Neuer Fall, neues Glück: Ich habe da gerade Probleme mit einem meiner Bauherren. Folgender Sachverhalt: Kellergeschoss - Lichtschacht. Durch mich wurde das Haus gebaut. Die Bauherren selbst haben den Unternehmer bestellt und beauftragt, der die Entwässerungsleitungen außerhalb des Hauses verlegt. Dieser kommt, baut die Leitungen ein und fertig. Nach Bezug des Hauses tritt an der Stelle des Rohraustrittes in der Kelleraußenwand Wasser aus. Der Bauherr ruft den Unternehmer und rügt den Mangel. Der legt an der Kelleraußenwand das Rohr - das er selbst verlegt hatte - frei, ziehzt es aus der Wand und stellt dabei fest, dass ein Gummiring verschoben wurde und deshalb das Wasser ins Haus eindringen konnte. Der Mangel wurde behoben. In unmittelbarer Nähe zur Wanddurchführung befindet sich ein Lichtschacht. Durch die erforderlich gewordene Freilegung des Rohres durch den Unternehmer, den der Bauherr selbst bestellt hatte, wurde auch das Erdmaterial um den Lichtschacht entfernt und später durch den Unternehmer wieder angefüllt. Leider in der Form, als dass nun das umgebende Material nicht mehr sickerfähig ist. Es kommt wie es kommen musste: Bei einem Niederschlag staute sich das Wasser im Lichtschacht und drang in den Keller ein. Nach nunmehr einem Jahr, wo es nun darum geht meine Schlussrechnung auszugleichen, kramt der Bauherr diesen Vorgang wieder hervor und hält mir vor, ich sei für den Wassereintritt verantwortlich. Dabei legen die Bauherren mit eine Liste vor mit Gegenständen, die dort im Keller lagerten (bemerkenswert ist, dass der Keller bis heute keine Innentüren und die Kellerräume keinen Estrich haben, weil dies in Eigenleistung gemacht werden soll) mit deren einzelnen Bezifferungen. Angefangen von einer Einbauküche, über einen Staubsauger, Videokamera, Tuner, Musikanlage etc. lagerten Waren im Wert von fast 6.000 € in diesem Keller. Zudem würde sich jetzt Schimmel bilden und die älteste Tochter würde deswegen in ärtzlicher Behandlung sein.
Fantasie muss man haben ...
Jetzt kommt es: Für alle Justizfinanzierer und die, die es werden wollen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Jetzt kommt es: Für alle Justizfinanzierer und die, die es werden wollen
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Was erst noch zu beweisen wäre ...
1. Die Schuldfrage. Arbeiten an fremder Leistung, hier Verfüllung, mit daraus resultierendem Entfall der Gewähr.
2. Die Schadenhöhe. Sind die beschädigten Gegenstände noch vorhanden. Wohl eher nicht. Beweisvereitelung nennen die Juristen das glaube ich.
Kopf hoch. -
Beweisvereitelung
Es ist mir eigentlich völlig egal, ob die Gegenstände noch da sind. Das wird das alleine Problem der Bauherren, die ja den Schaden substantiiert vortragen müssen. Egal ob bei einem Gerichtsfverfahren mit mir oder dem Unternehmer, den sie selbst beauftragt haben.
Aber, Ralf, Du hast Recht, da hat jemand in meiner Leistung, nämlich der Baugrubenverfüllung "herumgefingert" - besser "herumgebaggert" und somit kann ich die Gewährleistung ablehnen. -
Gegendruck erzeugen
Ist die Leistung abgenommen worden und nur nicht vollständig bezahlt, sollten sie umgehend eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück eintragen lassen.
Manchmal reicht es, den Bauherren darüber zu informieren. Obwohl nicht erforderlich, informieren Sie gleichzeitig die im Grundbuch vorrangig eingetragenen Banken. -
Jau! Das habe ich schon gemacht ...
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Ei gukkemahgukkuck ...
Kleine Tat mit großer Wirkung. Hoffentlich zahlen die jetzt auch. -
Und ...
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Gegen Quittung hoffentlich ...
Gegen Quittung hoffentlich falls das Finanzamt mitliest..)
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Ja, das mit dem bezahlen ...
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will ja nicht die Stimmung verderben - aber
wurde die mangelhafte Leistung des anderen Unternehmers von dir beim Bauherren angezeigt? so sicher ist das alles nicht - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! ich habe schon die dollsten Dinger erlebt.
MfG
jens raabe
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