Hallo zusammen, ich suche Hilfe bzw. Tipps zu folgendem Vorhaben.
Ich habe eine Eigentumswohnung wie folgt finanziert.
Zahlung nur von Zinsen an das Kreditinstitut, statt Tilgung wird in einen Bausparvertrag bei einer BSK eingezahlt. Der Bausparvertrag wurde an das Kreditinstitut zur Sicherung abgetreten.
Da die Zinsen zurzeit dazu verlocken, würde ich gerne ein Forward-Darlehen abschließen, und das bei einem ganz anderen Kreditinstitut. Das Bauspardarlehen möchte ich nicht in Anspruch nehmen. Die Zinsbindung beim bisheringen Kreditinstitut endet 07/2007, die Mindestansparung für den Bausparvertrag wird bis dahin auch erreicht. Das angesparte Bausparguthaben würde ich dazu nutzen wollen (ohne Bauspardarlehn), um einen Teil des alten Darlehens abzulösen. Den Rest des Darlehens würde ich über das "neue" Forward-Darlehen ablösen.
Wie genau ist hier das Beste Vorgehen, da der Bausparvertrag ja an den Kreditgeber abgetreten ist?
MfG
Kerstin
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
BAU-Forum: Baufinanzierung
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
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Sie zahlen Ihren Kredit zurück mit Bausparguthaben + Forward-Darlehen
damit ist der vorherige Kredit getilgt und der damalige Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben. Ich nehme an, dass der erste Kredit noch weiter besichtert ist, nicht nur durch den abgetretenen Bausparvertrag. Wenn Sie alles zeitlich genau abgestimmt haben, gibt es auch keine Probleme. Da der Bausparvertrag insges. abgetreten ist, ist es ja auch das Guthaben. Das Bausparguthaben können Sie (in den Vertrag schauen) kündigen. Es kommt auch darauf an, mit welcher Sicherheit Ihr Forwardkreditgeber zufrieden ist, bzw. welche er verlangt. Da macht der schon einen Vorschlag, bzw. stellt seine Forderung. Am einfachsten ist es, die vorherige Sicherheit zu übernehmen bzw. an den neuen Kreditgeber abzutreten. -
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
MfG
Kerstin Jansen -
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
MfG
Kerstin Jansen -
Der Bausparvertrag muss nach meiner Ansicht nicht zuteilungsreif sein
dass muss er nur, wenn Sie auch den Kredit in Anspruch nehmen. Somit braucht er auch keine Bewertungszahl.
Da Sie nur das Guthaben entnehmen wollen, welches (zusammen mit Zinsen und Prämien) bis zum Ablösungszeitpunkt aufgelaufen ist, benötigen Sie die Zuteilungsreife nicht. Sie müssen Sich lediglich bestätigen lassen, dass auch das Guthaben "wohnwirtschaftlich" verwendet wurde. Das ist duch die Tilgung des vorherigen Kredites ja gegeben. Also am Besten gleich von der Bausparkasse die Überweisung an den vorherigen Kreditgeber veranlassen (ist durch die Abtretung des BSV sowieso nicht anders möglich) In Ihren Bausparbedingungen ist eine Kündigungsfrist enthalten (für das Guthaben) Diese müssen Sie beachten. Das hatte ich schon geschrieben. Fragen Sie bei der Bausparkasse auch mal nach, ob Ihnen nicht die (auch teilweise) Abschlussgebühr erlasssen wird, da Sie den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Bei manchen Bausparverträgen ist dies bereits in den Vertragsbedingungen enthalten. Auch da mal reinschauen.
Dies ist meine Einschätzung aus der Ferne. Leider bin ich noch nicht in der Lage meine hellseherischen Fähigkeiten zu 100 % abzurufen, sonst könnt ich Ihnen noch exakter Antworten, Ich arbeite noch daran -
Vielen Dank zunächst ...
