In unmittelbarer Nähe zu unserem Haus auf Nachbargrundstück steht eine Weide, die offensichtlichen Pilzbefall hat und auch nach Ansicht des Naturschutzreferates krank ist. Wir würden nun gerne erreichen, dass sie gefällt wird, da wir uns ein bisschen von ihr "bedroht" fühlen und sie beim nächsten Sturm u.U. auf unserem Haus landet ... Die Eigentümerin sträubt sich dagegen und meinte, wenn wir sie weghaben wollen, müssen wir die Fallgenehmigung beantragen sowie die Kosten übernehmen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Danke
Helge
Kranker Baum auf Nachbargrundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten
Kranker Baum auf Nachbargrundstück
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Eigentum verpflichtet
Werter Fragesteller
Auch zum Unterhalt desselben. Wenn also wirklich eine Gefahr von dem Baum ausgeht - was zu beweisen wäre - ist der Grundstückseigentümer zur Gefahrenabwehr verpflichtet. -
Rechtslage?
Fällt ein Nachbarbaum bei Sturm auf Ihr Grundstück und richtet Schaden an, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
(Verursacher ist Petrus, den können Sie nicht verklagen)
Ist der Baum sichtbar krank, ist der Eigentümer haftbar.
Eine Fällgenehmigung braucht man nur in Orten mit einer Baumsatzung.
Für kranke Bäume bekommt man schnell eine Fällgenehmigung, eventuell kann der Nachbar die Feuerwehr zu einer "Übung" verleiten.
Ansonsten können Sie nur abwarten.
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