vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft und einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen kann.
Ich habe ein Reihenmittelhaus in Hanglage in Baden-Württemberg in einer mittelgroßen Stadt 2005 erworben und vermietet. Das Reiheneckhaus rechter Hand war zum damaligen Zeitpunkt schon bezogen, das Mittelhaus, das ich erworben habe, fast bezugsfertig, vermietet wurde zum 01.02.2006.
Die Häuser sind alle 4stockig, das unterste Geschoss sollte laut ursprünglicher Bauplanung mit einem Lichtschachtzimmer im Erdboden liegen. Genauso wurde unser Mittelhaus vom Bauträger, der die ganze Reihenhauslinie geplant und gebaut hat, umgesetzt. Die Käuferin des Reiheneckhauses jedoch hatte, nach eigenen Angaben, dem Bauträger gesagt, sie würde das Eckhaus nur kaufen, wenn Sie volles Tageslicht auch im untersten Geschoss hätte. Daraufhin hätte der Bauträger bis nach unten abgegraben mit Terrassentüre, und so hätte sie dieses Haus auch gekauft. Zu unserer Seite hin wurde das Grundstück mit einer Mauer aus U-Steinen abgestützt.
Nun zeigte sich im Laufe der Zeit, dass sich die angelegte Terrasse zum Nachbargrundstück, eben zum besagten Reiheneckhaus rechter Hand, neigt - bzw. die Stützmauer, die den Hang zu unserem Mittelhaus hin absichert.
Die Besitzerin des Reiheneckhauses meinte in einem ersten Gespräch, sie sei für das Abstützen nicht zuständig, da sie das Haus ja so gekauft hätte vom Bauträger, ich solle mich an ihn wenden (wobei die 5 jährige Gewährleistungsfrist abgelaufen wäre).
Meine Rechtsauffassung ist die, dass die Besitzerin des Reiheneckhauses verpflichtet ist, nach § 909 BGBAbk. unser Grundstück so abzusichern, dass nichts rutschen kann.
Pikantes Detail am Rande: Sehr wahrscheinlich hat der Bauträger einfach abgegraben ohne Baugenehmigung. Denn tatsächlich hat die Besitzerin des Reiheneckhauses die zulässige Traufhöhe deutlich überschritten.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus, gerne kann ich noch ergänzende Angaben machen, falls gewünscht.