Umwälzpumpe ist brutaler Stromfresser
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
Umwälzpumpe ist brutaler Stromfresser
Auf dem Typenschild der Pumpe steht aber nur 60 Watt.
Liegt diese erhebliche Diskrepanz daran, dass
a) die Pumpe zu alt und ausgeleiert ist. Zieht sie deshalb soviel mehr Strom?
b) ich den Unterschied zwischen Leistung (Watt) und Scheinleistung (VA) nicht ganz kapiere?
c) die Hersteller bewusst falsche Angaben machen. Wenn 0,4 Ampere
draufsteht, dann sind das bei 220 V nie und nimmer 60 Watt.
Die Pumpe läuft auf Dauerbetrieb (ohne Steuerung durch die Heizung). Nachtabsenkung gibt es nicht.
Kann man mit einer Schaltuhr einen Intervallbetrieb fahren (15 min. EIN, 15 min. AUS) und somit 50 % Stromkosten sparen?
Auf Antworten freut sich: Fred Hemme (-:
-
Zeitschaltuhr
-
keine Heizungsregelung vorhanden
Leider ist keine Heizungsregelung vorhanden, abgesehen von einem Drehpotentiometer am Kessel (Stufe 0 ... 6) für die Vorlauftemperatur. Das muss man je nach Außentemperatur von Hand rauf und runter drehen.
Richtig, es ist die Heizungs-Umwälzpumpe. Was kann ich also falsch machen mit einer Schaltuhr für die Umwälzpumpe? Wenn der Kessel zu heiß wird weil die Pumpe aus ist, dann wird eh der Brenner abgeschaltet.
Fred Hemme -
Leistung
Hallo, also die Scheinleistung setzt sich aus Wirk- und Blindleistung (Wirkleistung, Blindleistung) zusammen. Und der übliche Privathaushalts-Stromzähler zählt nur die Wirkleistung. Sind also am Tag 1.44 kWh
Gruß -
Ich habe bei unserer Anlage Baujahr 1973 auch ...
Ich habe bei unserer Anlage (Baujahr. 1973) auch eine Zeitschaltuhr für die Umwälzpumpe installiert; Sogar eine mit Wochenprogramm. In der Übergangszeit ist die Pumpe nachts ganz aus, wochtentags ebenso zwischen 9:00 und 16:00 Uhr (je nach Außentemperatur. auch länger). Im Winter lass ich sie nachts je nach Temperatur im Intervall fahren.
Wg. Regelung: die ist aber heutzutage vorgeschrieben, eigentlich muss der Vermieter sowas nachrüsten, sonst Mietminderung! Kostet natürlich einiges: Regelung + Außenfühler oder Raumtemperaturfühler + Vorlauffühler + 4-Wege-Mischer+ Installation ... schätze mal >2000 DM? -
Dann mal einfach Anfangen
Hallo
Einfacher Tipp, wenn der Kessel ein normaler NT-Kessel ist, mit ausreichendem Wasserinhalt, wäre eine Kopplung mit einem Raumthermostaten sinnvoll.
Das heißt die Pumpe läuft nur wenn Wärme angefordert wird im Wohnzimmer, oder Küche. (Je nach Montageort)
Vorteil erstmal preiswert, gerade bei einer alten Heizung macht es kaum Sinn Riesen Summen in eine neue Regelung zu investieren.
2. Laufzeit der Pumpe sinkt spürbar. (Stromersparnis)
Weiterhin wird Heizenergie gespart, und der Komfort erhöht.
Achtung Raumthermostaten nicht auf den Kessel schalten, geht nur bei Brennwertkesseln, ansonsten geht der Kessel eventuell kaputt.
MfG Ralf Sparwel -
Hmmm BJ79 da gab s doch wohl noch ...
Hmmm, BJ79, da gab's doch wohl noch nicht viele NT-Kessel, oder?
