Standzeiten auf Regiebaustelle: Wer trägt die Kosten bei Verspätung des Asphalt-Lieferanten?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Standzeiten auf Regiebaustelle: Wer trägt die Kosten bei Verspätung des Asphalt-Lieferanten?
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Axel Gensecke
Bundesland: Bayern
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich beurteile die Situation wie folgt: Bei einer Regiebaustelle trägt grundsätzlich der Auftraggeber (Bauherr) das Risiko für unvorhergesehene Ereignisse, die zu Standzeiten führen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der Lieferverzug auf ein Verschulden des Asphalt-Lieferanten zurückzuführen ist.
In diesem Fall, wenn der Lieferant eine Reifenpanne als Grund für die Verspätung angibt, ist zu prüfen, ob ihn ein Verschulden trifft. War die Reifenpanne beispielsweise auf mangelnde Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen, könnte der Lieferant schadensersatzpflichtig sein. Der Landschaftsbauer muss den Schaden (Standzeiten) gegenüber dem Asphalt-Lieferanten geltend machen.
Der Bauherr kann die Kosten für die Standzeiten zunächst dem Landschaftsbauer erstatten, hat aber möglicherweise einen Regressanspruch gegenüber dem Asphalt-Lieferanten, wenn dessen Verschulden nachgewiesen wird.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Standzeiten genau und klären Sie die Schuldfrage mit dem Asphalt-Lieferanten. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Standzeiten
- Zeiten, in denen Bauarbeiten aufgrund von fehlenden Materialien, Personal oder anderen Gründen unterbrochen werden müssen. Standzeiten verursachen zusätzliche Kosten und Verzögerungen im Bauablauf.
Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Bauablaufstörung, Mehrkosten. - Regiebaustelle
- Eine Baustellenform, bei der die erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand (Material, Arbeitsstunden) abgerechnet werden. Das wirtschaftliche Risiko liegt stärker beim Auftraggeber.
Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Festpreisvertrag, Bauvertrag. - Schadensersatz
- Eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Bauzeitverzögerungen oder Mängeln gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Bauzeitverlängerung. - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt. Er enthält unter anderem Regelungen zu Leistungsumfang, Bauzeit, Vergütung und Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: VOB, BGBAbk., Werkvertrag. - Verschulden
- Das Zurechenbarsein einer Pflichtverletzung oder eines Fehlverhaltens, das zu einem Schaden geführt hat. Im Baurecht kann Verschulden zu Schadensersatzansprüchen führen.
Verwandte Begriffe: Fahrlässigkeit, Vorsatz, Haftung. - Subunternehmer
- Ein Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer beauftragt wird, einen Teil der Bauleistungen zu erbringen. Der Subunternehmer ist dem Hauptunternehmer gegenüber verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Generalunternehmer, Bauleitung. - Bauherr
- Die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Planung und Durchführung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Projektentwickler, Investor.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Standzeiten auf einer Baustelle?
Standzeiten sind Zeiten, in denen Bauarbeiter oder Maschinen nicht arbeiten können, weil beispielsweise Material fehlt oder andere Gewerke ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben. Sie verursachen zusätzliche Kosten, da Personal und Geräte bezahlt werden müssen, ohne dass eine produktive Leistung erbracht wird. - Wer trägt die Kosten für Standzeiten bei einer Regiebaustelle?
Grundsätzlich trägt der Bauherr das Risiko für unvorhergesehene Ereignisse, die zu Standzeiten führen. Allerdings kann der Bauherr Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen, wenn diese die Standzeiten verschuldet haben. - Was ist eine Regiebaustelle?
Eine Regiebaustelle ist eine Baustelle, bei der die Leistungen nach Aufwand (Stunden, Material) abgerechnet werden und nicht zu einem Festpreis. Das Risiko für unvorhergesehene Ereignisse liegt hier stärker beim Bauherrn. - Wie kann man Standzeiten minimieren?
Durch eine sorgfältige Planung, Koordination der Gewerke und eine zuverlässige Materialbeschaffung können Standzeiten reduziert werden. Eine klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist ebenfalls wichtig. - Was ist, wenn der Subunternehmer die Standzeit verursacht hat?
Wenn der Subunternehmer (z.B. der Asphalt-Lieferant) die Standzeit durch eigenes Verschulden verursacht hat, kann der Bauherr oder der Hauptunternehmer Schadensersatzansprüche gegen den Subunternehmer geltend machen. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei Standzeiten?
