kein Grundbucheintrag  -  keine Abtretungserklärung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

kein Grundbucheintrag  -  keine Abtretungserklärung?

Hallo alle zusammen!
Wir brauchen dringend einen Tipp!
Folgendes Problem:
Im Dezember 2005 habe wir von einer Firma  -  Grundstücksentwickler  -  ein Grundstück erworben. Diese haben dieses Grundstück aus einem Insolvenzverfahren. Über einen Notar und Rechtsanwalt wurde dieser Kauf abgewickelt. Im Februar 2006 ging der Antrag auf Eintragung in das Grundbuchamt ein. Baugenehmigung kam Mitte März. Soweit zur Vorgeschichte.
Um dort nun unser Einfamilienhaus bauen zu können, musste eine Abtretungserklärung von der Bank (Commerzbank) unterschrieben an die Hausbaufirma gehen. Die der Hausbaufirma hat der Bank nicht gefallen, worauf dann die Bank eine aufgesetzt hat. Wir haben diese unterschrieben an die Hausbaufirma geschickt. Auch diese erklärten sich damit einverstanden und haben sie der Bank unterschrieben zurück gesandt. Daraufhin unterschrieb auch die Bank und sandte diese per Fax unserer Hausbaufirma.
Dies war an einem Freitag, wir haben dann div. Schreiben in den Briefkasten geworfen (Wohnungskündigung, Anmeldung unserer Tochter an neuer Schule) und waren froh, dass es jetzt endlich losgeht.
Nun wurde die Hausbaufirma aktiv, Sie bestellte die Grundplatte und notwendigen Teile für unser Haus.
Nach 2 Tagen, am Dienstag, war die Bank der Meinung, dass wir ja noch nicht im Grundbuch stehen, auch die Grundstücksentwickler stehen noch nicht darin, also haben sie bei der Hausbaufirma angerufen und Ihr Fax annulliert.
Nichts leichter als das, dachten wir und setzten uns mit dem Grundbuchamt in Verbindung. Die Auskunft von dort hat uns schockiert. Dort werden die Anträge aus Anfang 2005 gerade bearbeitet und mit viel Glück stehen wir Anfang 2007 im Grundbuch. Wir wieder mit der Bankangestellten gesprochen und ihr auch erklärt, dass die Kaufsumme schon an den ersten Verkäufer (aus dem Insolvenzverfahren ) gezahlt wurde. Außerdem ist die Grundschuld ja auch schon eingetragen. Aber das alles hilft nichts, die Rechtsabteilung dieser Bank lässt sich nicht erweichen und wir haben ein große Problem.
Jetzt zahlen wir ganz normal Zinsen für die Grundstückskaufkosten aber inzwischen ja auch Bereitstellungsgebühren für die noch offenen Hauskosten.
Find ich unfair!
Wer kann uns mit kleinen Typs oder Hinweisen helfen?
  • Name:
  • Hoerner
  1. Hä? Weitere Angaben, bitte

    Sachverhalt erschließt sich mir noch nicht:
    1. Was soll abgetreten werden? Vermute, die Bank soll eingetragene Besicherungsrechte abtreten. Aber warum ist die Hausbaufirma Partei eines solchen Abtretungsvertrages?
    2. In welchem Verhältnis steht die Commerzbank zu wem? Hat Sie ein Besicherungsrecht aus Vertragsverhältnis ggü dem ursprünglichen und nun insolventen Besitzer? Oder ggü der Baufirma? Oder ggü dem Grundstückentwickler (= Makler?)? . Wenn der G. entwickler "dieses aus einem Insolvenzverfahren hat" muss er entweder das Eigentum an dem Grundstück oder den Besitz und die Einwilligung des im GB eingetragenen Eigentümers für den Verkauf (bzw. Vollmacht des Sequesters) hierzu gehabt haben.
    3. Haben Sie im notariellen Kaufvertrag die Zusicherung des Verkäufers, dass das Grundstück frei von Schulden und etwaigen Lasten verkauft wird?
    Ein Gespräch mit dem beurkundenden Notar könnte zur Klärung beitragen. Spätestens wenn Sie danach merken, dass Sie den schwarzen Peter haben (z.B. weil auf vorhandene Lasten hingewiesen wurde) zum Anwalt, am besten Fachanwalt.
    Viel Erfolg + Gruß,
    Petra Leue-Bahns.
    NB: Grundbucheinträge können oft sehr lange dauern. Dies wird in der Regel durch Vormerkungen o.ä. überbrückt.
  2. kein Grundbucheintrag  -  keine Abtretungserklärung?

