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Unzulässige Anpflanzung?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Unzulässige Anpflanzung?

Unser Erschließungsträger hat direkt hinter unserem Grundstück
eine Bepflanzung mit Haselnuß- und Weißdornsträuchern
vorgenommen. Diese beginnen 2 m hinter der Grenze und
stehen in einer 1 m Formation. Wir sind der Meinung, dass dies
gemäß Nachbarrechtsgesetz unzulässig ist, da die Sträucher in
wenigen Jahren eine bis zu 8 m hohe Hecke bilden werden. Für diese
gilt laut Nachbarrechtsgesetz ein Abstand entsprechend der zu
erwartenden Höhe, d.h. 8 m.
Weiterhin wurde Seidelbast angebaut, welcher gemäß gängiger
Literatur tödlich giftig ist.
Unsere Fragen:
1. Ist das noch eine Einzelanpflanzung oder wie wir
meinen eine Hecke?
2. Kann man die Entfernung der hochgiftigen
Pflanzen verlangen?
Vielen Dank schon mal
Rene
  1. Bebauungsplan

    Foto von Horst Schmid

    liegt denn hinter Ihrem Grundstück evtl. eine Grünfläche (siehe Festsetzungen im Bebauungsplan)? oder ist das ein Baugrundstück?
  2. ist eine ausgewiesene Grünfläche die genaue Bepflanzung ist ...

    ist eine ausgewiesene Grünfläche die genaue Bepflanzung ist ist eine ausgewiesene Grünfläche, die genaue Bepflanzung ist jedoch nicht angegeben
  3. wichtige Frist

    Gegen unzulässige Bepflanzung in Art, Abstand und Höhe kann man nur 5 Jahre ab Pflanzung Einspruch einlegen, nach dieser Frist ist der Einspruch durch Duldung verwirkt und das Ganze steht bis es auf natürliche Weise abstirbt.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Beitrag gestoppt

    Andrea Leidenbach E-Mailte mir, dass ich den Beitrag gestoppt hätte.
    Bin mir dessen nicht bewusst gewesen! Sofern diese Nachricht erscheint, sollte diesbezüglich ein Missverständnis oder ein Softwareproblem bei

    Zu meinem Problem ist eigentlich auch noch alles offen. Den Umstand mit den Fristen kennen wir und haben daher als Anliegergemeinschaft auch sofort alles schriftlich moniert. Unser Erschließungsträger hat uns jedoch mitgeteilt, dass er anderer Ansicht sei. Dementsprechend hilft nur noch ein Rechtsstreit oder die Motorsäge ...

  5. dann warten sie doch

    bis die Anpflanzung die "max. zulässige Höhe" erreicht hat. vielleicht hat ihr Nachbar ja vor, die entstandene hecke oder Einzelanpflanzung alle zwei Jahre zu kappen. Ich würde ihn dann einfach mal fragen. und zur Giftigkeit der Anpflanzung: das liegt m.e. in der Verantwortung ihres Nachbarn. weisen sie ihn doch mal freundlich drauf hin, vielleicht weiß er es gar nicht. und wenn er es weiß, ist es ja OK, Hauptsache, er sieht sich dann vor. ps: 2 m Abstand ist doch schon mal was ... andere pflanzen direkt auf die grenze.. ;--) schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
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