Wir haben ein neues Haus in Holztafelbauweise gebaut. Der Außenwandaufbau sieht folgendermaßen aus (Innen nach außen):
12,5 mm Rigips, 18 mm OSB3,160 mm Holzständerwerk Mineralwolle-gedämmt, 18 mm DWD, 50 mm Luftschicht, Verblender Handstrich-Ziegel.
Laut DINAbk. muss auf der DWD eine wasserabweisende Schicht (Folie?) installiert sein. Mein Bauunternehmer sagt das wäre unsinnig und so wäre es schon in Ordnung.
Was stimmt?
An dieser Stelle möchte ich mich schon im Voraus für alle Beiträge bedanken.
Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2003!
Außenwand - wasserabweisende Schicht
BAU-Forum: Holzbau
Außenwand - wasserabweisende Schicht
-
Das Problem habe ich auch,
laut DINAbk. muss eine zweite wasserabweisende Schicht auf die DWD (z.B. diffusionsoffene Unterdeckbahn).
Ich habe selbst schon die Experten hier und bei Bauorg damit gequält.
Bei uns ist der Aufbau wie bei euch, außer, das innen 18 mm OSBAbk. und dann nochmal 4 cm Installationsebene und nochmals 18 mm OSB und 12,5 MM GFKAbk. kommt.
Wir haben ebenfalls keine (weitere) wasserabweisende Schicht hinter den Verblendern, so wie anscheinend viele Norddeutsche verblendeten Holzrahmenhäuser.
Ändern kann ich das jetzt eh nicht mehr, außer ich reiße die gesamte Verblendschicht (AKA Backstein, Alt Ruppin, rot-bunt) wieder ab.
Das wird jedenfalls sehr teuer, bestimmt teurer als hinterher eine Lärchenholzfassade neu zu erstellen, die dann ohne zweite wasserabweisende Schicht funktionieren soll (so jedenfalls mein bisheriger Bauherren Informationsstand).
Also was tun? Ich habe die Gewerke Verblenden und Verfugen selbst in Auftrag gegeben. Geplant war zwar von Anfang an ein Verblendmauerwerk aber zweite Schicht wurde nie besprochen.
Ich habe mich jetzt entschieden erst mal gar nichts zu machen. Unser HRB ist Baujahr 1999/2000 also noch jung. Es gibt viele erheblich ältere Häuser mit dem gleichen Problem (nicht ausgeführten zweiten Wasserableitenden Ebene) die bisher nicht beschädigt sind.
Ich lese also weiterhin fleißig Forum und hoffe das wenn den Schäden auftauchen auch im Forum "Geschädigte" nachfragen. Wenn ich das sehe werde ich mir mal reinziehen welcher Art die Schäden sind. Dann ggf. den undankbaren Schritt machen und meine hinterlüftete und als Norddeutschens Qualitätsproduckt seit hunderten Jahren bewährtetes zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht abreißen.
Ich hoffe das ich dann nur das Verblendmauerwerk abreißen muss und den Rest aufrecht erhalten kann.
Wie diese Schäden aussehen weiß ich leider nicht. Bisher richts im Haus jedenfalls (nach zweieinhalb Jahren) nicht schimmellig. Es gibt auch keinen sichtbaren Schimmelbefall.
Unser Spitzbogen ist ungedämmt und man kann in den Giebeln des Satteldaches und dem Giebel des Friesengiebels die oberen Rähmen in den Holzrahmenwänden sehen. Das KVH ist absolut i.o. Auch die dort dann sichtbare DWD, die bis in den First an der Außenseite angebracht ist zeigt keine Anzeichen das dort irgendwas nicht so ist wie es sein soll. Aber leider ist das ja nur die Spitze des Hauses. Wie der Fußpunkt aussieht (kesseldruckimprägniertes Ausgleichsholz mit Bitumenbahn unterlegt und mit Quellmörtel unterfüttert) weiß ich leider nicht.
