Maklerprovision sparen beim Grundstückskauf: Ist sie rechtens? Kosten & Vorgehen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Maklerprovision sparen beim Grundstückskauf: Ist sie rechtens? Kosten & Vorgehen
folgender Sachverhalt:
Meine Frau und ich wollen in Nord-Baden (Baden-Württemberg) bauen und sind deshalb auf der Suche nach einer entsprechednden Möglichkeit. Beim Durchforsten des Internet werden wir fündig - Grundstück inkl. Neubau eines Hauses (Maklerprovision nur für das Grundstück). Angeboten wird das durch eine Firma X (nennen sich selbst "nicht nur Makler, sondern auch Planer"), über die auch der Grundstückserwerb vom Eigentümer angebahnt werden soll. Auf Nachfrage, ob man bei der Suche nach einem Bauträger/Bauunternehmen frei sei, folgende Antwort: Nein, man müsse beim Erwerb des Grundstücks mit Generalunternemen Y das Bauvorhaben realisieren. Es folgt dennoch ein Vor-Gespräch bzgl. Planung des Hauses und eine Besichtigung des Grundstücks.
Da wir aber das Angebot aus verschiedenen Gründen nicht annehmen wollen (Hausbau zu überteuert veranschlagt; "Chemie" zwischen Vertreter des Generalunternehmers und uns stimmt nicht; Aussage, man müsse bei Erwerb nur Grunderwerbssteuer auf das Grundstück bezahlen), sagen wir ab und geben Firma X die Möglichkeit, uns den Grundstückserwerb zu ermöglichen (inkl. Provision). Firma X lehnt ab.
Wir besorgen uns die Anschrift des Eigentümers des Grundstücks (welcher uns vorher nicht! genannt wurde) über das Vermessungsamt der Gemeinde und nehmen Kontakt auf. Der Eigentümer ist grundsätzlich bereit privat zu veräußern, gibt aber zu bedenken, dass er noch drei Monate vertraglich an Firma X gebunden sei. Außerdem liegt seine Preisvorstellung ca. 10.000 € höher als das Netto-Angebot der Firma X (plus ca. 4.700 € Provision).
Wäre bei einem Grundstückserwerb vom Eigentümer durch uns eine Provision an Firma X fällig? Was hätte der Eigentümer für Ansprüche seitens Firma X zu erwarten?
Knifflige Angelegenheit - zumindest für uns. Aber vielleicht weiß jemand Rat?
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Die Frage, ob eine Maklerprovision beim Grundstückskauf rechtens ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob ein direkter Maklervertrag mit Ihnen als Käufer besteht und ob die Provision klar vereinbart wurde.
Wenn Sie das Grundstück direkt vom Eigentümer hätten erwerben können (z.B. durch Kontaktaufnahme über das Vermessungsamt oder die Gemeinde) und der Makler erst später ins Spiel kam, könnte die Provisionsforderung unberechtigt sein. 🔴 Lassen Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen.
Prüfen Sie den Maklervertrag genau. Ist die Provision nur für das Grundstück ausgewiesen? War der Kontakt zum Eigentümer auch ohne den Makler möglich? Gab es eine klare Vereinbarung über die Provisionshöhe?
Die Aussage des Generalunternehmers, dass eine Provision fällig wird, ist nicht bindend. Entscheidend ist die Vereinbarung mit dem Makler und die Umstände des Zustandekommens des Kontakts zum Grundstück.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Maklervertrag und die Umstände des Grundstückserwerbs von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte zu wahren und die Provisionsforderung gegebenenfalls abzuwehren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Maklerprovision
- Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks erhält. Die Höhe der Provision ist in der Regel frei verhandelbar, jedoch gibt es regionale Unterschiede. Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr.
- Grunderwerbsteuer
- Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Die Höhe der Steuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Verwandte Begriffe: Immobiliensteuer, Steuerlast.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Bauträger übernehmen oft die gesamte Planung und Durchführung eines Bauprojekts. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwickler.
- Generalunternehmer
- Ein Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung eines Projekts. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung von Terminen und Kosten. Verwandte Begriffe: Bauleiter, Projektmanager.
- Vermessungsamt
- Das Vermessungsamt ist eine Behörde, die für die Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig ist. Es führt das Liegenschaftskataster, in dem alle Grundstücke mit ihren jeweiligen Eigenschaften verzeichnet sind. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Geoinformationsamt.
- Eigentümer
- Der Eigentümer ist die Person, der ein Grundstück oder eine Immobilie rechtlich gehört. Der Eigentümer hat das Recht, über sein Eigentum zu verfügen und es zu nutzen. Verwandte Begriffe: Besitzer, Inhaber.
- Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke mit ihren jeweiligen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) verzeichnet sind. Es wird vom Vermessungsamt geführt. Verwandte Begriffe: Kataster, Grundstücksverzeichnis.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann ist eine Maklerprovision beim Grundstückskauf üblich?
