Hallo,
wir beabsichtigen ein Reiheneigenheim zu kaufen. Wir sind schon dabei den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Übrigens bin ich ein wenig skeptisch, weil im Kaufvertrag folgendes steht: Die Baugenehmigung ist noch nicht erteil! Der Bauträger haftet natürlich keinerlei für Schadenersatz, usw. Also wenn ich den Darlehensvertrag unterschreibe und dann keine Baugenehmigung erteilt wird dann habe ich ein großes Problem, denn ich müsste dann den Darlehensvertrag kündigen und weitere Kosten kämen auf mich zu!
Ich habe die ganze Zeit geglaubt, dass der Bauträger schon die Baugenehmigung hat usw.! Leider würde mir nicht mal im Traum einfallen, dass die schon Häuser verkaufen, ohne dass die dafür die Baugenehmigung haben!
Es ist zu riskant einen Vertrag zu unterschreiben, wenn noch keine Baugenehmigung erteilt ist oder? Übrigens: im Vertrag steht auch kein Termin zu Baubeginn. Mündlich haben Sie uns gesagt, dass sie im Juli/August anfangen mit den Bauarbeiten ... aber im Vertrag steht kein Datum , da noch auch keine Baugenehmigung erteilt ist.
Ich würde mich freuen über ein paar Antworten oder Tipps usw.
Vielen Dank
LG
noch keine Baugenehmigung erteilt
BAU-Forum: Baufinanzierung
noch keine Baugenehmigung erteilt
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ein Mal reicht ...
ein Mal reicht selbst mit unterschiedlichen Headlines ... -
Steht denn wenigstens irgendwo geschrieben,
wann man denn einziehen kann?
Ich habe zwar keine Ahnung, ob ein Verkauf ohne Baugenehmigung üblich ist, aber mir persönlich wäre das aus den genannten Gründen "etwas zu heiß". -
Der Punkt ist doch ...
Der Punkt ist doch auch folgender: ohne Genehmigung gibt es kein (WEGAbk.) Grundbuch, und ohne Grundbuch sind erst mal alle auf einem. Dass da eine Bank überhaupt mitspielt, wundert schon. Oder ist das Ganze nur ein Vorvertrag, wobei, der ist eigentlich sinnlos. gibt es denn überhaupt irgendwas amtliches? -
Vielen Dank für eure Antworten!
Hmmm ...
Vielen Dank für eure Antworten!
Hmmm was die Finanzierung angeht, wir haben einen Finanzberater der uns ein Angebot gemacht hat und den Antrag sollten wir jetzt unterschreiben und er sollte den Antrag mit allen Unterlagen und Konditionen usw. an die Bank weiterleiten. Natürlich jetzt wo ihr schreibt ... wegen der Baugenehmigung möglicherweise die Bank nicht mal zusagt! Vielen Dank nochmals ... wir sind auch der Meinung ... uns gefällt nämlich die ganze Sache auch nicht wegen der noch nicht erteilter Baugenehmigung!
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Erstmal die Baugenehmigung abwarten und nur danach den Darlehensvertrag + Kaufvertrag unterschreiben ... liege ich richtig? Oder sollten wir möglicherweise den Kaufvertrag unterschreiben und den Darlehensvertrag nur dann wenn die schon bauen anfangen? ... diese Möglichkeit gefällt uns auch nicht ... denn man sollte grundsätzlich vor Kaufvertrag schon eine Finanzierungszusage haben ...
Im Vertrag stehen keine Termine: keine Angabe von Baubeginn, Fertigstellung und Einzugstermin!
Es ist uns zu riskant und deswegen kaufen wir das Reihenhaus nicht ohne erteilter Baugenehmigung ... oder warten wir mal ab, ob die überhaupt anfangen zu bauen!
Danke
LG -
Eben, ...
Eben, andere Väter haben auch schöne Töchter (oder Mütter Söhne), denn wer so schon anfängt ...
