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Zuständig für's Estrich-Aufheizen unter Holzbelag
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Zuständig für's Estrich-Aufheizen unter Holzbelag

Liebe Forumsteilnehmer
wer ist denn nun zuständig für das Aufheizen des Fließ-Estrichs?
Der Bauherr, der Rohbauer, der die Verlegung des Fließestrich an einen Subunternehmer vergeben hat oder derjenige, der dann den Holzboden darauf verlegt?
Außerdem brauchen wir noch eine Art "Höhenausgleich" da die Diff.
zwischen Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) im EGAbk. ca. 16 cm beträgt und davon 7-8 cm für die Fußbodenheizung mit Unterlage, ca. 5 cm für Fließestrich abgezogen werden können und wir daher ca. 3 cm irgendwie ausgleichen müssen mit Trittschalldämmung, PSE-Platten oder womit vielleicht sonst?
Freue mich über Antworten und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
  1. m.E. weder noch,

    sondern der Heizungsbauer. Allerdings muss er (vermute mal vom Estrichleger) ein Aufheizprotokoll bekommen, in dem genau geregelt ist, ab wann geheizt werden darf und in welchen Schritten die Vorlauftemperatur erhöht bzw. wieder runtergefahren werden.
    Das hatten wir doch schon mal irgendwo im Forum, glaube ich mich zu erinnern?
    Würde einfach mal den Tipp von Herrn Niemann in einem anderen Beitrag beherzigen: Estrichleger und Heizungsbauer vorher aufeinanderhetzen, dann raufen die sich schon zusammen.
    Zumindest bei mir vertragen sich die zwei schon ganz gut.
  2. völlig richtig,

    die Heizung darf natürlich nur der Heizungsbauer bis zur Abnahme bedienen. Und abnehmen Frau Gowitzke sollten Sie erst wenn Ihnen der Heizungsbauer nachweist, dass die Heizung auch funktioniert. Das wiederum darf er erst nach der Zeit, die der Estrichleger für die Trocknung bzw. erste Inbetriebnahme vorgibt. Genau regelt das die Schnittstellenkoordinierung für beheizte Fußbodenkonstruktionen vom Fachverband Heizung und Sanitär. Aber es ist wohl wirklich das Einfachste, die Fachhandwerker sich gegenseitig abstimmen zu lassen. Da in solchem Fall keiner einen Fehler machen möchte haben Sie die Chance das alle beteiligten vorher nachdenken.
  3. mal wieder was vergessen,

    das Aufheizen wird üblicherweise protokolliert. Die Vordrucke haben i.d.R. Estrichleger, Heizungsbauer, Planer ... Achten Sie darauf, dass das Protokoll mit der Abnahme der Heizanlage vom Heizungsbauer unterschrieben übergeben wird und händigen eine Kopie den nachfolgenden Oberbodenlegern aus. Versuchen Sie bitte nicht, die paar Mark für das Aufheizen einzusparen, Sie geben allen die Möglichkeit sämtliche später auftretenden Schäden oder Mängel auf Ihre Eigenleistung abzuwälzen. Das Aufheizen hört sich zwar einfach an, muss aber besonders bei Zementestrich sehr sorgfältig durchgeführt werden um speziell Aufschüsselungen und Risse zu vermeiden. Fragen Sie Ihren Heizungsbauer nach einer Computerregelung für den Aufheizvorgang. Manche moderne Heizanlagen haben derartige Programme bereits integriert, bei anderen gibt es bei den Systemlieferanten entsprechende Geräte zu leihen welche den Vorgang übernehmen. Das kostet wenig Geld und garantiert Ihnen eine vorschriftsmäßige Aufheizung unabhängig von den Terminen und Fähigkeiten der Handwerker.
    • Name:
    • Bernd
  4. Fußbodenheizung (FBH) Aufbau im Erdgeschoss mind. 162 mm

    Ihre Frage zum Aufheizen vom Estrich ist der Heizungsmonteur für
    zuständig. Er muss Ihnen ja auch das Aufheizprotokoll mit der
    Druckprobenbescheinigung aushändigen.
    Zur anderen Frage, eine Fußbodenheizung im Erdgeschoss über nicht beheizte Räume oder gegen Erdreich ist die geringste Aufbauhöhe 162 mm
    + Fußbodenbelag. Somit liegen sie doch schon über den 16 cm.
  5. was bedeuten denn 162 mm,

    für die Mindesthöhe einer Fußbodenheizung (FBHAbk.)?
    • Name:
    • Bernd Niemann
  6. Mindestaufbau

    Das bedeutet, die min. Aufbauhöhe einer Fußbodenheizung im Erdgeschoss
    162 mm von Unterbeton bis Oberkante Estrich. Nach Heizungsanlagen Verordnung sind betimmte Isolierstärken vorgeschrieben. Wenn man
    diese einhält, kann man nicht unter die oben genannten Höhe bleiben. Einhalten sollte man sie immer. Den man will ja den Raum Heizen und nicht das Erdreich.
    • Name:
    • H. Fetting
  7. wozu gibt es dann die WSchVo

    hier wird der U-Wert für Flächen gegen das Erdreich grenzend mit 0,35 W/m²K festgelegt. Den Minimalaufbau bestimmt danach die benötigte Wärmedämmung, das verwendete Heizsystem und damit die Mindeststärke des Estrich. Ohne zusätzliche Tricks komme ich bei einem Zementestrich dann mit ca. 125 mm aus. Diese ergeben sich aus 70 mm PURAbk.-Dämmung WLG 025 + 10 mm Heizleitung + 45 mm Rohrüberdeckung. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten am Estrichaufbau noch weiter zu reduzieren, z.B. Trockenestrich oder Entkopplungssysteme.
    • Name:
    • Bernd Niemann
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