muss ich nachbessern?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
muss ich nachbessern?
Hallo zusammen.
Folgendes: AG stellte ein Mangel fest (Außenputz, stellenweise Hohl)
Nun hat der AG jemanden beauftragt " fahr mal hin und guck dir das an.. ".
daraufhin hat derjenige den Putz, ca. 15 m², komplett entfernt, teilweise mit einem Boschhammer (deutlich sichtbar )
ich habe dem AG gefragt warum zum entfernen von losem Putz ein Boschhammer nötig ist, normalerweise reicht hierfür ein normaler Hammer.
muss ich jetzt die Fläche neu verputzen, obwohl der AG eigenmächtig den Putz entfernen lassen hat, ohne mich vorher zu informieren?
MfG
Folgendes: AG stellte ein Mangel fest (Außenputz, stellenweise Hohl)
Nun hat der AG jemanden beauftragt " fahr mal hin und guck dir das an.. ".
daraufhin hat derjenige den Putz, ca. 15 m², komplett entfernt, teilweise mit einem Boschhammer (deutlich sichtbar )
ich habe dem AG gefragt warum zum entfernen von losem Putz ein Boschhammer nötig ist, normalerweise reicht hierfür ein normaler Hammer.
muss ich jetzt die Fläche neu verputzen, obwohl der AG eigenmächtig den Putz entfernen lassen hat, ohne mich vorher zu informieren?
MfG
-
Mängelanzeige
liegt vor? Der Mangel wurde anerkannt? usw. usw.
Was ist bisher abgelaufen?
MfG
IBS -
AG hat..
heute per Post erste Nachfrist bis zum 14.08. gesetzt.
was eine Mängelanzeige ist, weis ich nicht. Habe noch nie eine bekommen.
Darin erklärt er das der von Ihm beauftragte jemand nicht mit einem Boschhammer gearbeitet hätte, sondern mit dem Fuß an den Putz getreten hat und der gesamte Putz fiel ab.
am Tel. hat mir dieser jemand am Montag jedoch bestätigt er habe mit einem Boschhammer gearbeitet
(dieser jemand arbeitet schon viele Jahre für den AG!) -
Vermutlich Problem des AG
Werter Fragesteller
Wenn der AG Ihnen
nicht schriftlich oder mündlich, so Sie dies bestätigen, mitgeteilt hat, dass der und der Mangel vorliegt
oder Sie b
ihm auf diese Mitteilung hin sinngemäß gesagt haben, "muss ich mir ansehen, ich melde mich wieder"
und er Ihnen c
keine verbindliche Frist zur Mängelbehebung einschl. Androhung der Kündigung gesetzt hat
würde ich - ohne eine Rechtsberatung vorzunehmen - annehmen, dass der AG ein Problem hat.
Denn zum einen kann er Ihnen ja gar nicht mehr beweisen, dass der Putz hohl war, unabhängig davon, wieviel Gewalt nötig war. Juristen nennen so was glaub'ich Beweisvereitelung
Und zum anderen kann keiner mehr feststellen, wie groß der evtl. Mangel wirklich war.
Vielleicht sind Sie sogar teilweise aus der Gewährleistung heraus, den wer will schon sagen, welche Schäden beim Entfernen noch entstanden sind .
Ich würde mal mit einem RA sprechen. -
besten Dank für die schnelle Antwort..
derjenige der den Putz entfernt hat, hat mir am Tel. gesagt das ein Mangel vorliegt, daraufhin habe ich gesagt das ich den Mangel sofort beheben werde.
zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht das der gesamte Putz entfernt wurde.
MfG -
Super Idee ...
Da habe'ich döspaddel doch glatt bei mir zu Hause den Putz beschädigt, als ich meine dreiteilige Leiter durch Gegend geschleppt habe. Morgen werde ich sofort die Stelle großflächig mit dem Boschhammer bearbeiten und den putze zwecks Nachbesserung anrufen, natürlich für mich kostenfrei, versteht sich ja wohl von alleine..
Danke für den tollen Tipp