Hallo,
ich möchte mich demnächst um die Baufinanzierung kümmern und die Banken kontaktieren. Dazu habe ich eine Frage:
Meine Eltern sind im Besitz eines Grundstücks, das sie uns schenken wollen. Die Schenkung wurde aber bisher noch nicht durchgeführt, sodass meine Eltern immer noch als Besitzer im Grundbuch eingetragen sind. Ist dieses für die Finanzierung ein Problem? Die Hypothek wird ja schließlich im Grundbuch eingetragen und richtet sich an den Grundstückseigentümer. Muss die Schenkung notwendigerweise vor der Kreditbeantragung oder kann diese auch danach erfolgen.
Vielen Dank im Voraus!
Grundstück ist zum Zeitpunkt der Baufinanzierung noch im Besitz der Eltern
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grundstück ist zum Zeitpunkt der Baufinanzierung noch im Besitz der Eltern
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Da Sie sowieso
einen Notar benötigen so oder so, kann der Ihnen die Fragen dann auch beantworten.
Ohne Anspruch auch Rechtsicherheit wäre sicherlich die Schenkung VOR dem Eintrag sinnvoll. Natürlich könnte die Grundschuld auch auf das Grundstück vorher eingetragen werden, da die Grundschuld ja nicht direkt Personengebunden, sondern Grundstücksbezogen ist.
Allerdings dürften Sie dann dadurch bei der Schenkung evtl. zusätzliche Notarkosten haben, da die Grundschuld ggf. neu "Übertragen" werden muss.
Aber das kann Ihnen der Notar sagen, den Sie eh brauchen, zumal der den Schenkungsvertrag auch machen muss.
PS: Nicht vergessen, eine Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren vom Schenker zurückgefordert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
Ich würde es daher heute NICHT mehr so machen. Hatte auch ein Grundstück "geschenkt" bekommen. Hat nicht immer nur "Vorteile" ...
Keine Rechtsberatung -
Eigentümererklärung
Ihre Eltern geben eine sogenannte "Eigentümererklärung" ab. Kurz: Sie genehmigen Ihnen das Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten.
Wird die Finanzierung "notleidend" (Sie zahlen nicht), dann wird das Grundstück mit Haus von der Bank verwertet. Weiterführende Ansprüche aus dem Darlehensvertrag gegenüber Ihren Eltern können nicht gestellt werden. Diese richten sich ausschließlich gegen die Darlehensnehmer.
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