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Frage zur Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Frage zur Eigenheimzulage

Liebe Forumsteilnehmer,
noch gibt es sie und damit auch noch Fragen zur Eigenheimzulage. Wir bauen gerade mit einem Generalunternehmer, Fertigstellung des Hauses (ohne Außenputz und evtl. auch ohne Innentüren) soll noch in 2006 sein. Einem Umzug würde damit nichts mehr im Wege stehen, allerdings haben wir jetzt erfahren, dass die bereits bestellte Küche erst im Januar geliefert wird. Unsere alte Wohnung haben wir sicherheitshalber erst zu Ende Januar gekündigt. Wir könnten aber natürlich trotzdem noch dieses Jahr einziehen und Kochplatten etc.organisieren.
Meine Frage ist nun: Wann gilt das Haus als fertig gestellt und wer meldet das wem? Wir möchten natürlich vermeiden, in die sog. Neujahrsfalle zu tappen.
Besten Dank für eure Hinweise und Tipps!
Christian
  1. Benutzen

    Sie bitte die Suchfunktion hier. Da gibt es ähnliche Fälle. Und Definitionen.
    Meine Private Laienmeinung ist diese: Daher KEINE Rechtsberatung!
    Sie müssen am neuen Wohnort auf dem Einwohnermeldeamt VOR dem 31.12.06 gemeldet sein. Ich würde es noch vor Weihnachten machen (auch weil nicht jede Behörde nach Weihnachten geöffnet hat), damit ist es auch klar, dass da nicht jemand noch am 31.12. umgezogen ist.
    ABER das Haus muss auch Bewohnbar sein. Also nicht nur eine Scheinanmeldung. Also SIE müssen bereits drin Wohnen. Was somit Wasser, Strom, Heizung und Küche impliziert. Wobei niemand sagt, dass eine Einbauküche sein muss. Sie müssen halt Kochen können.
    Das kann auch ein einfacher Standherd sein. Oder auch ein Campingkocher. In vielen Ländern diese Welt ist der Küchenstandard noch niedriger ...
    Und wenn Sie dann noch ein Abnahmeprotokoll Ihres Bauträger mit Datum VOR dem 31.12. haben, passt das doch.
    Und Sie können dem Bauamt auch eine Fertigstellungsanzeige schicken, wenn dies gefordert ist.
    ggf. beim Finanzamt nachfragen (geht auch Anonym per E-Mail).
  2. vielen Dank ...

    für die schnelle Antwort. Und danke für die Auskünfte, ich fürchte nach weiterer Recherche, wir müssen den Umzug noch dieses Jahr "wuppen", obwohl wir aus Sicherheitsgründen die alte Wohnung noch bis 31.1.07 gemietet haben. Diese Wohnung liegt in der Nähe des neuen Hauses und hat eine funktionsfähige Küche, das neue Haus leider (s.o.) nicht, weil wir nicht mit den langen Lieferzeiten (MwSt. -Erhöhung) gerechnet hatten. Außerdem hatten uns alle gesagt, wir sollten lieber einen zeitlichen Sicherheitspuffer einplanen, nun sind aber doch beim Bau alle schnell und wir haben Wasser, Elektro und Sanitärausstattung bis Mitte Dezember.
    Gibt es irgendwelche (juristischen) Einwände dagegen, für eine Übergangszeit zwei Wohnungen gleichzeitig zu bewohnen? Oder muss ich mich dauernd in der neuen Wohnung aufhalten (und kann z.B. zum Kochen in die alte gehen?)
    Hat jemand Erfahrungswerte?
    Danke für weitere Meinungen und liebe Grüße
  3. Nur zwei Wohnungen?

    Warum sollte jemand was dagegen haben, wenn Sie zwei Wohnungen haben? Sie müssen nur das neue Häuslein bezogen haben. Wenn Sie nebenher noch 287 andere Zweitwohnsitze bis Zweihundertsiebenundachtzigstwohnsitze haben, ist das auch egal.
  4. Wichtig ist neuer Hauptwohnsitz ...

    Wichtig ist neuer Hauptwohnsitz daher, noch mal zusammengefasst:
    • in neuer Bleibe im Dezember anmelden (Meldestelle)

    da gibt's ein entsp. Schriftstück mit Stempel drauf usw.

    • Fertigstellung und Bezug sofort dem FiAmt melden

    erledigt.

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