Hallo,
wir wollen an unserer Grundstücksgrenze eine Sichtschutzhecke pflanzen. Unser Grundstück grenzt an einer Seite direkt an eine Straße (Sackgasse ohne Gehweg) und an einer zweiten Seite an eine Straße (mit Gehweg), in die die Sackgasse einmündet.
Welchen Abstand muss ich gemäß dem Straßengesetz in Baden-Württemberg einhalten? Muss ich im Einmündungsbereich der Sackgasse in die Straße einen anderen Abstand berücksichtigen?
Vielen Dank für Infos.
MfG
Thorsten Jurai
Grenzabstand zu Straße und Einmündung?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Grenzabstand zu Straße und Einmündung?
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kommt darauf an
Hallo Herr Jurai,
wenn Sie in einem Gebiet mit Bebauungsplan wohnen, dann ist das meist im Bebauungsplan geregelt (Sichtdreiecke). Wenn kein Bebauungsplan, dann sollten Sie es mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde klären, wie weit Sie weg sollen, um durch Ihre Bepflanzung nicht in den Straßenverkehr einzugreifen.
Das Straßengesetz u.a. gilt im Normalfall nur außerhalb OD (das sind so kleine weiße Schilder, gibt es auch als ODv oder ODe) und heißt "Ortsdurchfahrt".
Am einfachsten machen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Straßenverkehrsbehörde einen Termin. (Wahrscheinlich wird der dann die Verkehrspolizei mitbringen, weil er das alleine nicht entscheiden möchte) Und was dort ausgemacht wird bitte schriftlich Bestätigen lassen!
Gruß aus Baden
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