Hallo kurze Situationsbeschreibung,
ETW in Frühjahr 2007 umfinanziert.
Herbst Erwerb eines Zweifamilienhaus da Schwiegermutter nicht mehr alleine sein konnte.
ETW soll renoviert und dann verkauft, Darlehen gekündigt werden
Zinssenkung in USA evtl. zweite wohl beabsichtigt, folge => wohl auch Zinssenkung durch EZB.
Frage 1: Zinssenkung für Vorfälligkeitsentschädigung gut oder schlecht?
Frage 2: Was macht, sagen wir mal ein Viertel Prozentpunkt Zinssenkung bei 130000 für dei Vorfälligkeitsentschädigung bei noch ca. 9 1/2 Jahren Laufzeit aus? Denn je nachdem was das ausmacht rechnet sich ja das vorherige renovieren nicht.
Frage 3: Haus soll mit KfW-Mitteln energiesaniert werden, muss ich dennoch zu einer "Hausbank" wenn ich NUR KfW-Mittel haben möchte und keines deren Produkten abnehme?
MfG
M. S
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Vorfälligkeitsentschädigung
Hallo M.S.
Frage 1: Hängt von Ihrem Zinssatz und Ihrer Bank ab.
Frage 2: Rechnen Sie es nach unter:Frage 3: Ja, man kann kein Darlehen bei der KfW direkt beantragen.
Beste Grüße -
Fragen bleiben ...
Also zunächst Danke für die Antwort, aber meine Fragen bleiben im großen und ganzen.
zu 1 Ich wollte wissen, ob es gut ist wenn die Leitzinsen fallen und somit auch meistens die Zinsen für Kredite, im Bezug darauf, dass ich einen Kredit ablösen möchte. Denn diese Zinsentwicklung müsste doch auch Auswirkungen haben auf die Renditewerte für Pfandbriefe der Deutschen Bundesbank (hoffe habe das richtig im Kopf das dieses für die Berechnung wichtig ist)
zu 2 Da ich nicht weiß wie sich solche Zinsveränderungen (siehe 1) auswirken weiß ich nicht (mal ganz abgesehen davon das ich nicht unbedingt wüsste wo) welchen Wert ich dann eintragen müsste.
zu 3 Ok "Hausbank" ist soweit geklärt, aber geht es denn auch OHNE, dass ich ein Produkt von dieser abnehme? Muss die Bank vermitteln, wenn ich die Mittel beantragen möchte?
Nochmals vielen Dank für Antworten
M. S. -
Antwortversuch
eines Nicht-Finanzberaters:
0. Es ist noch nicht gesagt, dass die EZB die Zinsen deutlich senken wird. Im Gegensatz zur US-Bank legt die EZB derzeit noch viel Wert auf Stabilität und wird sich wg. gestiegener Inflation im letzten Jahr nicht so leicht dazu durchringen.
1. Spielt keine Rolle, die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein interner Wert der Bank, das hängt nicht vom Marktzins ab (Im Prinzip 'Schadenersatz' für Vertragsbruch und daraus entgangenen Gewinn abzgl. erspartes Risiko). Wohl aber, ob es sich für Sie rechnet. Pfandbriefe (?) haben damit nichts zu tun.
2. Alle Werte im genannten Rechner stehen in Ihren Verträgen, eben weil diese Entschädigung vom jeweiligen Vertrag und nicht dem Markt abhängt.
3. Wenn die Bank prinzipiell KfW-Gelder vermittelt, muss sie eigentlich auch diesen Antrag bearbeiten. Sie wird das aber sicher nicht gern machen und inwieweit es sinnvoll ist, bei der Hausbank bis zum letzten zu gehen muss jeder selbst entscheiden. Die Stimmung ist sicherlich besser, wenn zusätzlich ein (kleines) zweites Darlehen aufgenommen wird (über dessen Gebühren die Bank dann wohl intern den KfW-Antrag abrechnen würde).
Gruß
Volker Leue -
Pfandbrief ...
Hallo P#v Leue,
zunächst auch ihnen schönen Dank.
