Kann ich vom Auftrag zurücktreten?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Kann ich vom Auftrag zurücktreten?
Hallo zusammen!
Folgendes: AG zahlt Abschlagsrechnung nicht. Rechnung ging vor 6 Wochen beim AG ein.
Kann ich ohne weiteres vom Auftrag zurücktreten?
Folgendes: AG zahlt Abschlagsrechnung nicht. Rechnung ging vor 6 Wochen beim AG ein.
Kann ich ohne weiteres vom Auftrag zurücktreten?
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"Ohne weiteres"
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Vertrag wurde nicht gemacht..
es gibt nur eine Auftragsbestätigung vom AG. -
Vertrag besteht
Grundlage ist das Angebot, das per Bestätigung angenommen wurde. Das ergibt mindestens einen Werkvertrag nach BGBAbk.. Ein VOBAbk.-Vertrag liegt nur vor, wenn die VOB wirksam vereinbart wurde (Aushändigung der VOB/B an den privaten AG). Beim BGB-Vertrag ist das Recht auf Abschlagszahlungen eingeschränkt auf "in sich abgeschlossene Teile des Werkes" (§ 632a BGB), außer im Angebot steht was anderes. -
Warum zahlt der AG nicht?
Hallo,
gibt es einen Grund (vermeintlichen Grund)?
Haben Sie beim AG mal nachgefragt?
Aus der Ferne wird da kaum einer weiterhelfen können.
Einfach kündigen verschlechtert höchstwahrscheinlich Ihre Situation. Unter Umständen müssen Sie dann noch die Mehrkosten für Ersatzmaßnahmen tragen.
Die Arbeiten ohne rechtlichen Grund zu unterbrechen, kann im Endeffekt die gleichen Folgen haben.
Mit freundlichen Grüßen -
der Generalunternehmer vom AG
lässt sich mit seiner Bezahlung auch Zeit.
So die Begründung meines AG.
Aber da habe ich doch nichts mit zu tun,
ich wurde ja nicht von dem Generalunternehmer beauftragt.