden Sie beim Bauleiter einen Schaden an und verlangen, dass er Ihnen die Kopie einer Schadenmeldung seiner Berufshaftpflicht-Versicherung übergibt. …
- … Möglich ist nicht nur eine ungenügende Bauleitertätigkeit, sondern auch Provisionsbetrug. …
- … Der richtige Weg wäre, das Honorar zu kürzen und bei tatsächlichem Schaden den Schaden ersetzt zu bekommen. …
- … Ein Problem wäre, wenn der Bauleiter keine Versicherung hat: dann hätte er den Auftrag nicht annehmen dürfen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … noch versichert ist. Diese Architektenaufgabe ist natürlich äußerst zeitintensiv, das angemessene Honorar regelt die Honorarordnung (HOAIAbk.). …
- … kann, dass der Schlüsselfertigbauer 50.000 für eigene Planungsleistungen, Statik, EnEVAbk.-Nachweis, eigene Bauleiter, Chefgehalt und sonstiges vorsieht. Das ist aber kein unternehmerischer Gewinn. Wenn …
- … dem Mann 'dumme' Planungen auffallen, dann Überwachung. Das evtl. nach Stundenhonorar abrechnen und dazu VORHER seine Preis- und Zeitvorstellungen schriftlich nachfragen. …
- … was die HOAIAbk.-Honorare anbelangt, sind diese dann angemessen, wenn der Planer auch die Leistungen …
- … 1-mal pro Woche auf dem Bau erscheinen und dafür den vollen Honorarsatz abgreifen. …
- … Zum Honorar und dem vermuteten Erschrecken, mal eine These wie viele BH 'ticken …
- … 300 T Bausumme, macht ca. 35 T Planerhonorar (ganz grob, archifee). …
- … nur vielen Bauherren ist halt nicht klar, dass das Architektenkosten Einsparen auch gleichzeitig das Weglassen von Planung bedeutet. Das Honorar für den Architekt ist ja auch nicht gleich dessen Gewinn, …
- … - Bin selbstständig, d.h. die 35 T Honorar waren netto :-) über den Daumen gepeilt. …
- … an den Leistungserbringer, eine klare Äußerung das ist nicht in meinem Honorar enthalten, das muss ich zusätzlich berechnen , bevor die Leistung erbracht …
- … Gesamthonorar von 35 Tsd entfallen für Ausschreibung und Vergabe rd 4500 ... …
- … Zum Honorarbeispiel: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik des Hauses entspricht nicht den Tatsachen
- … diesen weiteren Leistungen nicht beauftragt und seine Projektarbeitszeit, für den er Honorar erhalten hat, aufgebraucht. Sie könnten den Statiker fragen, ob er gegen …
- … weiteres Honorar auch die Ausführungsplanung und Bauüberwachung machen will, dann wird alles gut ;-) …
- … Ich sage es mal ganz einfach: Privatkunden können eine Statik nicht lesen, und sie müssen das ja auch nicht können, weil solche Umbauarbeiten an tragenden Konstruktionen von Bauunternehmen durchgeführt werden. Die haben das Personal (sollte zumindest so sein), welche die Statik verstehen. Oder ein Bauleiter überwacht die Arbeiten und gibt, auf Grundlage der Statik, entsprechende …
- … baubegleitend überarbeitet werden. Dann ist es eine Sache von Auftrag und Honorarvereinbarung, was alles zum ursprünglichen Honorar erwartet werden kann und was …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Honorar, Bauleiter" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Honorar, Bauleiter" oder verwandten Themen zu finden.