Schlusszahlung nach Mängelbeseitigung: Bank verweigert Auszahlung vor vollständiger Mängelbeseitigung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Schlusszahlung nach Mängelbeseitigung: Bank verweigert Auszahlung vor vollständiger Mängelbeseitigung?

Wir haben für unseren Hausbau eine größere Baufinanzierung gemacht. Die Bank hat der Baufirma eine Zahlungsgarantie für die letzten zwei Zahlungen gegeben, aber das Geld immer an uns überwiesen und wir haben an die Baufirma gezahlt.
Nun ist alles fertig und die Baufirma bekommt noch einen kleineren Betrag (3.500,-). Das Geld haben wir bereits von der Bank bekommen, halten es aber wegen einiger Mängel noch ein.
Auf der Baufinanzierung steht noch ein größerer Betrag, den wir entweder anderweitig (Garage, Außenanlagen etc.) und teilweise gar nicht in Anspruch nehmen möchten (wurde mit der Bank vorher so als Möglichkeit vereinbart).
Die Bank weigert sich aber nun, die Sache abzuschließen, bis wir die Restzahlung an die Baufirma nachgewiesen haben. Nachdem wir nun schon für die lange vorher bestellte Fertiggarage unsere eigentlichen Notfall-Autokaputtgeh-Reserven verwenden mussten, da die Bank das hierfür vorgesehene Geld nicht rausrückt, fragen wir uns, wie lange wir nun noch hingehalten werden können und Bereitstellungszinsen usw. zahlen müssen? Es kann gut sein, dass die Baufirma den Rest gar nicht bekommt, und dann?
Wir wollten nun auch gern die Außenanlagen+Garten angehen (Sommer! MwSt-Erhöhung!), aber können nichts machen, weil wir nicht an das Geld kommen! Ich kann doch der Baufirma einfach die 3.500,- hinterherzuwerfen, nur damit wir mal in die Pötte kommen?
Mareike
  • Name:
  • Mareike Thoms
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Schlusszahlung Ihrer Baufinanzierung nach Mängelbeseitigung haben. Die Bank scheint die Auszahlung zu verweigern, solange nicht alle Mängel beseitigt sind. Das ist ein häufiges Problem, bei dem es auf die Details der Zahlungsgarantie und die Art der Mängel ankommt.

    Anspruch auf Restzahlung: Grundsätzlich hat die Baufirma einen Anspruch auf die Restzahlung, wenn die Leistung im Wesentlichen mangelfrei erbracht wurde. Kleinere Mängel berechtigen in der Regel nicht zur vollständigen Zahlungsverweigerung. Sie haben jedoch das Recht, einen angemessenen Betrag zur Absicherung der Mängelbeseitigung einzubehalten.

    Vorgehensweise:

    • Prüfen Sie die Zahlungsgarantie: Welche Bedingungen sind darin für die Auszahlung der letzten Raten festgelegt?
    • Mängeldokumentation: Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation der beseitigten und noch vorhandenen Mängel.
    • Kommunikation mit der Bank: Setzen Sie sich schriftlich mit der Bank in Verbindung und fordern Sie eine Begründung für die Zahlungsverweigerung an. Verweisen Sie auf die bereits erfolgte Mängelbeseitigung.
    • Kommunikation mit der Baufirma: Klären Sie mit der Baufirma, welche Mängel noch offen sind und vereinbaren Sie einen Zeitplan für die Beseitigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Bank und der Baufirma durchzusetzen. Ein Anwalt für Baurecht kann die Zahlungsgarantie prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Zahlungsgarantie
    Eine Zahlungsgarantie ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Bank oder Versicherung die Zahlung einer bestimmten Summe an einen Begünstigten (z.B. eine Baufirma) garantiert, falls der Schuldner (z.B. der Bauherr) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
    Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Avalkredit, Vertragserfüllungsbürgschaft
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Behebung von Mängeln an einer erbrachten Leistung (z.B. Bauleistung). Der Auftragnehmer (z.B. die Baufirma) ist verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Gewährleistung, Sachmangel
    Schlusszahlung
    Die Schlusszahlung ist die letzte Zahlung des Auftraggebers (z.B. des Bauherrn) an den Auftragnehmer (z.B. die Baufirma) nach Abnahme der Leistung und Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Teilzahlung, Rechnungsprüfung
    Baufinanzierung
    Die Baufinanzierung ist die Finanzierung eines Bauvorhabens durch einen Kredit oder eine Hypothek. Sie dient der Deckung der Baukosten.
    Verwandte Begriffe: Hypothekendarlehen, Bausparvertrag, Eigenkapital
    Bereitstellungszinsen
    Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank für die Bereitstellung eines Darlehens berechnet werden, wenn das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde. Sie fallen in der Regel nach einer bestimmten Frist an.
    Verwandte Begriffe: Sollzins, Nominalzins, Effektivzins
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme einer Leistung (z.B. Bauleistung) durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Inbesitznahme
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Nachbesserung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist eine Zahlungsgarantie im Bauwesen?
      Antwort: Eine Zahlungsgarantie ist eine Zusage der Bank, dass sie die Baufirma für bestimmte Leistungen bezahlt, auch wenn der Bauherr zahlungsunfähig wird. Sie dient der Absicherung der Baufirma.
    2. Frage: Darf die Bank die Schlusszahlung verweigern, wenn noch Mängel vorhanden sind?
      Antwort: Ja, die Bank darf die Schlusszahlung verweigern, wenn wesentliche Mängel vorhanden sind, die die Gebrauchstauglichkeit des Hauses beeinträchtigen. Ein angemessener Einbehalt für die Mängelbeseitigung ist jedoch zulässig.
    3. Frage: Wie hoch darf der Einbehalt für Mängelbeseitigung sein?
      Antwort: Der Einbehalt sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung stehen. Üblicherweise werden das Doppelte der voraussichtlichen Kosten angesetzt.
    4. Frage: Was kann ich tun, wenn die Baufirma die Mängel nicht beseitigt?
      Antwort: Sie können die Baufirma schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und eine Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist haben Sie das Recht, die Mängel selbst zu beseitigen oder von einem anderen Unternehmen beseitigen zu lassen und die Kosten der Baufirma in Rechnung zu stellen.
    5. Frage: Was sind Bereitstellungszinsen?
      Antwort: Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die die Bank für die Bereitstellung des Darlehens berechnet, wenn das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde. Sie fallen in der Regel nach einer bestimmten Frist an.
    6. Frage: Kann ich die Bereitstellungszinsen vermeiden?
      Antwort: Sie können versuchen, die Auszahlung des Darlehens zu beschleunigen oder mit der Bank eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit zu vereinbaren.
    7. Frage: Was ist eine Fertiggarage?
      Antwort: Eine Fertiggarage ist eine Garage, die in vorgefertigten Teilen angeliefert und vor Ort montiert wird. Sie ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine gemauerte Garage.
    8. Frage: Welche Rechte habe ich bei Mängeln an der Fertiggarage?
      Antwort: Bei Mängeln an der Fertiggarage haben Sie die gleichen Rechte wie bei Mängeln an anderen Bauleistungen, d.h. Sie können Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelanzeige beim Bau
      Wie Sie Mängel richtig dokumentieren und gegenüber der Baufirma geltend machen.
    • Einbehalt bei Mängeln
      Wie hoch der Einbehalt sein darf und wie Sie ihn berechnen.
    • Bauabnahme verweigern
      Unter welchen Umständen Sie die Abnahme verweigern dürfen und welche Folgen das hat.
    • Rechte bei Baumängeln
      Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    • Baufinanzierung umschulden
      Wann sich eine Umschuldung lohnt und wie Sie vorgehen.
  2. Missverständnis: Baufirma nicht unbezahlt lassen!

    ich meinte natürlich "NICHT" ...
    ich meinte natürlich "NICHT" ich kann der Baufirma doch NICHT einfach das Geld hinterherwerfen ...😉
    Zur Vorbeugung "besonders weiser Ratschläge": natürlich habe ich schon mit der Bank gesprochen, und auch mit dem Chef und dem Chef des Chefs. Sie behaupten alle, dass erst die Raten an die Baufirma vollständig gezahlt werden müssen und dass dies so üblich sei.
    Mareike
    • Name:
    • Mareike Thoms
  3. Zahlungsgarantie: Bank-Vertrauen nicht missbrauchen!