Eine Maklerprovision ist üblich, wenn der Makler aktiv bei der Vermittlung des Grundstücks beteiligt war und ein Maklervertrag mit dem Käufer besteht. Die Höhe der Provision ist in der Regel im Maklervertrag festgelegt. - Kann ich die Maklerprovision vermeiden, wenn ich das Grundstück auch ohne Makler hätte finden können?
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Grundstück auch ohne die Tätigkeit des Maklers hätten erwerben können (z.B. durch eigene Recherchen oder Kontakte), kann die Provisionsforderung unberechtigt sein. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. - Was ist, wenn der Maklervertrag nur mündlich abgeschlossen wurde?
Ein mündlicher Maklervertrag ist grundsätzlich auch wirksam, jedoch ist der Nachweis schwierig. Im Streitfall muss der Makler beweisen, dass eine Provisionsvereinbarung getroffen wurde. - Welche Rolle spielt der Bauträger bei der Maklerprovision?
Der Bauträger hat in der Regel keinen Einfluss auf die Maklerprovision, es sei denn, er ist gleichzeitig auch als Makler tätig. Die Provisionsvereinbarung besteht in der Regel zwischen dem Käufer und dem Makler. - Was ist die Grunderwerbsteuer und wie hängt sie mit der Maklerprovision zusammen?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis des Grundstücks erhoben. Die Maklerprovision gehört nicht zum Kaufpreis und wird daher nicht bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer berücksichtigt. - Was kann ich tun, wenn ich eine unberechtigte Provisionsforderung erhalten habe?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Provisionsforderung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Makler schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren. - Welche Informationen sollte ein Maklervertrag enthalten?
Ein Maklervertrag sollte die Namen der Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung des Grundstücks, die Höhe der Provision, die Fälligkeit der Provision und die Laufzeit des Vertrags enthalten. - Was bedeutet "Bestellerprinzip" bei der Maklerprovision?
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Beim Kauf oder Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist dies in der Regel der Verkäufer. Beim Grundstückskauf gilt das Bestellerprinzip nicht zwingend.
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Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten beim Besitz eines Grundstücks.
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Maklerprovision: Anspruch bei ausgelaufenem Maklervertrag?
nach meinem Kenntnisstand
hat eine normale Maklerfirma auch dann noch einen Anspruch auf Provision von Ihnen wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer ausgelaufen ist, da in diesem Fall der erste Hinweis aufs Grundstück über die (Aktion der) Maklerfirma zustande kam.
Die Maklerfirma hätte vermutlich auch dann einen Anspruch, wenn der Erstkontakt zufällig mit dem Besitzer zustande gekommen wär, aber innerhalb der Laufzeit des Maklervertrages.
Es lohnt sich aber vielleicht doch die Geschäftsbeziehung des Besitzers mit der Firma unter die Lupe zu nehmen.
Möglicherweise liegt hier kein Maklergeschäft vor (weil das Grundstück nicht separat zu Erwerben war).
Hier muss aber ein Fachanwalt ran, der sich speziell hier auskennt ... Preise für Beratungsgespräch erfragen ...
Gutes Gelingen + Gruß in die Nachbarschaft -
Grunderwerbsteuer: Falschberatung bei Grundstück + Haus?
Steht denn hier
nicht auch Falschberatung im Raum? Es ist eindeutig ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Bau des Hauses erkennbar, folglich müsste doch die Grunderwerbssteuer auf die Gesamtkosten (Grundstück + Haus) gezahlt werden. Dies wurde aber auf Nachfrage bei Firma X immer wieder verneint.
Und wie bereits erwähnt: Wir haben Firma X unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass wir über sie das Grundstück erwerben wollen (inkl. Maklerprovision). Firma X lehnt dies aber ab. Wie kann es denn sein, dass dann im Nachhinein dennoch die Hand aufgehalten werden kann? -
Grundstückskauf: Abbruch der Verhandlungen empfohlen!
Wenn Sie mit denen nicht wollen, lassen Sie es sein
Bis womöglich juristisch geklärt ist, ob oder ob nicht Maklerprovision anfällt (tippe da auf ja, da Sie den Nachweis zum Erwerb des Grundstücks eindeutig durch den Makler/Bauträger/Sonstwiesichbezeichne erhalten haben) sind Sie steinalt, haben zwei mal die Haarfarbe gewechselt und zahlen stetig für irgendwelche Beweise und Gegenbeweise.
Brechen Sie alle Verhandlungen ab und teilen Sie dem Grundstücksbesitzer mit, wenn er das Ding nicht verkaufen kann, soll er Ihnen, nach Ablauf seiner Vertragsbindung ein schriftliches Angebot machen. -
Maklerprovision: Gesetzliche Grundlage sichert Anspruch
Wie kann es denn sein, dass dann im Nachhinein dennoch die Hand aufgehalten werden kann?
