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Wohnraumförderung  -  Berechnung für Beamte und andere Fragen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wohnraumförderung  -  Berechnung für Beamte und andere Fragen

Hallo zusammen,
für folgendes Bauvorhaben haben wir ein paar Fragen:
  • Preis für 260 m² Grundstück und schlüsselfertiges Haus inkl. aller Nebenkosten: 222.000
  • Eigenkapital: 12.000
  • Benötigte Kreditsumme: 210.000
  • Monatliches Einkommen als Beamter auf Lebenszeit (Steuerklasse 1 inkl. Familienzuschlag 1 Kind)

zurzeit ca. 33.400 brutto bzw. 28.000 netto (keine Beiträge zur Sozialversicherung)
Unterhaltspflicht: 3000 € jährlich

  • Partnerin war selbstständig in der Investitionsphase ohne Gewinne

daher demnächst Elterngeld in Höhe von 3600 € jährlich

  • 154 € Kindergeld monatlich

Eine "normale" Finanzierung ist uns mit diesem Einkommen zu riskant. Daher prüfen wir gerade, ob eine Wohnraumförderung für Familien in Betracht kommt. Leider sind alle Förderrechner (z.B. baufoerderer.de ) auf NICHT-Beamte abgestimmt. Wir hörten aber, dass für Beamte andere Zahlen gelten, da keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Das Haus wird übrigens in einer Stadt gebaut, in der weitere 20.000 € Förderung gezahlt werden.
1. Frage:
Wer kann uns sagen, ob wir ggf. Förderungen erhalten (und zwar bevor wir bei der Stadtverwaltung anfragen)?
2. Fragen:
Ist die folgende Finanzierung denkbar:
12.000 Eigenkapital
70.000 Baudarlehen für Familien zinslos in den ersten 5 Jahren
12.000 € Starterdarlehen für Familien zinslos in den ersten 5 Jahren
50.000 € KfW-Darlehen, da es ein KfW60-Haus ist
63.000 € KfW-Darlehen im Rahmen des Wohneigentumsprogramm
15.000 € Bankdarlehen?
Oder schließt z.B. eine Wohnraumförderung die Darlehen der KfW aus?

  • Name:
  • Bernd
  1. Welches Bundesland?

    Nach der Kombination Baudarlehen/Starterdarlehen müsste es NRW sein.
    Bei 3 Pers., davon 1 Kind gilt in NRW 50.000 Baudarlehen + 12.000 Starterdarlehen. (Modell A)
    Zur Modelleinstufung ist neben dem Bruttoeinkommen auch das Lebensalter und der Zeitpunkt der Eheschließung zu beachten (unter 40/nicht länger als 5 J. verheiratet = Junge Familie)
    Der Beamtenstatus wirkt sich nur auf den pauschalen Abzug vom Bruttoeinkommen aus, der zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens gemacht wird.
    Förderung NRW schließt Kfw nicht aus.
    Nähere Infos seit Anfang 2007 nicht mehr bei den Stadtverwaltungen, sondern bei der zuständigen Kreisverwaltung/Amt für Wohnungswesen.
    • Name:
    • M.P.
  2. Zunächst vielen Dank für die Antwort. Das Bundesland ...

    Zunächst vielen Dank für die Antwort. Das Bundesland hatte ich tatsächlich vergessen. Es ist NRW und wie gesagt mit einer förderungsfähigen Stadt, bei der zusätzlich 20.000 € gefördert werden.
    Sie schrieben:
    Der Beamtenstatus wirkt sich nur auf den pauschalen Abzug vom Bruttoeinkommen aus, der zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens gemacht wird.
    Das war genau meine Frage. Wie wirkt sich der Beamtenstatus aus? In welcher Höhe können Abzüge geltend gemacht werden?
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