Defektes Überlaufventil - Fernwärme => Gewährleistung?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
Defektes Überlaufventil - Fernwärme => Gewährleistung?
Der Vertriebskontakt, über den wir das Haus vermittelt bekommen haben, meinte gestern, dass es sich vermutlich noch um die 5-jährige Gewährleistung handelt und somit der Bauträger für die Kosten der Reparatur und evtl. den dadurch entstehenden Schaden (EUR 670,- Mehrkosten an Wasser und Abwasser) aufkommen müsste.
Ist das ein Fall für eine 5-jährige Gewährleistung oder ein Verschleißteil?
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Bauträger sind hartleibig
Die Gewinne sind nicht so, dass sie großzügig sein können.Gehen Sie also gemeinsam mit dem Nachbarn zu einem Anwalt. Sie können es vorher ohne Anwalt probieren, aber in der Regel gibt ein Bauträger nicht klein bei.
Vermutlich ist der Heizungsbauer in der Haftung. Aber mit dem haben Sie keinen Vertrag, deshalb müssen Sie zum Bauträger gehen. Man muss auch prüfen, ob der Heizungsbauer nach 3 Jahren noch existiert. Sicher ist das nicht.
Außerdem gibt es Verträge, in denen eine längere Haftung ausgeschlossen ist, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Auch das müsste ein Anwalt prüfen. Ob Sie die Anwaltskosten erstattet bekommen ist immer fraglich. Sie können leicht so hoch werden wie die Wasserrechnung.
Wenn Sie alle diese Hürden genommen haben sollten, stellen Sie möglicherweise fest, dass bezahlen und seine Ruhe haben, besser gewesen wäre.