Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns im Jahr 2004 für den Kauf einer Immobilie entschlossen. Dazu haben wir bei der BHW ein Konstantdarlehen (DM5) abgeschlossen über 126.000
Der Vertrag ist vom 12.07.2004 und die Zinsfestschreibung endet zum 30.06.2014.
Der Vertrag beinhaltet einen vorfinanzierten Bausparvertrag der zur Tilgung herangezogen wird. Momentan zahlen wir einen Regelbeitrag von 126,- € in den BSV, die Zinsen für das Darlehen betragen 508,- €.
Durch Sondertilgungen, Wohnungsbauprämie und Guthabenzinsen (2 %) werden wir bis zum 30.06.2014 etwa 31.000 (geplant) € eingezahlt haben. Zuteilungsreif ist er aber bis dahin noch nicht.
Unser Vorhaben ist:
Den BSV zum 30.06.2014 zu kündigen und die Restsumme von 95.000 durch ein Hypthekendarlehen (wir haben ein verbindliches Angebot für ein Forward-Darlehen von 3,80 % eff.) zusammen mit dem Bausparguthaben zur Rückzahlung des Konstantdarlehens von 126.000 zu verwenden. Der Zinssatz des Bauspardarlehens wäre (nach Zuteilung des BSV) 4,75 % eff.
Problem: Bei der BHW möchten wir aus mehreren Gründen keinesfalls bleiben.
Lt. § 489 BGBAbk. ist eine Kündigung nach 10 Jahren Zinsbindung möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wie sieht es außerdem mit der Erstattung der Abschlussgebühr (wir verzichten ja aufs Bauspardarlehen) und nachträglicher Höherverzinsung aus?
Kann mir die BHW theoretisch Steine in den Weg legen?
Forwardarlehen - 45 Monate Vorlaufzeit
BAU-Forum: Baufinanzierung
Forwardarlehen - 45 Monate Vorlaufzeit
-
Abschlussgebühr
Hallo
Die Abschlussgebühr erhalten Sie nicht zurück.
Eine nachträgliche Höherverzinsung gibt es auch nicht.
Das Darlehen können Sie nur nach 10 Jahren BGBAbk. kündigen ab dem Datum der letzten Vollauszahlung. Bitte schauen Sie hierzu in Ihren Auszahlungsdaten nach.
Ein Forward-Darlehen bis 2014 kann man Ihnen anbieten, aber die Laufzeit ist zu lange und die Zinsen nicht so prickelnd.
Forward-Darlehen am besten innerhalb 36 Monate ablösen. -
Kündigung des Forward-Darlehens
kleine Ergänzung meines Vorredners,
die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Möglich nach letzter
Vollauszahlung ist richtig.
.--- ABER ---
es gibt auch Fälle, dass die Bank wirklich nach Ablauf der Zinsbindung mit 6 Monate Kündigungsfrist zugestimmt hat.
Fragen Sie doch einfach mal an, am besten schriftlich, wann Sie ablösen können. Da bekommen Sie garantiert auch eine verbindliche Auskunft und sind auf der sicheren Seite.
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