Abgrabung Nachbargrundstück
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Abgrabung Nachbargrundstück

Zwei Nachbarn A und B mit angrenzenden Grundstücken. A Baujahr 1995, B Baujahr 1973. A macht 80cm Abgrabung in 1995. A verlangt von B in 2022, dass B die Schilfmatte und Pflanzen (beides ist mit korrekten Grenzabstand) kürzt. Da Bodenniveau von A mit 80cm tiefer liegt, soll B die Schilfmatte und Pflanzen kürzen. BW Nachbarrecht gilt. Muss B kürzen? Wenn ja auf welche Höhe? Danke im voraus.
  • Name:
  • test00
  1. Abgraben und Obliegenheitspflicht

    Wer die natürliche Geländeebene verändert (abgräbt) muß für die seitliche Unterstützung sorgen. Das bedeutet, Böschung oder Winkelsteine dürfen das Nachbargrundstück nicht beeinflussen. Diese Obliegenheitspflicht verfällt nicht. Damit sind die Forderungen unbegründet. Möglich wäre auch eine genehmigungspflichtige Veränderung durch abgraben. Dann wäre die Abgrabung ein Schwarzbau. Jedenfalls darf B sein Grundstück bis zur Grenzlinie nutzen und pflanzen als hätte es die Abgrabung nicht gegeben.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. eine Skizze zum Verständnis

    Foto von wiki

    zur Bestätigung vom Fragesteller ;-)

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. so habe ich es auch verstanden

    B hat die natürliche Geländeoberfläche, A hat verändert und kann von B nichts verlangen. Die natürliche Oberfläche gilt. B sollte ganz entspannt sein und abwarten. Für die Höhe der Pflanzen gilt das Nachbarrecht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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