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Finanzierungsbestätigung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Finanzierungsbestätigung

Hallo an alle,
ich habe von meinem Bauträger folgenden Finanzierunsbestätigungsvordruck erhalten, den ich bei der Bank unterschreiben soll. Ich bin mir nun nicht ganz sicher, was mit den Sätzen gemeint ist.
nach den Daten wie Haus, Höhe des Betrags steht folgendes drin:
"wir bestätigen Ihnen, dass uns der vorgenannte Bauherr angewiesen hat, den vereinbarten Gesamtpreis (inkl. bis dahin erfasster Sonderwünsche)
gemäß Zahlungsplan im Bauvertrag innerhalb 10 Werktagen rein netto zu überweisen.
Die Überweisungen erfolgen auf das Konto wie auf den einzelnen Rechnungen angegeben.
Wir übernehmen Ihnen gegenüber unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit für Zahlungsverpflichtungen aller Art, die dem oder den Bauherren Aufgrund des abgeschlossenen Bauvertrags Ihnen gegenüber obligen bis zum Betrag der oben bezeichneten Haupschuld zuzüglich Zinsen und Kosten. "
Was ist damit gemeint?
Danke schon mal im Voraus!
Markus
  • Name:
  • Markus123
  1. Einseitiger Vertrag

    Hallo Markus,
    Der Bauträger möchte eine Sicherheit, dass seine Rechnungen bezahlt werden (und zwar ohne Umweg direkt auf sein Konto).
    Bin kein Jurist, aber 'Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit' heißt für mich dass Sie kein Recht haben, die Rechnungen zu kürzen.
    Fazit: Sehr einseitiger Vertrag, der Bauträger versuchts halt. Ich würde das nicht unterschreiben. Es beschneidet Sie jeglicher Rechte, die ihnen nach BGBAbk. oder VOBAbk. zustehen würden. Ab damit in den Rundordner (Papierkorb). Eigenen Vertrag aufsetzen (Fachanwalt zu Rate ziehen) und nochmal auf Start gehen. Das Geld für den Anwalt ist sehr gut investiert.
    Gruß,
  2. Wenn ich

    den Fragestellerbeitrag richtig lese, ist ein Vertrag bereits abgeschlossen. Lassen Sie also zunächst prüfen, ob diese Form der Finanzierungsbestätigung im Vertrag überhaupt vorgesehen ist. Finanzierungsbestätigungen die Ihnen Zahlungseinbehalte bei Mängeln aberkennen, sollten Sie nicht abgeben (lassen). Dieses Recht z.B. durch Nachsatz in Fi-Bestätigung "Das Recht des Bauherren auf Zahlungseinbehalte wegen Mängeln bleibt durch diese Fi-Bestätigung unberührt" absichern. RA fragen.
    • Name:
    • M.P.
  3. Finanzierungsbestätigung

    Hallo Herr Peters,
    nein, den Vertrag haben wir noch nicht unterschrieben, wir haben ihn  -  zusammen mit der Finanzierungsbestätigung  -  erhalten und müssen diesen erst noch unterschreiben.
    Im Vertag steht, dass die beigefügte Finanzierungsbestätigung von der Bank unterschrieben an ihn zurückzusenden ist.
    Gruß, Markus
  4. Drehen Sie den Spieß doch um

    Bauträger will Ihr Geld, SIE wollen seine Leistung (z.B. bei Konkurs). Vertragserfüllungsbürschaft oder so ähnlich heißt das.
    Dafür will der dann von Ihnen die übersandte Bürgschaft. Kostet also beide Seiten "Geld" oder Vertrag oder wie auch immer.
    Denn was nützt es Ihnen, wenn der Bauträger Konkurs gehen würde, das der dann immer noch von Ihnen Geld bekommen darf, welches Sie dann beim späteren Rechtsstreit eh nicht mehr bekommen. Doppelt verloren.
    Fazit: Wenn schon Vertrag, dann für beide Seiten.
    Sie sind doch der Auftraggeber? Es gibt doch sicherlich noch andere Bauträger ... Sie müssen doch nicht unterschreiben? Oder?
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