Entweder hapert es schon bei den Kosten für den Architekten (1-4 erfüllt) oder der Zugriff auf das Grundstück ist nicht da, oder oder oder ... -
Auch wenn die Genehmigung da ist
würde ich das ganze mal von unabhängiger Seite checken lassen.
Nach deiner Schilderung kann sich der Generalunternehmer 10 Jahre Zeit bis zur Fertigstellung lassen, und du kannst GAR nix! machen : (((( -
Wie sieht die ganze Sache aus ...
wenn der Bauträger darauf so reagiert, dass wir erst die Baugenehmigung abwarten, dann wird der Kaufvertrag unterschrieben und der Kaufvertrag wird noch mit zusätzlichen Daten ergänzt genaue Baubeginndatum, Fertigstellungsdatum. Und im Falle, dass sie (der Bauträger) den Fertigstellungtermin nicht einhaltet, werden Sie an uns Strafe zahlen für jeden weiteren Monat.
Was sollten wir in dem Fall jetzt machen?
PS: Meiner Meinung nach sieht die Baufirma doch seriös aus oder?
Vielen Dank -
Verträge einfach ergänzen
"vorbehaltlich der Erteilung einer Baugenehmigung" bis zum ... ansonsten Rücktritt, oder "vorbehaltlich einer Finanzierungszusage" oder oder oder ..., so einfach ist das.
Wenn keiner mitmacht ... Finger weg, Punkt. -
Abwarten ...
Abwarten und Tee trinken. Vertragsstrafe hört sich zwar gut an, aber so lange die Grundbuchsituation nicht geklärt ist, bringt das alles nix. Szenario: Termin wird überschritten, Strafe müsste gezahlt werden, aber Bauträger streicht die Segel. Dann könnt Ihr froh sein, wenn es überhaupt in absehbarer Zeit fertig wird. Oder das Grundbuch wird nicht frei, weil eine Bank Ihre Finger draufhält, oder ...
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- … Wem gehört die Baugenehmigung? …
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- … die Baupläne samt der Baugenehmigung auf den Ersteher über, oder wem gehören diese: dem Architekten, dem Bauherr, oder dem Grundststück Erwerber? …
- … Es wird nur das Grundstück versteigert, nicht die Baugenehmigung. …
- … länderabhängig unteschiedlich ist. In Brandenburg gilt die die Baugenehmigung auch für oder gegen den Rechtsnachfolger (Zitat). D.h. wenn ich ein Grundstück erwerbe, habe ich auch die Baugenehmigung erworben. Das ist auch logisch, sonst müsste bei jedem Hausverkauf …
- … eine neue Baugenehmigung beantragt werden. …
- … Dass die Baugenehmigung weiter Bestand hat ... …
- … Dass die Baugenehmigung weiter Bestand hat …
- … Die Baugenehmigung samt Plänen gibt es ... …
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- … Baugenehmigung ist grundstücksgebunden. …
- … Wenn jemand als Nichteigentümer eine Baugenehmigung erwirkt, gilt sie trotzdem für das Grundstück! Eines gesonderten formalen …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvorlageberechtigter ist nicht vorlageberechtigt - Auswirkungen?
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- … Wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und immer noch Bestand hat, dann ist die fehlende …
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- … Dienstleistungsvertrag versus Kaufvertrag …
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- … 1.) Sie kennen nicht den Unterschied zwischen Kaufvertrag (Auto) und Dienstleistungsvertrag (Bauvorhaben). …
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- … Mit Ihrem Punkt 1 1.) Sie kennen nicht den Unterschied zwischen Kaufvertrag (Auto) und Dienstleistungsvertrag (Bauvorhaben). haben Sie nicht Recht. …
- … nicht den Unterschied zwischen Kaufvertrag (Auto), Dienstleistungsvertrag (Besichtigungsfahrt) und Werkvertrag (Bauvorhaben). …
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- … zum Sachverhalt Baugenehmigung …
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- BAU-Forum - Dach - Ausbau Spitzbogen: richtiger Übergang der Dachinnendämmung zum Dachgeschoss
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