Ich habe schon mal mit dem Gedanken gespielt ganz unten ein paar Verblendsteine herhauszunehmen und nachzusehen bin aber dann Aufgrund anderer Arbeiten und dem dann wahrscheinlich ertönenden lauten Unmutsäußerungen meiner geliebten Frau davon abgekommen
Wenn jemand noch was produktives Beitragen kann würde ich mich ebenfalls sehr freuen.
Sie sehen sie sind nicht allein.
MfG von einem Holzrahmenbauherren aus der Lüneburger Heide -
was stimmt?
vermutlich beides:
die Aussage der DINAbk. ist jedenfalls *ziemlich* richtig und das der Bauunternehmer
gegenteiliges behauptet ist zumindest glaubhaft und nicht selten - kann sich
in 10 oder 20 Jahren auch als richtig herausstellen, muss aber nicht.
momentan wäre jedenfalls die DIN einzuhalten, ohne über Sinn und Unsinn von
Normen im ganzen oder im einzelnen zu diskutieren.
meine persönliche Methode, für Klarheit zu sorgen, ist eine umfangreiche Information
meiner Bauherren über Vor- / Nachteile (Vorteile, Nachteile), Einsparmöglichkeiten . /. Risiken, bevor (!) gebaut
wird - aber über die wasserableitende Schicht gibt es nichts zu diskutieren!
diesen Standpunkt vertreten im übrigen nicht nur bleistiftakrobaten, sondern
auch die kompetenten Holzbauer.
anderseits ist es natürlich dankenswert, wenn Bauherren versuchskarnickel spielen -
@mls
ist doch kein Problemich mach ja auch noch Versuchskaninchen für Pommes- und Chipsherrsteller (Pommeshersteller, Chipshersteller), Rindermäster, Medikamentenindustrie und die NASA, da fällt das bisschen Testen für den deutschen Holzrahmenbau nun wirklich nicht mehr auf
.
MfG und gutem Gewissen -
Mal was zur DIN
Seit ich gestern eine DINAbk. zur Schornsteinauslegung vergeblich im Volltexte gesucht, aber unten aufgeführten Link gefunden habe, besteht bei mir der Eindruck, DIN kann nicht immer Maß aller Dinge sein, wenn selbst Richter der DIN eine Art Sicherung einer Monopolstellung nicht absprechen. Sicherlich ist die DIN eine Orientierung aber eben nicht mit rechtsverbindlichem Charakter, da es (leider) nicht auszuschließen ist, dass z.B. im speziellen Fall ein Folienhersteller mit bei der Aufstellung der DIN in der entsprechenden Form nachgeholfen hat. -
DIN ist nicht gleich DIN
Im Baubereich gibt es etwa 2000 DIN-Normen. Davon sind ca. 650 verbindlich, weil sie vom Dt. Institut für Bautechnik, einer Institution des Bundes, als technische Baubestimmungen (ETB) eingeführt wurden. Eingeführt werden dabei immer Normen eines bestimmten Datums, oft auch nur Teile davon. In vielen Fällen werden Normen fortgeschrieben, verbindlich bleiben aber die alten Fassungen. Alle nicht eingeführten Normen sind unverbindlich. Selber denken ist also gefragt. Maßstab sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, kein klar definierter Begriff. Das ist das, was bewährt ist und von der Mehrzahl der Fachleute für richtig gehalten wird. In diesem Thread wurde keine DIN-Nummer angegeben. Im Link ist die Liste der DIN-Normen, die ETB sind. Sie können selbst vergleichen.
Leider wird das Fachwissen der DIN-Normen per Urheberrecht restriktiv gehütet und steht wegen hohen Anschaffungswiderstands der Allgemeinheit nicht frei und ungehindert zur Verfügung. Mal sehen, ob sich nach der anstehenden Urheberrechtsnovelle daran etwas ändert. Am 29. Januar findet eine Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags nebst Expertenanhörung im Reichstag statt. Ich bin eingeladen und werde für urheberrechtsfreie Normen eintreten. -
@Bruno Stubenrauch
und was soll das einem dummen Bauherren jetzt sagen?