    Die Bank hat der Baufirma eine Zahlungsgarantie für die letzten zwei Zahlungen gegeben
    Das ist ja das Wesen einer Garantie. Man muss sich darauf verlassen können. Das zuerst an bzw. über Sie überwiesen wurde ist ungewöhnlich. Dieses Vertrauen der Bank sollten Sie nicht misbrauchen. Ihre Mängel sind eine Seite. Die Einhaltung der Garantie eine andere.
    Also zahlen. Mängel behandeln Sie, wie tausendfach im Archiv zu finden.
  4. Mängelbeseitigung vs. Einbehalt: Vorgehen bei Baumängeln

    ja schön..
    ... ich bin ja bereit, zu zahlen, wenn denn mal die Mängel beseitigt wären! Bei einigen Mängeln ist allerdings abzusehen, dass eine Behebung unverhältnismäßig ist und es auf einen Einbehalt hinausläuft. Es kann doch nicht sein, dass ich trotz der Mängel einfach alles zahlen soll? Das widerspricht ja gänzlich allem, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe.
    So war doch auch sicher die Garantie nicht gemeint. Die Zahlungsgarantie bezog sich auf das mängelfreie Werk.
    Die Baufirma lässt sich aber unendlich Zeit mit dem ganzen Kram!
    Mareike
    • Name:
    • Mareike Thoms
  5. Mängelprüfung: Anerkennung und Blockade vermeiden

    Gegen Ihre Auffassung spricht
    dass auch die Bank dies offensichtlich anders sieht.
    Wer hat die Mängel festgestellt? Sind diese anerkannt? usw.
    Bei allem Verständnis für Ihren Frust sollten Sie abwägen, ob Sie sich durch Ihre Haltung nicht selbst in Ihrem Vorhaben blockieren.
    Die Mängel brauchen Sie dabei ja nicht aus den Augen verlieren.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Schlusszahlung trotz Mängeln: Rechte und Pflichten bei Baufinanzierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Schlusszahlung an die Baufirma trotz vorhandener Mängel geleistet werden muss. Die Bank besteht auf vollständiger Zahlung aufgrund einer Zahlungsgarantie. Es wird diskutiert, inwiefern Mängel einbehalten werden können und wie man sich gegenüber der Bank und der Baufirma verhält.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Zahlungsgarantie: Bank-Vertrauen nicht missbrauchen! sollte das Vertrauen der Bank, das in Form einer Zahlungsgarantie gewährt wurde, nicht missbraucht werden. Die Einhaltung der Garantie und die Behandlung der Mängel sind separate Angelegenheiten.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist wichtig, die Mängel professionell feststellen und anerkennen zu lassen, um eine Grundlage für Verhandlungen oder einen Einbehalt zu haben. Die Kommunikation mit der Bank und der Baufirma sollte transparent und lösungsorientiert erfolgen.

    🔴 Kritisch: Ein unüberlegtes Verweigern der Schlusszahlung kann das Verhältnis zur Bank belasten und den Baufortschritt behindern. Es ist ratsam, die Situation genau abzuwägen und rechtlichen Rat einzuholen, bevor man eine Entscheidung trifft. Siehe auch Mängelprüfung: Anerkennung und Blockade vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Mängel mit der Baufirma und der Bank. Dokumentieren Sie alle Mängel und vereinbaren Sie eine Frist zur Beseitigung. Prüfen Sie die Möglichkeit eines Einbehalts unter Berücksichtigung der Zahlungsgarantie. Beachten Sie den Beitrag Mängelbeseitigung vs. Einbehalt: Vorgehen bei Baumängeln.

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