    Hallo erstmal und DANKE für's Gedanken machen
    nun zu 1. :
    So wie es sich mir darstellt soll die Bank der Hausbaufirma versichern, dass wenn das Haus fertiggestellt und abgenommen ist die notwendige Summe noch zur Auszahlung bereitsteht. Somit wäre dann die Bank in der Plicht darauf zu achten, dass eben genau soviel Geld von meinem Kredit bis dahin übrig bleibt. Da man relativ viel von in Insolvenz gegangenen Baufirmen gehört hat, war ich froh eine gefunden zu haben, die ihr Geld zu 100 % erst nach Fertigstellung haben will.
    zu 2. :
    die C-Bank ist meine (natürlich unsere) Kreditgebende Bank und hat meines Wissens nichts mit den anderen Parteien zu tun
    zu 3. :
    natürlich haben wir im notariellen Kaufvertrag die Zusicherung des Verkäufers, dass das Grundstück frei von Schulden und etwaigen Lasten verkauft wird.
    Wir haben bereits mit unserem den Verkauf betreuenden Notar & Rechtsanwalt gesprochen, er versteht die Bank auch nicht.
    Schließlich haben wir ja auch eine "Vormerkung", um speziell diese Situation , ie wir jetzt haben, zu umgehen. Dachte ich bis jetzt.
    Die Bank sagt, dass es ihr nicht reicht, denn falls die Grundstücksentwickler, von denen ich das Grundstück gekauft habe, Pleite gehen , wäre mein Grundstück noch in der Insolvenzmasse.
    Ich verstehe es weiterhin nicht, aber die C-Bank beharrt auf den Grundbucheintrag und meine Hausbaufirma auf ihrer Abtretungsurkunde bevor sie anfangen.
    Das Paradoxe daran ist, dass die Grudstücksentwickler ein großes Grundstück in fünf Teilflächen gestückelt und dann einzeln verkauft haben. Zwei Grundstücke hiervon sind bereits bebaut und inzwischen bezogen! Zwei weitere sind im Bau, nur unseres liegt brach.
    Aber von denen hat ja auch keiner mit der Commerzbank finanziert.
    In der Hoffnung, dass mein Text ausrreicht um mein Dilemma darzustellen, verbleibe ich (wir) freundlichst
    Fam. Hörner
    • Name:
    • Hoerner
  3. Banken und Raubritter ... <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">

    Aus ihrer Sicht hat die CoBa formal nicht unrecht (aus meiner Erfahrung ist der Punkt Absicherung für evtl. Insolvenzfall im Vertragsrecht immer sehr speziell + schwierig, leider), finde aber sie beharrt sehr auf formale Kriterien und stellt sich unglaublich an  -  ist ja kein 50 mio. Bau!
    Nicht gut, mir fällt aus dem Stehgreif leider nicht viel ein außer am Grundbuchamt beständig dranbleiben und dem Amtsleiter das Problem erklären und x-mal um Vorziehung bitten (geht, kostet aber Zeit und Nerven). Und auf jeden Fall auf oberer (!) Ebene bei der Bank extrem Druck machen. Termin mit Baufirma und CoBa. CoBa soll bitteschön einen Vorschlag machen, wie das sog. Problem gelöst werden soll. Und warten ist keine Lösung. Tipp: Meistens sind Banken offener wenn Geld winkt, z.B. eine zusätzliche Marge aus einer evtl. Zwischen (Kredit) Finanzierung für den Zeitraum nach Fertigstellung bis Grundstück im GB geteilt und die Parzelle überschrieben ist. Auch wenn einem das Messer in der Tasche aufgeht bei dem Gedanken, diese Raubritter auch noch zu 'bestechen'. Wenn Sie beim Grundbuchamt penetrant bleiben wird eine Zwischenfinanzierung wahrscheinlich gar nicht erforderlich sein.
    Was stehen im Darlehensvertrag als Auszahlungsvoraussetzungen für die vollständige Auszahlung?
    Schöner Sch ..., ehrlich.
    Gruß, PLB.
  4. schöner Sch ..., stimmt genau

    Aber trotzdem schönen Dank fürs reinlesen.
    Genau so wie beschrieben (Grundbuchamt auf den Keks gehen ) sind wir schon dabei. Wollte ja auch bloß wissen, ob das alles so Rechtens ist, was die so mit uns machen. Müssen wir eben abwarten.
    Ach so, im Vertrag steht natürlich drin, dass eine rangerechte Eintragung im Grundbuch Voraussetzung für die Auszahlung ist. Aber man denkt doch, dass eine notariell bestätigte Vormerkung reicht. Ist eben nicht so. Habe ich ja jetzt gelernt, aber es hilft mir nicht mehr. Trotzdem vielen Dank.
    Viele Grüße Familie Hörner
    • Name:
    • Hoerner
  5. Wie ich immer sage ...

    Wie ich immer sage haben auch andere Mütter schöne Töchter. Gehen Sie also  -  auch um Ihre Position zu stärken  -  zu anderen Kreditinstituten und lassen Sie sich dort Finanzierungsangebote machen. Wenn die C-Bank nicht will, nehmen Sie eben eine andere.
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