Wie ist denn Ihre Meinung zur zweiten wasserabweisende Schicht?
Welche Probleme kennen Sie?
Gibt es eine Lösungsmöglichkeit außer der von mir beschriebenen?
Ich will Sie sicherlich nicht ärgern, aber ich glaube Sie haben das entsprechende Fachwissen und könnten auch dem Fragesteller weiterhelfen (mir natürlich auch, obwohl ich mich mit dem Istzustand abgefunden habe würde es mich dennoch interessieren).
MfG und bestem Dank -
@Frank Siewert
Mein Beitrag war eine Klarstellung zum darüber stehenden Beitrag zu DINAbk.-Normen. Eine Konstruktion wie Ihre oder die des Fragestellers habe ich bis jetzt noch nicht geplant. Eine dazu passende DIN-Norm ist mir auch nicht geläufig. Ich hätte jedoch keine Probleme damit, wenn die DWD-Platte keine vollflächige wasserabweisende Schicht hat, so lange die Sperrschicht unter dem Vormauerwerk ein Stück an der Innenschale hochgeführt ist. Für mich wäre der Schutz des Fußpunktes der Innenschale ausschlaggebend, nicht der Schutz der Fläche. Ich sehe nämlich nicht, wie hier außer durch die Lüftungsöffnungen am Fußpunkt Wasser in die Konstruktion, und zwar an die Innenseite der Konstruktion, kommen könnte. Eventuelles Tauwasser kann nicht gemeint sein, das würde höchstens von innen kommen, und nur wenn dort ein Fehler vorläge. Ist der Fußpunkt in Ordnung, würde ich einfach nichts machen. -
Der Fußpunkt des Vormauerwerkes
liegt ca. 30 cm unter dem Fußpunkt der tragenden Holzrahmenkonstruktion.
Bei uns wurde das Streifenfundament unter den Außenwänden entsprechend breiter ausgeführt, um als Auflager für den Verblender zu dienen. Die Holzrahmenwand steht jedoch auf einer ca. 28 cm dicken Bodenpatte wie oben mit G200S4 unterlegt und mit Quellmötel die Fuge zwischen Bodenplatte und Ausgleichsschwelle verfugt.
Das Vormauerwerk verfügt über zwei Sperrschichten über der ersten und der vierten Verblenderreihe. die zweite Sperrschicht ist als Z ausgeführt und wird ca. 30 cm oberhalb der vierten Verblendreihe an die Holzrahmenwand geführt. Die Belüftungsöffnungen im unteren Bereich liegen in den Stoßfugen der 5 ten Verblenderreihe. Ich sehe eigentlich nicht, wie der Fußpunkt (außer durch Hochwasser) was abbekommen sollte. Daher bin ich auch fast gelassen. Im Frühjahr werde ich einen Stein in Fußpunkthöhe entnehmen um nach dann drei Jahren nochmal reinzuschauen. Dann sehe ich hoffentlich auch klarer.
Frohes Fest wünscht -
dann sieht es ja gut aus
Den Fußpunkt sehe ich nur kritisch, wenn Schlagregen durch unmittelbar auf der Sperrschicht endende Luftöffnungen einfließen und sich im Luftzwischenraum verteilen kann. Ist die Sperrschicht an der Innenschale nach oben geführt, läuft es auch wieder raus ohne Schaden anzurichten.