Was kostet eigentlich eine differenzdruckgeregelte Pumpe? Haben die die gleiche Bauhöhe wie die Standardpumpen? -
Neue Pumpe
Klären Sie ab, ob Ihr Vermieter nicht ehedem gezwungen ist zu modernisieren (zu hoher Abgasverlust?). Sollte dies nicht der Fall sein, so lassen Sie die Heizungsümwälzpumpe evtl. auf eigene Kosten erneuern. Eine differenzdruckgeregelte Pumpe liegt bei ca. 400,00 DM (ohne Einbau). Wahrscheinlich wird die hohe Stromaufnahme durch hohe Widerstände (viele geschlossene Heizkörper-Ventile, ungünstiges Rohrnetz) erzeugt. Halten sie zum Spaß einmal die Ansaugdüse Ihres Staubsaugers zu. Sie werden feststellen, das der Staubsauger seine Drehzahl erhöht. Der gleiche Effekt stellt sich bei der Pumpe ein. Differenzdruckgeregelte Pumpen werden auf die Anlage eingestellt und verlangsamen entsprechend den abgeschalteten Heizflächen Ihre Drehzahl. Eine Stromsparschaltung mittels Schaltuhr ist zusätzlich möglich.
Ihre alte Pumpe mit einer Schaltuhr aufzurüsten birgt die Gefahr, dass diese irgendwann festsitzt. Anlaufwiderstände durch Ablagerungen auf dem Rotor, innerhalb des Spaltrohres können dann nicht mehr überwunden werden, die Pumpe brennt durch. Ihr Vermieter muss dann eine neue Pumpe (möglichst differenzdruckgesteuert) kaufen.
PS: ältere Wilopumpen vom Typ RS ließen sich mit einer aufgesteckten Schaltuhr schon aufrüsten. Da sich die Bautypen schon wieder modifiziert haben, weiß ich zurzeit nicht ob diese Option noch erhältlich ist. -
Conrad
Der Raumthermostat, den Herr Sparwel vorschlägt, ist die günstigste Lösung. Zu mehr ist Ihr Vermieter übrigens nicht verpflichtet. Kostenpunkt DM 30-125 (Conrad, je nachdem ob mit automatischer Nachtabsenkung, Wochenprogramm, etc. etc. ,, bei Produktsuche Thermostate eingeben), plus Kabel in den Keller. Oder das Funk-Thermo-Butler-Set von Conrad (DM 80.-), da entfällt sogar das Kabel (ist eigentlich eher für Heizlüfter etc. gedacht, funktioniert wohl aber auch an der Umwälzpumpe; mit der eingebauten Schaltuhrfunktion könnte man die Pumpe vermutlich sogar regelmäßig kurz laufen lassen, um Festsetzen zu vermeiden).
Da Sie dann die Thermostatventile im Führungsraum (da, wo der Thermostat Installiert ist) ohnehin geöffnet bleiben müssen, entfallen auch Thermostatgeräusche, Pumpenneukauf, ggf. höherer Stromverbrauch durch Arbeiten gegen geschlossene Ventile (hat das schon mal jemand nachgemessen?).
Und noch zur Scheinleistung: Bei einem Motor ist diese immer zu hoch (Phasenverschiebung Spannung/Strom, cos phi, etc.). Sie müssen die Wirkleistung messen. Falls dies Ihr Gerät nicht kann (Stromzange?): Bei Conrad gibt's an DM 50 Geräte, die die echte Wirkleistung messen. Viel Spaß!- Web-Link[SHOWPAGE]=&TK_PAR[PAGEID]=98126
-
Nun mal Vorsicht,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regelung einer ganzen Heizungsanlage von einem einzigen Führungsraum heraus (= Thermostat im Wohnzimmer, der die Pumpe für die gesamte Anlage an- und abschaltet) den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. So weit mir bekannt ist, wird die bedarfsgerechte Regelung jedes einzelnen Raumes gefordert (= Thermostatventile). Alles weitere kommt HINZU, und was wirklich gesetzlich gefordert ist (ist eine z.B. außentemperaturgesteuerte Regelung der Vorlauftemperatur vorgeschrieben?), ist mir nicht so ganz klar. Vielleicht äußert sich dazu nochmals einer der Experten (Herr Sparwel?).
