Öletagenofen und EnEV
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Öletagenofen und EnEV

Hallo
Wir haben ein Altbauhaus 1964 gekauft Baden Württemberg und 250 m² Wohnfläche.
Bisher ist in jeder Etage ein Ölofen installiert.
Da wir das restliche Jahr zum renovieren brauchen, können wir keine neue Heizung einbauen und haben wahrscheinlich im nächsten Jahr auch nicht das nötige Bargeld.
Nun wollte ich wissen ob die Öletagenöfen unter die EnEVAbk. Richtlinie fällt oder können wir unbedenklich diese Öfen noch bis Anfang 2006 benutzen.
Danke im Voraus
Gruß Mario Menner
  • Name:
  • Menner
  1. Alle Anlagen können

    laut EnEVAbk. bis 2006 betrieben werden. Austauschpflicht grundsätzlich erst danach.
  2. Allerdings

    müssen ab November 2004 die Grenzwerte für den max. Abgasverlust eingehalten werden, je nach Leistung.
    An ihren Geräten müsste eine Plakette von der Einstufungsmessung durch den Schornsteinfeger kleben, sonst dort mal anrufen oder vom Vorbesitzer Unterlagen übergeben lassen.
    Freundliche Grüße
  3. Das ist aber laut BImschV

    und ich glaube die betrifft nur _Zentralheizungen_ (also mit Verteilnetz) und erst ab 11 kW. Müsste man nachgucken wenn der Fragesteller diese meint.
  4. Nennwärmeleistung ab 4 kW -

    11 % Abgasverlust ist einzuhalten.
    In den Bauseiten der Zeitungen wird das oft mit der EnEVAbk. verknüpft  -  Austauschpflichten bei Eigentümerwechsel gemäß EnEV greifen erst nach dem 31.12.2006.
    Freundliche Grüße
  5. Jau

    verwewxelt:

    ... Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 11 Kilowatt, die vor dem 1. November 1996 errichtet worden sind, darf abweichend von Satz 1 Nr. 1 die Rußzahl 3 nicht überschritten werden ...

    Allerdings- für Verdampfungsbrenner gelten 2 oder  -  je nach Sauerstoff  -  sogar 3 % Toleranz, sodass bis 25 kW 13,49 bis 14,49 % noch zulässig sind.
    Außerdem:

    Absatz 1 [gilt nicht für Feuerungsanlagen, die bei einer Nennwärmeleistung ... bis höchstens 11 Kilowatt der Beheizung eines Einzelraumes dienen,

    Ich denke, dass dieser Passus immer ein Schlupfloch bietet ;-)

  6. mal anders gedacht

    wie sähe die Finanzierbarkeit mit einem netten kfw  -  Darlehen aus? momentan fördern die ja noch! wer weiß wann diese mittel fallen?
    ich hatte da erst kürzlich einen Nachweis für einen Umbau + Sanierung erstellt, für den eine solche Förderung beantragt wurde. dabei war sogar ein 20 % schuldenerlass möglich.
    hierzu sollten sie mit der Hausbank sprechen, da diese Förderungen auch immer über die Hausbank beantragt werden müssen. (sie müssen danach fragen, manche Banken vermitteln lieber eigene Produkte!)
    ich habe meine Informationen von meinen Bauherren, die mir das Formular der Bank zu den verschiedenen kfw Darlehen, zwecks Einhaltung, mitgegeben haben.
    hier mal ein Link:
  7. KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 läuft aus

  8. Danke für die Hilfe

    Das hat mir schon mal geholfen. Egal ob ich nun tauschen muss oder nicht. Die wichtigste Erkenntnis war für mich das mit dem Eigentümerwechsel.
    Danke
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