Ebenfalls Frohes Fest -
das kann man auch anders sehen ...
weil am Fußpunkt e. rF von bis zu 80 % gemessen wurde, die dichte z-Bahn
kaum zur Bekleidung e. ansonsten diff. offenen Wandaufbaus geeignet sein dürfte
und ruckzuck auch Überlegungen zur Gefährdungsklasse und zum erf. Holzschutz
(Dank diff. offener Konstruktionen eigentlich im Griff) notwendig werden können.
speziell zum Fußpunkt, nicht mal mit Problematisierung durch Vormauerung, sondern
"nur" mit dem problemkreis "bodennähe" hat sich in e. der ersten "quadriga"-ausgaben
diesen Jahres ein profunder kenner auseinandergesetzt, Fazit:
ohne konstruktiven (mehr-) Aufwand ist das Problem nicht zu lösen.
nach einigen "foliendiskussionen" bin ich kaum verdächtig, ein plastiktütenfan zu sein -
die sind sowieso nicht erstrangig unter Planern mit "Glaser-berechnungs-Befähigung"
oder unter modernen Holzbauern mit "gesundem Menschenverstand" und fleissigem
besuch der einschlägigen seminare zu finden, schon eher unter lernunwilligen
anhängern der "wir-machen-alles-wasserdicht"-Fraktion
trotzdem will ich nochmal auf das Gefährdungspotential durch Verzicht auf e.
wasserableitende ebene nachdrücklich hinweisen und für neue Leser linken: -
jetzt habe ich die Links rauf und runter gelesen
aber schlauer werde ich dadurch auch nicht. Egal ob 60 %, 80 % oder 90 % rF, ich sehe kein Wasser in der Konstruktion, das eine wasserableitende Schicht bräuchte. Wenn DWD eine falsche Sorptionsisotherme hat, sprich hohe rF nicht aushält, dann ist dort der schwarze Peter versteckt. Soll die Folie etwa eine äußere Dampfbremse zum Schutz der DWD sein? Dann kommen wir völlig in den Wald hinein. Die Z-Folie als Dampfsperre an der falschen Stelle sehe ich ein. Was hilft? Druckausgleichsschicht darunter? -
@ Herr Stubenrauch
Danke für die Infos und viel Erfolg bei Ihrer Initiative! -
eine Menge detailprobleme!
die druckausgleichsschicht (kenn ich so eigentlich nur von Fahrbahnabdichtungen
und wenigen kühnen Flachdachkonstruktionen) scheint bisher noch nirgends so richtig
funktioniert zu haben - die Zahl der brückenschäden ist deutlich genug.
nein, wenn ein diffusionsoffener Wandaufbau geplant ist, muss man sich auch
im Sockelbereich Gedanken machen, wie das hinzubekommen ist.
entsprechende Folien gibt's.
die Vermutung mit der sorptionsisotherme trifft ziemlich gut, der Sockelbereich
muss ja nicht zwingend mit Holzwerkstoffplatten verkleidet werden, es
gibt schließlich geeignete mineralische plattenwerkstoffe.
ich versteh die Anforderung in diesem Fall so, dass Kondensat abtropfen können
soll, anstatt, durch welchen transportvorgang auch immer (kapillar, hr. ebel?), in
die Konstruktion zu wandern.
dichte Folien sind dafür nicht erforderlich und würden den gesamten, üblicherweise
diffusionsoffenen, Wandaufbau in frage stellen.
letztlich sind das aber alles keine standardkonstruktionen (noch nicht) und
der Planer darf sich viele Gedanken machen -
Andere Sichtweise ...
für mich als Holzbauer ist es absolut unsinnig, die Kosten für die fehlende USB einsparen zu wollen. Für einen Minderbetrag von vielleicht 550,- € pro Einfamilienhaus (160 m² AW-Fläche in fix-fertiger Leistung verbaut) geht doch keine normale Firma das Risiko eines verdeckten Mangels (Gewährleistungszeit 30 Jahre) ein.
Firmen, die derartige Leistungen gemäß den geltenden Bestimmungen nicht erbringen, sollten in einer schwarzen Liste geführt werden; sodass potentielle Bauherren nicht immer wieder in gleicher Masche über die unterstellte, "einwandfreie" Ausführung der angebotenen Leistung getäuscht werden.
