darf ich elektroarbeien ausführen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
darf ich elektroarbeien ausführen
Hallo, ich bin gelernter Fernmeldehandwerker. Während meiner Ausbildung bekam ich eine Zusatzausbildung in Elektroinstallation. Darüber bekam ich dann einen "Ausbildungsnachweis Elektroinstallation" . Damals (1984) wurde man dann als "Unterwiesene Person in Elektroinstallation" bezeichenet. Nach meiner Ausbildung arbeitete ich in Firmen in welchen ich auch Elektroinstallation ausführte und in denen ein Elektromeister angestellt war.
Darf ich nun nach dem neuen EU-Recht auch Elektroarbeiten ausführen wenn kein Elektromeister im Betrieb ist?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Thomas Reiff
Darf ich nun nach dem neuen EU-Recht auch Elektroarbeiten ausführen wenn kein Elektromeister im Betrieb ist?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Thomas Reiff