Ein Privatmann wurde von einer Sparkasse über ein Privatdarlehen finanziert und wechselte während dessen Laufzeit in den Status
des Bauträgers.
Seinem Wunsch nach Umschreibung des Darlehens auf Gewerbedarlehen wurde nicht entsprochen.
Nach weiteren Sicherheitsleistungen mit der Folge massivster Übersicherung kündigte die Sparkasse mit der Begründung falscher
Baufortschrittsanzeigen, ob wohl gar keine erstellt worden waren.
Wie/Wo finde ich belastbare gesetzliche Regelungen / bestehende
Urteile, wonach für Privatdarlehen keine Zweckbestimmung und Baufortschrittsanzeigen erforderlich sind?
Sachlage trug sich in Bayern zu.
Herzlichen Dank!
Baufortschrittsanzeigen bei Privatdarlehen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Baufortschrittsanzeigen bei Privatdarlehen
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