wir haben einen recht spannenden Fall der jedoch bei mir zu schlaflosen Nächten führt.
Wir haben 2007/2008 ein kleines Haus (in Baden Württembert) gekauft und Saniert und Umgebaut. Das Haus steht schon immer etwas höher als das Gartenniveau. Hierfür haben wir vor dem Haus direkt bis auf die Grenze des Grundstücks Pflanzringe gestellt und mit Erdreich aufgefüllt so haben wir einen ebenerdigen Ausgang aus der Küche in den Garten geschaffen. Die Aufschüttung haben wir dann mit Holz beplankt und haben so eine Terrasse geschaffen. Nun wurde das Grundstück vor uns von einem Bauträger gekauft und dieser Fordert nun den Rückbau der seit ca. 5 Jahren stehenden Terrasse. Der vorherige Besitzer wusste von der Terrasse war sogar als wir den Garten neu angelegt haben kurz vor Ort und hat sich alles angeschaut. Er wohnt sogar in direkter Nachbarschaft und kann direkt in unseren Garten schauen.
Nun stellt sich mir die Frage können wir den Rückbau der Terrasse abwenden? Bzw. darf der neue Besitzer das fundiert fordern?
Können wir einen Bestandsschutz geltend machen?
Dürften wir das gesamte Grundstück aufschütten? (wäre besser wie ein Rückbau der Terrasse)
Vielen Dank vorab.