Als Entschädigung ist Person A auch bereit einen etwas höheren Zins zu akzeptieren (wegen der minderwertigen Sicherheit) und ggf. eine einmalige Gebühr. Person A ist auch bereit den Kredit ggf. komplett abzulösen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dies ist aber nur eine zweitbeste Lösung.
Meine Frage ist nun, ob die Bank damit einverstanden sein wird oder ob Person A sogar einen Anspruch auf einen Sicherheitentausch hat. Welche Möglichkeit hat die Person A, wenn die Bank sich querstellt und sich weigert dem Sicherheitentausch zuzustimmen?