Was früher einmal eine Domäne der Viehhändler und der Gebrauchtwagenhändler war, scheint heute vielfach auf Bauträger und Bauunternehmer abgefärbt zu haben. -
danke Norbert!
kaum schau ich, was sich tut, sehe ich deinen Beitrag - und das ist nicht irgendein
Beitrag, sondern kennzeichnet die misere überdeutlich.
du sprichst mir aus der Seele und, trotz des eigentlich traurigen kapitels: danke -
Es geht ja nicht um 550 € oder ein paar mehr o. weniger,
bei den so gebauten HRB wurden die Bauherrn ja nicht auf eine USB hingewiesen, bzw. diese wurde halt nicht eingebaut. Wenn ich heute erst verblenden lassen würde würd ich die sicherlich auch einbauen lassen, und bei der Einzugsfete halt eine billigere Biersorte kaufen, dann wäre das nicht mal ein finanzieller Mehraufwand.
Aber es gibt halt diese Bauten (wie meiner auch) die am Fußpunkt bzw. außen auf der DWD keine zweite Schicht haben.
Abriss Verblendung ist Wahnsinn, auf Grund der Dauerhaftigkeit wurde ja Verblendung gewählt.
Andere Alternativen hat hier und auch in den anderen Diskussionen leider noch keiner gegeben. Schade eigentlich. Hier wird nur auf die DINAbk. verwiesen. Wenn es immer nach DIN gänge bräuchte man kein Forum, aber siehe die vielen Beiträge täglich ...
Wie ein Schaden dann aussieht wurde auch noch nie bekanntgegeben, oder wie man ihn (wenn möglich rechtzeitig) erkennt.
Also bleibt nichts anderes übrig und abwarten. Wie gesagt, ich sehe im Frühjahr nach, und werde dann gerne mal berichten was, oder was nicht passiert ist.
Guter Rutsch bis in 2003 aus der Lüneburger Heide -
Keine Schäden nach fünf Jahren.
Ich habe heute (17.06.2005!) für meinen Anbau den Verblender in Teilbereichen entfernt. Ost Giebel, Nord Ost Ecke des Gebäudes folgt morgen.
Die DWD dahinter ist 1 A. Keine Schimmelflecken oder schwarze Pusteln zu sehn. Alles trocken klingt gut wenn man draufklopft.
Ich habe vor einem Jahr bereits einmal einen Stein des Verblendmauerwerks am Fußpunkt des Westgiebels entfernt auch dort konnte ich keine Schäden erkennen.
Bei mir haben die Mauerer dabei doch tatsächlich eine Art Z Bahn aus schwarzer Folie (fühlt sich fast wie dünne Teichfolie an) am HRB befestigt (einfach angetackert! und mit Dichtmasse angeklebt!
Der Dampfdiffusionswiderstand der Folie ist mir unbekannt. Sie ist nur im Bereich der unteren vier Steinreihen vorhanden. Wobei der Verblender auf dem Streifenfundament gründet. Die OK Bodenplatte liegt also auf Niveau UKAbk. dritter Verblendmauerstein.
Auch darunter ist die DWD in tadellosem Zustand.
Morgen werde ich den zweiten ca. 30 cm breiten Schlitzt am Nord Ost Eck geöffnet haben und die Fußpunkte komplett freigelegt haben. Ich werde demnächst nochmals im Holzbauforum und im Bauexpertenforum berichen und gerne auch Bilder per E-Mail versenden.
Wie gesagt, ich will niemanden ermutigen auf die zweite wasserabweisende Schicht zu verzichten. Sofern ich es heute nochmals machen würde würde ich diese Schicht ausführen lassen, die Kosten dafür sind eh nicht von Belang!
Dies ist nur meine Erfahrung nach fünf Jahren im Haus, vielleicht beruhigt es den ein oder anderen mit dem gleichen "Problem"
Grüße aus der Lüneburger Heide
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