Kündigung des Baufinanzierung durch Bank wegen Umzug
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kündigung des Baufinanzierung durch Bank wegen Umzug
folgender fiktiver Fall:
Person beantragt Baufinanzierung für eine 1-Zimmer-Wohnung um diese zu bewohnen. Finanzierung wird bewilligt und die Wohnung gekauft. Darlehen wird ausbezahlt. Plötzlich ändern sich die Familienverhältnisse (z.B. Schwangeschaft) oder anderes (besserer Job usw.) und der Umzug in die neu erworbene Wohnung findet nicht mehr statt. Dies wird der Bank mitgeteilt. Die Bank besteht auf den Wohnsitzwechsel in die neue Wohnung und droht anderenfalls mit Darlehenskündigung und Schadenersatz (Vorfälligkeitsentschädigung) ggf. Versteigerung der Wohnung da Rückzahlung des Darlehensbetrages innerhalb 14 Tagen.
Begründung: Darlehen für Eigennutzer.
Frage: Kommt die Bank damit durch?
Person beantragt Baufinanzierung für eine 1-Zimmer-Wohnung um diese zu bewohnen. Finanzierung wird bewilligt und die Wohnung gekauft. Darlehen wird ausbezahlt. Plötzlich ändern sich die Familienverhältnisse (z.B. Schwangeschaft) oder anderes (besserer Job usw.) und der Umzug in die neu erworbene Wohnung findet nicht mehr statt. Dies wird der Bank mitgeteilt. Die Bank besteht auf den Wohnsitzwechsel in die neue Wohnung und droht anderenfalls mit Darlehenskündigung und Schadenersatz (Vorfälligkeitsentschädigung) ggf. Versteigerung der Wohnung da Rückzahlung des Darlehensbetrages innerhalb 14 Tagen.
Begründung: Darlehen für Eigennutzer.
Frage: Kommt die Bank damit durch?
-
Da es den Fall ja nicht gibt
gibt es auch keinen Darlehensvertrag. Dort stünde, unter welchen Bedingungen der Vertrag zu erfüllen "wäre". -
Fiktiv bleibt fiktiv
Hallo
nach Darlehensauszahlung interessiert es die wenigsten Banken, wo Sie wohnen. Noch weniger wird die Bank direkt danach eine Versteigerung androhen.
Zu dem Tag xx. xx. xx. hat ein Sachbearbeiter Ihre wirtschaftliche Situation betrachtet und darauf hin wurde der Fall geprüft und Ihnen ein Darlehen ausgereicht.
Aufgrund der neuen Umstände wird eine richtige Bank und der richtige Bankberater Ihnen vielmehr helfen das Beste aus der Situation zu machen. (Beispiel: Wohnung behalten, vermieten und in der Steuererklärung V+V geltend machen ).
Wie schon der obiger Antworter geschrieben hat: Es kommt immer darauf an. Aber was zählt ist der Darlehensvertrag und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.