Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: unterlage

Eigenheimzulage bei Kaufvertrag und Bauantrag?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage bei Kaufvertrag und Bauantrag?

Hallo,
ich habe vor noch in diesem Jahr eine Doppelhaushälfte als Neubaumaßnahme zu kaufen.
Ein Freund von mir sagt: Eigenheimzulage gibt es nur wenn Datum vom Kaufvertrag und Bauantrag in diesem Jahr liegt. Sprich Bauantrag muss noch in diesem Jahr vorliegen.
Der Bauträger sagt: Nur das Datum des Kaufvertrags ist als Ersterwerber wichtig.
Ein Bauantrag ist nicht nötig (für die Eigenheimzulage), da der Bebauungsplan rechtskräftig ist.
Wer hat recht?
  • Name:
  • Herr Yus-1227-Lül
  1. bei zählte ...

    bei zählte seinerzeit das Datum des Bauantrages.
    Den Bauantrag hatte ich 12.2002 gestellt und erst 03.2004 den Kaufvertrag/Werkvertrag für die Erstellung des Hauses unterschrieben. Ich habe damit noch nach alter Richtlinie die Förderung genehmigt bekommen, die nach Fertigstellungsanzeige und Zustimmung des Bauordnungsamtes genehmigt wurde.
    Demzufolge zählt das Datum des Bauantrages. Ob sich allerdings seit 2002 etwas darin geändert hat, kann ich nicht sagen.
  2. Zusammenhang zwischen Bebauungsplan und Eigenheimzulage

    Hallo,
    gibt es denn ein Zusammenhang zwischen dem Bebauungsplan und der Eigenheimzulage?
    Ich frage mich, ob der Bauträger nicht recht haben könnte: Wenn ein Bebauungsplan existiert, reicht das! (O-Ton vom Bauträger)
  3. ein B-Plan

    existierte bei mir ebenso.
    Allerdings ist es notwendig, dem Bauordnungsamt anzuzeigen, dass sie vorhaben zu bauen. Wie die entsprechende Anzeige aussehen soll kann ich Ihnen nicht beantworten.
    Vorschlag: Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt und fragen sie dort nach. Es ist sicherlich mit ein wenig Rennerei verbunden, aber die richtige Antwort erhalten sie dort von den Fachkräften.
  4. Auskunft vom Finanzamt

    Hallo,
    vom Finanzamt habe ich folgenden Brief bekommen:

    Bauherren, die vor dem 01.01.06 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 01.01.06 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, habe noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigne Regelungen des Eigenheimzulagegeseztes über den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren.
    Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

    • Name:
    • Yusuf
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Bauantrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Eigenheimzulage, Bauantrag" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Eigenheimzulage, Bauantrag" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN