Hallo,
wir möchten auf meinem großen Grundstück in München ein Einfamilienhaus bauen. Altbebauung bleibt bestehen (Bewohner: Meine Eltern, sie haben lebenslanges Wohnrecht). Bauvorbescheid ist genehmigt (Teilung wurde leider nicht vorgesehen).
Nun soll für ein Darlehen eine Grundschuld eingetragen werden. Damit das Bauvorhaben zügig abgeschlossen werden kann, möchte ich das Grundstück erst nach der Fertigstellung des Einfamilienhaus teilen lassen. Ist dies möglich, wenn auf dem gesamten Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist (Der Wert des Grundstückteiles ist immer noch viel höher als die Grundschuld)?
Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
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kann ...
Grundstück geteilt werden = ja
aber = Rechteinhaber aus der Grundschuld muss zustimmen.
Das es theoretisch geht bedeutet nicht, dass es praktisch dazu kommen "muss"
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- … freilich den Baukredit kündigen, da wir ja z.B. nicht die überschriebene Grundschuld vorweisen können, und nicht für nichts 10J. lang zahlen wollen. Verständlich, …
- … oder? Wir wissen auch nicht, wann wir wieder ein passendes Grundstück finden und erneut ein Bauvorhaben starten. Jetzt ist guter Rat teuer. Wegen der Genehmigung: es gab eine, jedoch nur für einen bestimmten Haustyp. Das hatte uns der Verkäufer jedoch so nicht mitgeteilt. Wie dem auch sei, wir sind auch selbst schuld, uns nicht besser informiert zu haben usw. Aber darum geht es jetzt nicht. Es geht um den Kredit. Mit wieviel Kosten müssen wir für die Kündigung des Kredits (136 T , 10J. Zinsfestschreibung bei 3,65 %) rechnen? Vielen Dank für die Antworten! …
- … Vielleicht mal deutlicher Ihr schließt mit einer Bank den erwähnten Vertrag ab. Bank will doch sicherlich ins Grundbuch. Frage, ist das geschehen? Weiß ja keiner. nächste Frage: Bank will doch mit Sicherheit auch so was haben, wie Baugenehmigung, Kostenaufstellung und wasweißichnochalles. Haben die das? vermutlich nicht. Deshalb steht also die Frage im Raum, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dafür spricht die lange Zeit, die seit Vertrag verstrichen ist. Dagegen, die Unterlagen können nicht geliefert werden. Aber was ist mit der Grundschuldbestellung? , Ach, und da können wir bis morgen früh …
- … bis morgen debattieren, es gibt sicher schöneres heute Abend zu tun. Grundschuld ist bestellt, ja. Auszahlung des Kredits wäre aber erst je nach …
- … ist - den Kredit quasi mitnehmen, d.h. auf das neue Haus+Grundstück die Grundschuld umschreiben lassen. Kostenpunkt 250 , plus die möglicherweise fälligen …
- … Bereitstellungskosten je nach Vertrag. Der Wert des neuen Hauses+Grundstück wird vorher freilich durch die Bank geprüft, und sollte nicht (viel …
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