Vielen Dank zunächst also die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Somit habe ich mit der Kündigung noch etwas Zeit, wenn das Darlehen im Juli 2007 getilgt werden soll.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bausparvertrag, Forward-Darlehen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Nach Ablösung des Zwischendarlehens über 126.000 durch Ihre fremde Bank können Sie: …
- … Zeitpunkt an nicht mehr an den Bausparer gebunden und können das Darlehen ohne Vorfälligkeit beenden. …
- … das Guthaben entnehmen und einen Teil des Zwischendarlehens bei der BHW tilgen. …
- … Da aber keiner sagen kann, wo die Zinsen in 2014 sind, haben Sie die Möglichkeit (auch heute schon), ein Forward-Darlehen abzuschließen, um sich die heute niedrigen Zinsen zu …
- … Hat jedoch den Nachteil eines Zinsaufschlages und Sie sind an das Darlehen gebunden (auch wenn in 2014 die Zinsen niedriger sind). …
- … -Darlehen (ja oder nein): …
- … sehen, es kommt auf Ihre persönliche Situation/Einstellung an, ob ein Forward-Darlehen zu empfehlen ist. …
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- … Nun haben wir noch einen Bausparvertrag der LBS über 50.000, der von einem Altvertrag Classic M jetzt …
- … damit er in 2013 bei Ende der Zinsbindgun zuteilungsreif ist. Der Darlehenszins nominal beträgt 2.95 % und der Effektivzins gemäß PAangV 3,22 %. …
- … Den Bausparvertrag bis dahin zu füllen, schaffen wir. …
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- … Endeffekt die günstigere Lösung war (5 Jahre Miete zahlen und in Bausparvertrag einzahlen, oder direkt Haus bauen). Denn zum einen kenne ich mich …
- … Förderberechtigt für die Bausparprämie sind Bausparer mit Darlehensansparung einem zu versteuernden Einkommen bis 25.600 (Ledige) oder 51.200 (Verheiratete). …
- … Grenze liegen. Dann wäre ein Bausparplan, extra zum Zwecke eines Baudarlehens begonnen noch sinnloser, es sei denn, ihr habt einen Super- (Guthaben-) …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Welche Finanzierungsform wäre hier die richtige?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Kredit für ETW teils Bank teils LBS?
- … gleichzeitig ein Bausparvertrag bei der LBS Classic F Maxi …
- … Ein besseres Modell ist, jetzt ein Annuitätendarlehen mit ordentlicher Tilgung zu nehmen. Bei 15 Jahren Zinsbindung können Sie …
- … Sie besorgen sich ein ganz normales Annuitätendarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung, 5 % Sondertilgungsoption und einer 8 %-Annuität. Bausparverträge oder …
- … Und wenn Sie nach 2 Jahren 5 % der Restschuld oder des Darlehensbetrages (ist natürlich besser) tilgen können, tilgen Sie im 2. Jahr …
- … eben 3.750 (5 % der Darlehenssumme), im dritten Jahr 1.250 , im 4. Jahr wieder 3.750 und im 5. Jahr 1.250 . Und nach 15 Jahren sind Sie so gut wie fertig. Wenn nicht sogar ganz fertig. …
- … Wenn Sie ein Darlehen 75.000,- mit 15 Jahren Zinsbindung wählen und 500,- monatlich als …
- … Zins) sich trotzdem nach dem 7. Jahr schon mal nach einem Forward-Darlehen erkundigen. Bei den von mir gerechneten Konditionen sind natürlich 5 …
- … Darlehen …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Alternative zu Bausparvertrag?
- … Alternative zu Bausparvertrag? …
- … wie mir hier bereits erläutert wurde sind Bausparverträge nicht unbedingt das nun plus ultra. Können sie mir vielleicht eine Möglichkeit nennen mit der ich mir schon jetzt die niedrigen Baudarlehenszinsen sichern kann? Ich überlege in ca. 5-6 Jahren eine …
- … nur die Möglichkeit mit dm BSV die Zinsen zu sichern. Ein Forward Darlehen kann man sich nicht sichern wenn man es erst in …
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