Ganz davon abgesehen wäre eine solche "Regelung" mit einem Zweipunkt-Thermostat im Wohnzimmer etwa auf dem Komfortniveau der frühen fünfziger Jahre. Dreipunktregelungen (Mischer, Raumtemperatur-gesteuert) dürften wohl seit den Sechzigern Standard sein, Außentemperatur-gesteuerte Vorlauftemperatur mit einzelnen Thermostatventilen seit den Siebzigern. Ich kann mir nicht denken, dass es sinnvoll ist, in der Regelungstechnik hinter diesen 30 Jahre alten Standard zurückzugehen. Dabei besteht nämlich das erhebliche Risiko, dass die Heizung viel zu weit aufgedreht wird, um eine erträgliche Mindest-Temperatur in den Räumen sicherzustellen. Die "Regelung" erfolgt dann durch Öffnen der Fenster. Was an elektrischer Energie für die Pumpe eingespart wird, wird in mehrfacher Weise durch überflüssige Heizenergie wieder herausgeschmissen. -
Doch, Herr Reinhardt,
das stimmt so. Ich war selbst ganz baff. Das ist wirklich die legale Minimallösung für den frugalen Vermieter. Eine außentemperaturgeführte Regelung ist nicht vorgeschrieben (Thermostatventile an allen Heizkörpern schon, soweit ich mich erinnere). Die teureren, digitalen Conrad-Thermostate sind wohl auch deutlich besser als der einfache Bimetallschalter von anno dazumal (Nachtabsenkung, x Programme, kleinere Hysterese, Funkuhr, Sommerzeit, ...).
Im wesentlichen geht's ja wohl nur um Leitungs und Abstrahlungsverluste (mit Thermostatventilen besteht ja nicht die Gefahr der "Fenster-Kipp-Regelung"). -
HeizAnlV § 7
(1) Zentralheizungen sind mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung (Einschaltung, Ausschaltung) der elektrischen Antriebe in Abhängigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit
auszustatten.
(2) Heizungstechnische Anlagen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Temperaturregelung auszustatten. Dies gilt nicht für Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet sind. Für Raumgruppen gleicher Art und Nutzung in Nichtwohnbauten ist Gruppenregelung zulässig.
Obige Vorschriften gelten auch für Altanlagen. Ich würde mal mit einem Installateur darüber sprechen, was dies für die vorhandene Anlage bedeutet und dann den Vermieter zu entsprechender Nachrüstung auffordern. Es scheint doch so, dass es mit einer bloßen Zeitschaltuhr für die Umwälzpumpe nicht getan ist. -
Richtig, eine bloße Zeitschaltuhr tut's nicht,
aber so ein Conrad-Thermostat mit Nachtabschaltung zur Pumpensteuerung ist eine zulässige "zentralen selbsttätig wirkende Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung (Einschaltung, Ausschaltung) der elektrischen Antriebe in Abhängigkeit ... anderen geeigneten Führungsgrößen", nämlich der Raumtemperatur.
Wieß nicht mehr, wo ich das erstmalig gelesen habe, evtl. bei Stiftung Warentest. -
Eben, das ist die Frage!
Nämlich nach der "geeigneten Führungsgröße". Mir ist es nicht so ohne weiteres vermittelbar, dass für ein Einfamilienhaus mit mehreren Räumen, die jeweils unterschiedliche thermische Anforderungen und Eigenschaften haben, EIN einzelner Raum eine geeignete Führungsgröße darstellen soll.
Wo ist denn da die Grenze? Darf ich die Heizung eines Mehrfamilienhauses auch nach einem x-beliebigen Raum in irgendeiner Wohnung regeln?
Nur, weil das mal irgendwer irgendwo geschrieben hat, würde ich das nicht für bare Münze nehmen. Hier fehlt wohl eine fachkundige Aussage zum Stand der Technik. Was sagt denn Herr Sparwel, der liest wohl nicht mehr mit!? -
Vollkommen richtig.
Ich halte auch nichts von raumtemperaturgeführter Steuerung; nicht mal im Einfamilienhaus.
Meister Sparwel hat mal was davon geschrieben, dass man die Raumtemperatur der Witterungstemperatur überlagern könne ... aber dann kann ich doch sinnvollerweise gleich als zweite Führungsgröße auf Rücklauftemperatur statt der herkömmlichen Vorlauftemperatur umschwenken. Dann wird nämlich der wirkliche Gebäudewärmebedarf insgesamt erfasst- und nicht nur der eines Raumes. -
Führungsgröße
Eine Suche nach eben dieser ergab, dass die Frage im Forum schon mehrfach auf diese Weise beantwortet wurde (Raumtemperatur gilt als geeignete Führungsgröße), siehe weiterführende Links.
