Zufahrtsweg für Hinteranlieger
BAU-Forum: Rund um den Garten
Zufahrtsweg für Hinteranlieger
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3 m als Minimum
[ Zitat Anfang ] ...
Naja, manchmal möchte man auch was anliefern lassen und die Zufahrt für Rettungskräfte ist unter Umständen auch hilfreich.und es sollte ein pkw durchfahren können.
... [ Zitat Ende ]P.S.: Es sollte auch eine Wendemöglichkeit vorhanden sein. (Nicht nur für PKW's.)
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Wendemöglichkeit
Gibt es grundsätzlich nicht. An der Zufahrt soll nach 30 Jahren eine Parkmöglichkeit geschaffen werden und daher würde die Breite von 4 Meter auf ca. 2,4 Meter verringert werden. Es ist kein öffentlicher Weg. Privatgrundstück -
Zufahrt (Wegerecht) ja, Parken: nein
Es kommt auf die Grundbucheintragung an. Ein Wegerecht ist die Grundlage für die Baugenehmigung des Hinterliegers. Auf dem Streifen von 3 Meter müssen auch die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen. Bei Parken auf diesem Streifen wird die Zufahrt für Rettungsdienste unmöglich. Der Streifen bleibt im Eigentum des Vorderhauses, Wegerecht ist lediglich ein Nutzungsrecht mit Reinigungs- und Unterhaltspflicht, immer vorausgesetzt dass es keine anderen vertraglichen Festlegungen gibt. Zu klären sind auch eventuelle Tore und Einfriedungen. -
Heist das
Wegerecht ist lediglich ein Nutzungsrecht mit Reinigungs- und Unterhaltspflicht, immer vorausgesetzt dass es keine anderen vertraglichen Festlegungen gibt. Zu klären sind auch eventuelle Tore und Einfriedungen.das der Hinteranlieger für die Reparatur des Weges aufkommen muss, obwohl er nur Überfahrtsrecht hat?
Im Grundbuch wurde damals nichts eingetragen
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Nichts eingetragen? Dann Notwegerecht!
Der Nutzer kehrt, streut im Winter, bessert aus und nutzt durch reines darüberfahren und grüßt ohne zu hupen, fährt langsam und ohne Staubwolke. Eventuell errichtet er einen Zaun, ein Tor an der Straße und ein zweites an der hinteren Grenze und eine Beleuchtung die den Vorderlieger nicht stört. -
Notwegerecht?
Das heißt der Hinteranlieger kann machen was er will? -
nöö
[ Zitat Anfang ] ...
Streng genommen, ist der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich. Er kann aber vom Hinterlieger eine Kostenbeteiligung fordern ;) ... und natürlich ist das Wegerecht immer schonend zu nutzen. Rücksicht kommt an.Das heißt der hinteranlieger kann machen was er will?
... [ Zitat Ende ]Falls an dem Thema mehr Interesse besteht: https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/wegerecht/
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wo liegt der Fehler?
Man muss erst mal ermitteln, wo der Fehler liegt. Vermutlich war es ein billiger Bauplatz in der Familie, der dann durch Teilung teuer verkauft wurde. Dabei hat man vertragliche Vereinbarungen über die Zuwegung vergessen und kann das nicht mehr nachholen. Nun gibt es Streit wer was darf und wer was muss. Die beste Lösung wäre wohl, den Streifen der Zufahrt vom Hinterlieger zu kaufen und einzuzäunen und die Regelung wäre eindeutig und endgültig.War das so?
Jetzt ist das Problem der Ver- und Entsorgung noch gar nicht angesprochen. Wenn das nicht separat unter den angesprochenen Weg verläuft, gehen die Streitigkeiten erst richtig los.
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Es
Geht über 4 Grundstücke ca 6 meter lang und 6,4 meter breit -
wie bitte
[ Zitat Anfang ] ...
An der Zufahrt soll nach 30 Jahren eine Parkmöglichkeit geschaffen werden und daher würde die Breite von 4 Meter auf ca. 2,4 Meter verringert werden
... [ Zitat Ende ][ Zitat Anfang ] ...
was denn nun.und 6,4 meter breit
... [ Zitat Ende ]Was soll denn da mit 4,00 m Breite parken?
Und wie ist das Wegerecht geregelt?
P.S.: Man fährt jahrelang ohne rechtliche Absicherung über 4 fremde Grundstücke und hält es bei der späten Frage nicht für notwendig, diese Kleinigkeiten zu erwähnen ;)
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Ja
6,4 Meter gesamte Breite, welche aber durch ca 2,4 Meter Grünstreifen eingeengt wird, der Grünstreifen soll weg aber nicht ganz so, dass noch 2 Meter frei werden. Auf die Breite von 6,4 Meter würden dan 2,4 Meter als Durchfahrt bleiben. -
vergessene Gemeindestraße?
Die Informationen entwickeln sich zu einer vergessenen Gemeindestraße
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