Hallo!
Ich habe eine Frage zur Grenzbebauung im Bereich der LBOAbk. Baden Württemberg.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich plane, ein Gartenhaus mit den Maßen 2,8 * 4 m auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn zu setzen. Seinerseits bestehen keine Einwände.
Ich weiß, das die maximale Länge der Grenzbebauung laut LBO auf 9 m begrenzt ist. Beziehen sich diese 9 m auf beide Grundstücke zusammen oder darf jeder von uns beiden 9 m verbauen?
Zur Verdeutlichung: Auf dieser Grenze hat der Nachbar bereits eine Garage mit 7 m Länge gebaut. Mit meinen 4 m des Gartenhauses wäre damit diese Grundstücksgrenze auf einer Länge von 11 m bebaut. Ist dies zulässig?
Grenzbebauung Gartenhaus und Garage des Nachbarn
BAU-Forum: Rund um den Garten
Grenzbebauung Gartenhaus und Garage des Nachbarn
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Jeder darf 9 m
Hallo Keiko,
Jeder hat das Recht 9,0 m auf die Grenze zu bauen. Ihr Nachbar noch 2,0 m und Sie noch 9,0 m.
Gruß aus Baden
Interne Fundstellen
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- … mit - zumindest theoretischen - und genehmigten 3 Metern an ein Nachbarbaugrundstück. Dort befindet sich auch ein Fenster sowie eine Tür, damit …
- … Soweit die Theorie. Praktisch wird auf dem Nachbargrundstück auf gleicher Höhe jetzt (völlig korrekt) eine Doppelgarage mit Grenzbebauung …
- … spätestens wenn es um Wertminderung seines Grundstücks geht, wohl auch den Nachbarn aber schon. …
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- … Grenzbebauung nicht ausgenutzt haben und eine Garage noch geht. Vorausgesetzt der Rest …
- … eine Gebühren Aufstellung danach heißt es weil mal irgendwelche einwende vom Nachbar waren …
- … Einschränkung der Belüftung oder der Beleuchtung besteht und keine Beeinträchtigung des Nachbars besteht Brandschutz wurde eingehalten. …
- … von der Grenze entfernt an dem anderen Eck ein Meter dem Nachbar sein Gebäude ähnlich nah an der selben Grenze. …
- … Ich hätte die Grenzbebauung mit meinem Hauptgebäuden von 9 m schon mehr als ausgeschöpft …
- … Wohngebäude ist mit 14 m Länge nicht privilegiert, somit ist die Grenzbebauung nicht ausgeschöpft, also möchten Sie jetzt ein solches Gebäude bauen. …
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- … Gibt es eine Mindestabstandsfläche zum Nachbargebäude für das Anbauen eines Balkons? Der Balkon des Nachbargebäudes …
- … Balkon meines Altbaus ist 1 Meter von dem neuen Balkon des Nachbargebäudes entfernt. …
- … gibt keine schriftliche Zustimmung des Rechtsvorgängers, der Rechtsvorgänger, auch der des Nachbarn, ist längst verstorben. Der Balkon war auch bisher kein Problem. …
- … Gibt es baurechtlich keine Vorschriften, wie weit Balkone von Nachbargebäuden voneinander entfernt sein müssen? …
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- … verstandem habe, dann steht Ihr Haus Giebelständig auf der Grenze, also Grenzbebauung. Warum sollte dann Ihr Nachbar nicht auch auf die Grenze bauen …
- … 75 Jahre so gestanden hat. Es handelt sich nicht um eine Nachbarwand, sondern Grenzwand. Zu diesem Zeitpunkt gab es die heutige Abstandsflächeneinhaltung …
- … zur Grenze nicht. Aber der Balkon des Nachbargebäudes- verbunden mit meiner Grenzwand- und die Nutzungsänderung ist erst jetzt entstanden. Meine Frage bezog sich nicht, ob der Nachbar auf die Grenze anbauen darf, sondern die Frage bezog sich …
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- … Balkone an die Grenzwand anbauen, Dachgeschosse ausbauen und die Grenzwand des Nachbarn dafür ohne dessen Zustimmung in Anspruch nehmen, nach dem Motto - …
- … ja nichts einzuwenden. Wenn aber diese Regeln missachtet wurden, hat der Nachbar bei derartigen Bauvorhaben das Nachsehen. …
- … es tatsächlich IHRE Grenzwand ist, dann hätte ihr Nachbar, in BW, ein Problem. Laut § 13 Abs. 1 LBOAbk.-BW, haben bauliche Anlagen sowohl im ganzen als auch ihre einzelnen Teile für sich allein standsicher zu sein. …
- … Es ist 100 % meine Grenzwand. Es gibt keine Baulast, und keine Grunddienstbarkeit. Keine Rechte im Grundbuch. Grenzwand nachgewiesen durch rechtsverbindliche Katasternachweise und erneutes gerichtliches Grenzgutachten. Das Grenzgutachten hat auch bestätigt, dass der Nachbar-Anbau noch 58 cm auf meinem Grundstück steht. Die Untere …
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