Wir haben auf einem Streifen unseres Grundstücks Geh-, Fahr-, Wege- und Leitungsrecht (Wegerecht, Leitungsrecht) für die hinteren Teilunsgrundstücke eingeräumt. Im Zuge der Baumaßnahmen dieses Weges wurde vom Bauträger in unserem Namen die Herstellung
einer Gehwegsüberfahrt bei der Stadt beantragt. Wir sind Anlieger, haben aber bereits eine Zufahrt und werden den neuen Weg selbst nicht nutzen. Ordnungsemäß haben wir von der Verwaltung einen Bescheid über eine Vorauszahlung erhalten,
die nicht mal so eben gerne bezahlt wird.
Nun die Frage: können wir die Kosten an die alleinigen Nutznießer der Überfahrt weiterreichen, oder muss (t) en eigentlich sogar diese selbst diesen Antrag stellen?
Vielen Dank!
Gehrecht, Fahrrecht, Wegerecht, Leitungsrecht: Wer zahlt Gehwegsüberfahrt?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Gehrecht, Fahrrecht, Wegerecht, Leitungsrecht: Wer zahlt Gehwegsüberfahrt?
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