Hallo, ich hoffe, ich habe das richtige Forum gefunden.
Am 6. September 2006 erteilten wir einen Auftrag zur Dachsanierung mit dem Hinweis, es sei dringend u.a. wegen der MwSt. -Erhöhung. Der Handwerker sah das auch ein, meinte aber, dass es wegen der Auftragslage unwahrscheinlich sei, dass er noch im Oktober anfangen könnte. Nachdem wir dann Mitte November immer noch nichts gehört hatten, erkundigten wir uns nach dem Stand der Dinge. Es hieß er hätte viel zu tun, aber man versteht unsere Bedenken und es bleibt bei dem vorher vereinbarten Preis. Uns ist klar, dass dieser auch noch etwas steigen kann. Naja, nun haben wir bis jetzt immer noch nichts gehört. Deshalb möchte ich gerne wissen, in welchem Zeitrahmen ein Handwerker zur Ausführung der Leistung verpflichtet ist. Die Firma ist in unserer Region sehr bekannt und hat einen guten Ruf, es handelt sich daher nicht um schwarze Schafe.
Danke für die Hilfe.
Gibt es eine Frist innerhalb derer ein Auftrag ausgeführt werden muss?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Gibt es eine Frist innerhalb derer ein Auftrag ausgeführt werden muss?
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verpflichtet
Hallo Frau Poser,
eine grundsätzliche Regel oder Frist innerhalb der ein Auftrag ausgeführt werden muss gibt es nicht.
Die bei einem Auftrag vereinbarten Fristen sind jedoch einzuhalten.
Setzten Sie dem Handwerker schriftlich eine Frist. Dann haben Sie eine.
Dann eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung.
Und alles schriftlich!
Telefonanrufe und mündliche Zusagen (Vertröstungen) bringen nichts.
Freundliche Grüße
Josef Schrage -
Falls VOB Vertrag
§ 5:
"Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen" -
Termine vereinbaren
Es empfiehlt sich immer Termine zu vereinbaren, sowohl für den Baubeginn als auch für die Fertigstellung.
Wenn nichts vereinbart ist, bleibt nur die bereits geschilderte Lösung.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Frist, Auftrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- … berechnet. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir auch ohne Fristsetzung …
- … Mit der Rücksendung des Auftrages per Post, E-Mail oder Fax an Dr. Partsch Consulting kommt …
- … Die Mindestvertragslaufzeit, Kündigungfrist und der Abrechnungszeitraum betragen jeweils 3 Monate - für Domains 12 …
- … Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes …
- … Auftrag keine Inhalte oder Formen der angelieferten Dateien auf Fehler, …
- … Dr. Partsch Consulting prüft nach Auftragserteilung des Kunden, ob der gewünschte …
- … auf den Auftragswert beschränkt. Dr. Partsch Consulting ist berechtigt, …
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Bauabnahme
- … Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung des Bauträgers willentlich …
- … die Ingebrauchnahme des Bauwerks. Hier gilt für den Abnahmezeitpunkt: Zieht der Auftraggeber ohne Zwang und ohne erhebliche Mängel zu rügen in ein …
- … fertiggestelltes Haus ein, kann erst nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist (ca. 1 Monat bei Neubau) eine konkludente Abnahme vorliegen. Daneben kann auch die vorbehaltlose Zahlung der Vergütung (Schlußrate) eine konkludente Abnahme sein. …
- … Keine konkludente Abnahme liegt dagegen vor, wenn der Auftraggeber vor dem Einzug oder der Nutzung die Abnahme zu …
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