Hallo,
wir haben zwecks Erwerb eines Hauses im Mai einen Notartermin. Der Verkäufer bewohnt derzeit die Immobilie. Wir sind uns einig, dass die Übergabe zum 01.08.2008 erfolgen soll.
Nun fragen wir uns, zu welchem Zeitpunkt die Eintragung der Auflassungsvormerkung beantragt werden soll. Wir dachten eigentlich, dass das direkt nach der Unterzeichnung des Vertrages im Mai geschieht, um unsere Rechte im Grundbuch zu sichern und Zwischenverkäufe sowie neue Grundbucheinträge auszuschließen. Der Notar erklärte uns, dass das wohl eher unüblich sei und dass dann eine Anzahlung aufs Notaranderkonto geleistet werden müsse. Normalerweise werde die Auflassung erst nach Kaufpreiszahlung (also am 01.08.) beantragt.
Meine Frage: Welche der beiden Vorgehensweisen ist die "üblichere". Ist das Risiko bei Auflassungsvormerkung erst am 01.08. nicht zu groß für uns?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Volker Kruste
Zu welchem Zeitpunkt die Auflassungsvormerkung eintragen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Zu welchem Zeitpunkt die Auflassungsvormerkung eintragen
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Die Auflassungsvormerkung ...
Die Auflassungsvormerkung direkt nach Vertragsabschluss, die Auflassung wenn alles geklärt ist (also Kaufpreiszahlung, Negativatteste, usw. usf.) ... -
Hallo, ist es denn üblich, dass zur Auflassungsvormerkung ...
Hallo,
ist es denn üblich, dass zur Auflassungsvormerkung nach Vertragsabschluss einen Anzahlung auf das Notaranderkonto geleistet wird?
Viele Grüße
Volker Kruste -
Ich werde immer unsicherer : -\
Hallo,
im Internet finde ich nicht viel. Ein Anruf beim Verbraucherschutz hat mich auch nicht weiter gebracht.
Kann irgendjemand zusätzlich zur Aussage von Familie Berg noch weiteres Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus
Volker Kruste
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - 12300: Zu welchem Zeitpunkt die Auflassungsvormerkung eintragen
- … Zu welchem Zeitpunkt die Auflassungsvormerkung eintragen …
- … Nun fragen wir uns, zu welchem Zeitpunkt die Eintragung der Auflassungsvormerkung beantragt werden soll. Wir dachten eigentlich, …
- … der beiden Vorgehensweisen ist die üblichere . Ist das Risiko bei Auflassungsvormerkung erst am 01.08. nicht zu groß für uns? …
- … Die Auflassungsvormerkung ... …
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- … Und wir? Wir haben lediglich eine Auflassungsvormerkung? Der Anwalt des Bauträger hat uns mitgeteilt dass erst Aufgelassen wird …
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