Wieviel Bäume "dürfen" auf ein Grundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten
Wieviel Bäume "dürfen" auf ein Grundstück
ich muss laut Baugenehmigung insgesan'mt 4,5! Bäume ersetzen, davon hat man mir 2 Ersatzpflanzungen und 2,5 Ersatzzahlungen aufegdrückt. Nun möchte ich gerne evtl. 3 Bäume Pflanzen und nur 1,5 Bäume ablösen. Die Behörde meint, dass mehr als zwei Bäume wegen der Grundstücksgröße (270 m²) " ... nicht sinnvoll siind. "
Gibt es da eine "Regel" wieviel Bäume auf einem Grundstück stehen können?
Danke
Hannes Binder
(München)
-
Geldgier
Die Baubehörde will Geld, deshalb die Ablösung.
Teilen Sie mit dass Sie die Ersatzpflanzung komplett vornehmen, Platz ist genug.
Gruß -
Ersatzpflanzungen..
können ggf. auch auf anderen (fremden) Grundstücken erfolgen.
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Kommt wohl auf die Satzung an
Muss in diesem Jahr auch noch Ersatz pflanzen, bei uns heißt es: " ... hat der Antragsteller auf seine Kosten die Auflagen zur Ersatzpflanzung auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu erfüllen. "
Werde wohl auf Gemeindegrundstück pflanzen, darüber freut sich die Gemeinde ja auch. Also mal schauen was dort geschrieben steht. -
Nicht sinnvoll oder nicht möglich ...
Mal davon abgesehen, dass Sie sich vielleicht mit ihren Nachbarn absprechen sollten, gelten die Grenzabstände nach dem bayrischen Nachbarschaftsgesetz:Im Gegensatz zu meinem niedersächsischen NachbG ist es dort ganz einfach geregelt. Bis 2 m (zukünftiger) Höhe 0,5 m, alles was größer ist, 2 m Abstand zum Nachbarn. Ich gehe davon aus, das es sich wohl um ein Reihenhaus handelt, mit einem ehr schmalen Garten. Gut möglich, das eine Baumbepflanzung nur in der Mitte des Grundstückes möglich ist. Der Platz wird dann natürlich eng. Einigen Sie sich mit ihren Nachbarn um die Bäume aus der Mitte heraus zu pflanzen. Bedenken Sie auch, das die Krone eines Baumes Platz braucht. Einer sollten schon 10 m gegeben werden.
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Hat den die Gemeinde
geschrieben wie GROß die Bäume sein müssen. Oder wie die Definition von "BAUM" aussieht?
Es gibt auch Säulenbäume mit ca. 60 cm Abstand. Da passen dann locker ein paar mehr hin. Und das ist doch auch ein Baum? -
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder -
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder -
Klasse!
Da haben wir in Deutschland also die Gemeinde, die Naturschutzbehörde, das Bauamt, den Eigentümer und final wohl noch einen Rechtsanwalt mit 4,5 Bäumen beschäftigt. Komplizierter geht es wohl nicht. -
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder
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