Weil es so gesetzlich festgelegt wurde ... wenn nicht würde sich (fast) jeder Käufer mit dem Verkäufer hinter dessen Rücken einigen.
Und gehe mal davon aus dass der Makler auch nach Auslaufen seines Vertrages überprüft, wer das Grundstück gekauft hat.
In einem mir bekannten Fall musste ein Hauskäufer zweimal Provision zahlen. Das erste Haus hat er über den Makler regulär von einem Bauträger gekauft. Das zweite Haus wollte er ohne Provision direkt vom Bauträger übernehmen. Das Gericht war da anderer Meinung!
Gruß -
Makler verzichtet auf Provision: Spätere Forderung rechtens?
Wir haben Firma X aber unmissverständlich angeboten, kaufen zu wollen.
Dies wurde aber seitens Firma X abgelehnt.
Wie kann es denn sein, dass zunächst auf das Geschäft (und damit auf Provision) verzichtet wird und anschließend bei einem Kauf vom Eigentümer ohne Maklerbüro dennoch Provision fällig wird? Das will mir nicht in den Kopf! -
Makler verzichtet auf Provision: Spätere Forderung rechtens?
Wir haben Firma X aber unmissverständlich angeboten, kaufen zu wollen.
Dies wurde aber seitens Firma X abgelehnt.
Wie kann es denn sein, dass zunächst auf das Geschäft (und damit auf Provision) verzichtet wird und anschließend bei einem Kauf vom Eigentümer ohne Maklerbüro dennoch Provision fällig wird? Das will mir nicht in den Kopf! -
Grundstück günstiger als beim Eigentümer? Mögliche Gründe
die Info ...
dass das Grundstück bei Firma x günstiger angeboten wurde als beim Eigentümer selbst lässt zwei Annahmen zu:
1. der Eigentümer hat sich anders überlegt und verlangt zwischenzeitlich mehr.
2. Firma x hat absolut kein Interesse am Grundstücksverkauf (weil sie ihr Geld mit dem Hausbau verdient und dort wohl etwaige Aufschläge einkalkuliert hat ...)
Fazit: Daraus lernen! Beim Hausbau gibt es noch andere Ecken, an denen man sich eine richtig blutige Nase holen kann ... -
Makler-Sicht: Koppelgeschäft vorrangig durchsetzen
Sehen Sie's mal
aus Sicht der Makler. Wenn ich weiß, dass ich die Provision im Verkaufsfall sowieso bekomme, versuche ich doch eher, mein gewünschtes Koppelgeschäft ohne Rücksicht auf Verluste durchzubringen.
Fragen Sie doch mal einen Bauanwalt, ob und zu welchen Kosten Sie nach Kauf des Grundstücks von dem zwangsweise mit abgeschlossenen Bauvertrag zurücktreten können. -
Immobilienrecht: Fachanwalt für Grundstückskauf kontaktieren
Ganz neue Herangehensweise
Klingt aber nicht abwegig! Vielleicht sollte ich tatsächlich mal einen Fachanwalt für solche Sachen kontaktieren ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Maklerprovision sparen beim Grundstückskauf: Rechtliche Aspekte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit der Maklerprovision beim Grundstückskauf, insbesondere in Baden-Württemberg. Es wird erörtert, ob ein Anspruch auf Provision besteht, wenn der Maklervertrag ausgelaufen ist oder der Makler zunächst auf die Provision verzichtet hat. Zudem wird die Frage der Grunderwerbsteuer bei einem kombinierten Grundstücks- und Hauskauf thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Grunderwerbsteuer: Falschberatung bei Grundstück + Haus? wird auf mögliche Falschberatung hingewiesen, wenn die Grunderwerbsteuer nicht auf die Gesamtkosten von Grundstück und Haus berechnet wird.
💰 Zusatzinfo: Es wird diskutiert, dass Makler möglicherweise ein größeres Interesse am Hausbau als am reinen Grundstücksverkauf haben, da sie dort höhere Gewinne erzielen können, wie im Beitrag Grundstück günstiger als beim Eigentümer? Mögliche Gründe erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Maklerprovision: Gesetzliche Grundlage sichert Anspruch betont, dass die gesetzliche Grundlage den Provisionsanspruch des Maklers sichert, auch wenn Käufer und Verkäufer sich hinter dem Rücken des Maklers einigen würden.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, um die spezifische Situation zu bewerten und rechtliche Klarheit zu schaffen, wie im Beitrag Immobilienrecht: Fachanwalt für Grundstückskauf kontaktieren vorgeschlagen wird. Alternativ kann ein Abbruch der Verhandlungen ratsam sein, wie in Grundstückskauf: Abbruch der Verhandlungen empfohlen! angeraten wird, um unnötige Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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