Hallo!
Meine Eltern betreiben eine Landwirtschaft (Bayern, Vollerwerb).
Nun ist es so, dass ich gerne in Hofnähe ein neues Wohnhaus bauen möchte; dieses wird wohl als Austragshaus oder Betriebsleiterwohnhaus deklariert werden, da wir uns im Außenbereich befinden.
PS.
werden Austragshäuser überhaupt gefördert?
Problem ist nun:
Eigentümer des Hofes und auch des zu bebauenden Grundstückes sind (noch) meine Eltern. Der Hof wird jedoch voraussichtlich später mal an mich übergeben werden. Wenn ich in 2005 noch den Bauplan bei der Gemeinde einreiche, kann ich dann trotzdem Eigenheimzulage beantragen, obwohl ich noch nicht Eigentümer des Grundstückes bin?
Müssen mir meine Eltern das Grundstück noch dieses Jahr übergeben um die Eigenheimzulage beantragen zu können, oder wäre hier auch Erbbaurecht, Erbpacht o.ä. möglich?
Bzw. würde die Verpachtung des landw. Betriebes an mich ausreichen? ... ich wäre dann demnach ja Betriebsleiter
Oder ist das Eigentumsverhältnis hier unwichtig da ich ja alle Kosten des Neubaus trage und allein aus dieser Tatsache Eigenheimzulage beantragen kann?
Danke für eure Hilfe
Eigenheimzulage auch bei Austragshaus/Betriebsleiterwohnhaus? Bin noch nicht Eigentümer des Grundstücks!
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage auch bei Austragshaus/Betriebsleiterwohnhaus? Bin noch nicht Eigentümer des Grundstücks!
-
Die Frage würde ich direkt dem Finanzamt stellen
Ein Erbbaurecht sollte reichen, muss aber auch notariell beglaubigt werden. Als Idee hätte ich noch die Eintragung eines Wohn-Nutzungsrechtes ins Grundbuch (auch notariell), da kann Ihnen aber das FA sagen obs für die Eigenheimzulage ausreicht. -
Herr Jähn hat recht
ein Erbbaurecht reicht.
Wenn Sie mit dem Bau beginnen, bevor sie 'wie ein Eigentümer' über die bebaute Fläche verfügen können, dann gehört das Gebäude zunächst bürgerlich-rechtlich dem Grundstückseigentümer, sie haben aber einen Aufwendungsersatzanspruch.
Da die Eigenheimzulage erst gewährt wird ab Selbstnutzung müssen aucherst dann alle Voraussetzungen erfüllt sein, spätestens bei Einzug müssen Sie also wie ein Eigentümer über das Grundstück verfügen können. Dafür kann das Grundstück (gegen Verzicht auf den Aufwendungsersatzanspruch) übertragen werden, es kann ein Erbbaurecht vereinbart werden oder eine Nießbrauchsrecht für Sie für dieses Grundstück, wobei der Eigentümer dann wohl auch auf die zukünftige, anderweitige Verwertung verzichten muss (notariell), um Ihre Stellung 'wie ein Eigentümer' nicht zu gefährden.
Da ihre Eltern den Hof noch selbst bewirtschaften, wird eine Hofübergabe wohl noch nicht in Frage kommen. Das Grundstück ist aus dem BVAbk. zu entnehmen, das geht steuerfrei, wenn nicht bereits 4 Grundstücke entnommen wurden - da hilft Ihnen die Buchstelle der Eltern, die Sie auf jeden Fall mit einbeziehen sollten! -
danke vielmals für die Antworten ...
danke vielmals für die Antworten heute war ich zusätzlich beim Finanzamt, aber hier wurde ich eher enttäuscht, da mir keiner so richtig Auskunft über mein Anliegen geben konnte. Es wurde mir nur gesagt, ich müsse dieses Jahr den Bauantrag noch einreichen und zudem Eigentümer des Grundstückes sein. Über Erbbaurecht, Dauerwohnrecht etc. wusste hier keiner so recht eine Antwort.
Wenn ich darum hier nochmals fragen darf, nur ob ich richtig verstanden habe:
Ich hätte durchaus noch die Chance auf Eigenheimzulage, wenn ich dieses Jahr noch den Bauantrag bei der Gemeinde einreiche (hierbei Bauherr meine Person). Das mein Vater derzeit noch Eigentümer des Grundstückes ist, spielt hierbei vorerst keine Rolle. Jedoch müssen spätestes bis zum Jahr des Eigenbezuges entsprechende Maßnahmen geschaffen worden sein (ich bin Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter, habe ein dauerhaftes Wohnrecht auf dem Grundstück etc. pp). Somit kann ja diese "Eigentumssache" (Notarvertrag usw.) ja auch erst in den nächsten Jahren bis Bezugsfertigkeit geregelt werden - habe ich das so richtig verstanden?
Können mir hierdurch evtl. Förderjahre verloren gehen?
Aber den Antrag zur Eigenheimzulage Stelle ich ja auch dann erst wenn ich einziehe, richtig?
Sage jetzt schon mal danke für die Hilfe ...
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigentümer, Eigenheimzulage". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Eigentümer, Eigenheimzulage" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Eigentümer, Eigenheimzulage" oder verwandten Themen zu finden.