Allerdings so wie ich es verstanden habe ist es eben nicht einfach eine bankinterne Angelegenheit
(Wegen dieser systemimmanenten Schwächen des PEX-Index und der daraus resultierenden ungerechtfertigten Vorteile von Hypothekenbanken hat sich der Bundesgerichtshof gegen eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der (Wiederanlage-) Renditen des PEX-Index ausgesprochen und eine Berechnung anhand der Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank befürwortet. Diese Renditen resultieren aus realen Umsätzen von Pfandbriefen an der Börse. Sie sind für Hypothekenbanken bei der Wiederanlage der vorzeitig zurückerlangten Darlehensvaluta ohne weiteres erzielbar, wenn sie an der Börse emittierte Pfandbriefe zurückkaufen)
HM. warum soll ich einen Kredit aufnehmen, dessen Mittel ich nicht benötige? Denn den Zinssatz der KfW werde ich von keiner Bank (Hausbank sollte ehr für "Normale-Bank" stehen nicht unbedingt für eine feste Bank, bei der ich mein Konto habe) bekommen!? -
OK ,
das Urteil kannte ich, wie genau die Alternativberechnung aussehen sollte, habe ich nicht verfolgt, dann macht das natürlich Sinn. Es steht allerdings im von BM genannten Rechner nirgends etwas über den zugrunde liegenden Vergleichszins, kann also schon berücksichtigt sein oder auch nicht. Da hilft wohl nur die Bank fragen.
Hausbank: Wenn's keine gibt, kann man sich natürlich immer irgendeine suchen, die auch nur KfW macht. Wir hätten allerdings ca. 15/1 bei Bank/KfW-Darlehen gehabt und die Bank bot für diese relativ geringe Restsumme einen ziemlich guten Satz an. Die Bankverträge waren schon unterzeichnet und es wurde offen gesagt, dass interne Bearbeitungskosten von KfW-Geldern sonst in die Kosten der anderen Darlehen eingerechnet würden (weil für Kfw , zumindest damals, keine Gebühren berechnet werden durften). Muss man nicht mögen, kann man aber verstehen. Bei einer 120 %-Finanzierung und Kernsanierung war uns an einem brauchbaren Verhältnis zur Bank gelegen ...
Wer nur KfW vermittelt müssten die Finanzleute hier eigentlich wissen.
Gruß
VL -
schon wieder ein Laie
mit excellenten Branchen-Kenntnissen, welcher vergisst seinen Namen dazuzuschreiben.
Der braucht wirklich keine Tipps ... oder täusch ich mich? Klingelingeling? -
Naja,
aber wenn weder Werbung noch Panikmache drinstehen (und immerhin Initialen unter der Frage) kann man doch versuchen zu helfen)
Die () ist vermutlich nicht selbstgestrickt, sondern ein Zitat.
Gruß
VL -
na wenn das so ist ...
dann ... -
Bzgl. Nachfrage
"HM. warum soll ich einen Kredit aufnehmen, dessen Mittel ich nicht benötige? "
Ist diese Frage an mich gerichtet?
Wenn ja, bitte ich um Erklärung, ich verstehe sie nämlich nicht.
Bzgl. KfW: Sie müssen sich eine Bank suchen, die KfW-Mittel durchleitet. Manche Banken tun dies nur in Verbindung mit eigener Darlehensvergabe, manche aber auch ohne. Zwingen können Sie die Bank nicht.
Der Text ist ein Zitat aus einer Mitteilung der Pressestelle des BGH. Wahrscheinlich von der Verbraucherzentrale Bremen.
Bzgl. Rechner: Die Fragezeichen, neben den Eingabefeldern sind nicht nur schmuckes Beiwerk, sondern dienen auch der Information.
Welche Berechnung Ihre Bank anstellt weiß keiner. Fragen Sie einfach nach, dann haben Sie einen genauen Betrag.
Beste Grüße -
Sorry
Sorry, dass ich nicht deutlich gemacht habe, dass das () ein Teilzitat war.
Also meine Bank hält sich an die Berechnung nach BGH-Urteil, aber nun weiß ich immer noch nicht ob es besser ist, wenn die Zinsen steigen oder fallen?
Gruß
M. S. -
wenn die Zinsen steigen
ist es besser für Sie, da Ihre Kreditgeber ja dann auch mehr erlösen können, somit die Differenz (der evtl. Zinsschaden) zu den von Ihnen gezahlten Zinsen geringer ausfällt.
Man müsste also genau ausrechnen (mit exakten Zeitpunkten) wann welche Beträge zu welchem Zinssatz zu verzinsen wären.
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