Ich will nicht behaupten, dass diese Art der Regelung besonders gut wäre. natürlich fährt man mit witterungsgeführter Regelung besser. Aber was soll man tun, wenn der Vermieter nicht mehr investieren will, und man selbst auch nicht? Zumindest das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Conrad-Thermostaten mit Funksteuerung dürfte unschlagbar gut sein. -
Noch'n Link
"Geeignete Führungsgrößen:
für Einfamilienhaus das sog. Uhrenthermostat (Führungsgröße ist hier die Raumtemperatur des Pilotraumes)
für Mehrfamilienhäuser mit sehr unterschiedlicher Nutzung, Führungsgröße ist hier die Außentemperatur. " -
Und wie interpretiert man das
nun juristisch korrekt?
"zentrale selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung UND Abschaltung der Wärmezufuhr" - der Uhrenthermostat, auf die Heizungspumpe aufgeschaltet, bewirkt nur eine Abschaltung (bei Überschreiten der Solltemperatur bzw. bei Erreichen der programmierten Ausschaltzeit). Eine Verringerung (wie vom Gesetz mittels UND-Verknüpfung gefordert) wird hiermit grundsätzlich nicht erreicht.
Da ich aber nicht über die Logik des Juristen verfüge, sondern nur über die des einfachen Naturwissenschaftlers, müsste wohl jemand anders interpretieren, wie die gesetzliche Anforderung technisch zu erreichen ist.
Ich habe jedenfalls weiterhin meine Zweifel, ob eine primitive Zweipunkt-Pumpen-"Regelung" im Sinne des Gesetzes ist. Die in der Anlage des Fragestellers bisher vorhandene MANUELLE Einstellung der Kesseltemperatur dürfte jedenfalls nicht der gesetzlichen Anforderung entsprechen. -
Vermute ...
dass sich "Abschaltung" auf Nachtabschaltung bezieht und "Verringerung" auf das gepulste Ein/Ausschalten tagsüber (ist ja im Mittel eine Verringerung). Also eher ein "und" im Sinne von "bzw. "? Der Witterungsgeführten Regelung wird man ja auch nicht vorwerfen, dass Sie kontinuierlich regelt (statt ein- und abzuschalten). Aber juristisch korrekt ... fragen Sie beim Mieterverein (evtl. war der SWT-Artikel sogar von einem solchen). -
War im Urlaub!
Hallo
Auch ein Einfamilienhaus lässt sich über einen Raumthermostaten sinnvoll steuern. Ein Mehrfamilienhaus nicht.
Wichtig der Thermostat sollte schon elektronisch sein. (Bitte keine Bimetall mehr).
Und es muss ein Referenzraum sein, welcher immer genutzt wird, und somit auch geheizt wird. (Also bitte keine Abstellkammer, und auch kein Herdfeuer)
Je neuer das Gebäude ist um so besser funktioniert die Raumregelung, da die heutigen Bauten auf Grund der guten Wärmedämmung viel stärker, von den inneren Wärmelasten und der einstarhlende Sonne beinflusst werden, was eine reine Außenregelung nicht berücksichtigen kann.
Optimal wäre ist eine Lösung von Bosch-Junkers aus dem Bereich Domotik, hierbei sind alle Raumthermosten an den Heizkörper elektronisch, und sobald in einem Raum eine Wärmeanforderung ansteht beginnt die Kesselanlage zu Heizen. Dadurch wird jeglicher unnötiger Betrieb eingesparte! (aber man muss sowas aber auch wieder bedienen können.)
TH-Ventil müssten bereits seit 1995 in allen Wohngebäuden nachgerüstet sein. (alte Heizungsanlagenverordnung).
Das mit dem Raumthermostat war bereits richtig erklärt.
MfG Ralf
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Umwälzpumpe, Stromfresser". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Umwälzpumpe, Stromfresser" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Umwälzpumpe, Stromfresser" oder verwandten Themen zu finden.