Lastenfreies Baugrundstück als Eigenkapital: wie wird es von der Bank bewertet?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Lastenfreies Baugrundstück als Eigenkapital: wie wird es von der Bank bewertet?
Hallo zusammen,
mein Mann und ich kaufen ein Baugrundstück. Diese können wir zum größten Teil aus unserem Eigenkapital bezahlen, 10.000 € müssen wir dazu als Kredit aufnehmen.
Unser Bau soll in 2-3 Jahren starten. Bis dahin ist das Grundstück definitiv lastenfrei und weiteres Eigenkapital (BSV) vorhanden.
Dennoch werden wir ja das Grundstück bei der Bank als Eigenkapital ansetzen.
Meine Frage: mit welchem Wert setzt die Bank das Grundstück dann an. Mit dem, den wir bezahlt haben? Also müssen wir dort den Notarvertrag sowie die Bescheide der Gemeinde über die Erschließungskosten (wird als unerschlossen gekauft, Erschließung erfolgt aber zurzeit) vorlegen?
Oder wird das Grundstück mit dem dann gültigen Bodenrichtwert bewertet?
Vielen Dank und beste Grüße,
Bernhardt
mein Mann und ich kaufen ein Baugrundstück. Diese können wir zum größten Teil aus unserem Eigenkapital bezahlen, 10.000 € müssen wir dazu als Kredit aufnehmen.
Unser Bau soll in 2-3 Jahren starten. Bis dahin ist das Grundstück definitiv lastenfrei und weiteres Eigenkapital (BSV) vorhanden.
Dennoch werden wir ja das Grundstück bei der Bank als Eigenkapital ansetzen.
Meine Frage: mit welchem Wert setzt die Bank das Grundstück dann an. Mit dem, den wir bezahlt haben? Also müssen wir dort den Notarvertrag sowie die Bescheide der Gemeinde über die Erschließungskosten (wird als unerschlossen gekauft, Erschließung erfolgt aber zurzeit) vorlegen?
Oder wird das Grundstück mit dem dann gültigen Bodenrichtwert bewertet?
Vielen Dank und beste Grüße,
Bernhardt
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Bewertung des Grundstücks
erfolgt IMHO zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens über den Bodenrichtwert des Grundstücks oder ggf. über Gutachterbewertung.
Beim Neubau eines Freundes, des sein Grundstück von seinen Eltern geerbt hatte, gab es keinen Kaufvertrag. Die Bank hat seinerzeit den aktuellen Wert des Grundstücks gemäß Bodenrichtwert minus 20 % Sicherheitsabschlag als Eigenkapital angenommen. -
Das Baugrundstück
wird mit dem dann gültigen Bodenrichtwert bewertet.
Einen zusätzlichen Sicherheitsabschlag vom Bodenrichtwert sollte es bei einem Grundstück eigentlich nicht geben. Bei Gebäuden schon, aber nicht bei Grundstücken.
Beste Grüße