Finanzierung obwohl erbpacht in 40 Jahren ausläuft
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierung obwohl erbpacht in 40 Jahren ausläuft
Hallo,
wir haben ein 1950 gebautes Haus welches auf einem Erbpachtgrundstück der evtl. Pflege Schönau steht geerbt. Nun wollen wir dieses umbauen und modernisieren. Nach Prüfung unserer finanziellen Verhältnissen durch die Bank hat diese der Finanzierung zugestimmt hat aber dann ca. 1 Tag später gesagt sie dürfe die Finanzierung nicht genehmigen weil unser Erbpachtvertrag nur noch 41 Jahre läuft die Finanzierung aber 36 und das Grundstück laut gesetzesvorschrift 10 Jahre vor Ablauf der Erbpacht schuldenfrei sein muss. Eine Erhöhung der Tilgung würde zwar die Laufzeit verkürzen aber diese gesetzliche Bestimmung rechnet immer mit 1 %, also gleiches Ergebnis. Wir könnten natürlich die Laufzeit des Erbpachtvertrages verlängern bzw. neu abschließen da wir aber (gottseidank) einen Erbpachtzins von nur 270,- € pro Jahr haben würde dies bedeuten dass die evtl. Pflege Schönau den Erbpachtzins den heutigen aktuellen verhältnissen anpassen würde welche fast bis zum 10-fachen gehen, das wollten wir natürlich nicht.
nun meine Frage gibt es da eine Lösung bzw. muss jede Bank sich an diese Gesetzesregelung halten.?
Mit freundlichen Grüßen.
Volker.
wir haben ein 1950 gebautes Haus welches auf einem Erbpachtgrundstück der evtl. Pflege Schönau steht geerbt. Nun wollen wir dieses umbauen und modernisieren. Nach Prüfung unserer finanziellen Verhältnissen durch die Bank hat diese der Finanzierung zugestimmt hat aber dann ca. 1 Tag später gesagt sie dürfe die Finanzierung nicht genehmigen weil unser Erbpachtvertrag nur noch 41 Jahre läuft die Finanzierung aber 36 und das Grundstück laut gesetzesvorschrift 10 Jahre vor Ablauf der Erbpacht schuldenfrei sein muss. Eine Erhöhung der Tilgung würde zwar die Laufzeit verkürzen aber diese gesetzliche Bestimmung rechnet immer mit 1 %, also gleiches Ergebnis. Wir könnten natürlich die Laufzeit des Erbpachtvertrages verlängern bzw. neu abschließen da wir aber (gottseidank) einen Erbpachtzins von nur 270,- € pro Jahr haben würde dies bedeuten dass die evtl. Pflege Schönau den Erbpachtzins den heutigen aktuellen verhältnissen anpassen würde welche fast bis zum 10-fachen gehen, das wollten wir natürlich nicht.
nun meine Frage gibt es da eine Lösung bzw. muss jede Bank sich an diese Gesetzesregelung halten.?
Mit freundlichen Grüßen.
Volker.
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Finanzierung Erbpacht
Da es Gesetz ist, muss sich auch jede Bank daran halten.
Oder glaubst Du, die Banken stehen über dem Gesetz?
Da bleibt Euch nichts anderes übrig, als den Vertrag zu verlängern, oder aus eigener Tasche die Renovierung zu bezahlen.
Beste Grüße -
Was sagt denn die evtl. Pflege Schönau dazu?