Der Bauvertrag regelt die Verantwortlichkeiten und Haftungen der einzelnen Parteien. Er sollte Klauseln enthalten, die den Umgang mit Standzeiten und deren Kosten regeln. - Was bedeutet Verschulden im Zusammenhang mit Standzeiten?
Verschulden bedeutet, dass eine Partei (z.B. der Asphalt-Lieferant) eine Pflicht verletzt hat und dadurch die Standzeit verursacht hat. Dies kann beispielsweise durch mangelnde Wartung von Fahrzeugen oder unzureichende Planung geschehen. - Wie dokumentiert man Standzeiten richtig?
Standzeiten sollten detailliert dokumentiert werden, mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Grund der Standzeit, betroffenen Mitarbeitern und Maschinen sowie den entstandenen Kosten. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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Asphalt-Lieferverzug: Reifenpanne – Keine höhere Gewalt!
Wenn das höhere Gewalt wäre ...
Wenn das höhere Gewalt wäre na dann gute Nacht! man übertrage das auf den Ausfall auf Lkw, Radlader, Fertiger etc. Teure Baustelle ;o)
Höhere Gewalt sind Naturkatastrophen, Kriegsereignisse oder sonstige Ausnahmezustände. Hier überträgt sich das Risiko auf den Bauherrn (z.B. bei Schäden durch extreme Witterung - das findet man in der Rechtsprechung).
Der Ausfall eines Arbeitsmittels hat damit nichts zu tun und - wie mein Vorredner schon bestätigte - keinerlei Auswirkung auf den Auftraggeber.
Einigung muss zwischen Auftragnehmer und dessen Lieferant erfolgen auf der Basis ihrer vertraglichen Regelungen. Welche Einbautemperatur hatte denn der Asphalt nach 2,5 Stunden?
Hans Olaf Klingenberg / Hamburg -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Standzeiten auf Regiebaustelle: Kosten bei Asphalt-Lieferverzug
💡 Kernaussagen: Bei einem Lieferverzug des Asphaltlieferanten auf einer Regiebaustelle trägt dieser in der Regel die Kosten für die resultierenden Standzeiten des Landschaftsbauers. Eine Reifenpanne gilt nicht als höhere Gewalt. Der Bauherr ist nicht direkt involviert, da er keine vertragliche Beziehung zum Subunternehmer (Asphaltlieferant) hat. Eine einvernehmliche Kostenverteilung ist oft eine praktikable Lösung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Asphalt-Lieferverzug: Reifenpanne – Keine höhere Gewalt! sind Ereignisse wie Reifenpannen keine Fälle von höherer Gewalt, die eine Kostenübernahme durch den Bauherrn rechtfertigen würden. Höhere Gewalt sind Naturkatastrophen oder Kriegsereignisse.
✅ Zusatzinfo: Eine mögliche Lösung zur Kostenverteilung bei Standzeiten kann, wie im Beitrag Kostenverteilung bei Standzeiten: Drittelung als Lösung beschrieben, eine Drittelung der Kosten nach Rücksprache mit allen Beteiligten sein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Bauvertrag oder in separaten Vereinbarungen die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme bei Lieferverzug von Materialien, um Streitigkeiten vorzubeugen. Beachten Sie, dass der Bauherr in der Regel nicht für Verzögerungen durch Subunternehmer haftet, wie im Beitrag Subunternehmer-Verzug: Bauherr nicht verantwortlich für Standzeiten erläutert wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … Standzeiten auf Regiebaustelle: Wer trägt die Kosten bei Verspätung des …
- … Auf einer Regiebaustelle soll asphaltiert werden. Die ausführende Landschaftsbaufirma ist, wie mit dem Asphalt-Lieferanten (Nachunternehmer) ausgemacht, um 8.00 auf der Baustelle. Der Lieferant kommt allerdings erst 2,5 Std. später. Als Rechtfertigung wird eine Reifenpanne angegeben. Nun will der Nachunternehmer nicht die Standzeiten der Landschaftsbauer tragen. Er spricht von höherer Gewalt. Wer muss …
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- … In diesem Fall, wenn der Lieferant eine Reifenpanne als Grund für die Verspätung angibt, ist zu prüfen, ob ihn ein Verschulden trifft. War die Reifenpanne beispielsweise auf mangelnde Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen, könnte der Lieferant schadensersatzpflichtig sein. Der Landschaftsbauer muss den Schaden (Standzeiten) gegenüber dem Asphalt-Lieferanten geltend machen. …
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