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Nochmal zur Eigeheimzulage, Bauantrag 2005 reicht?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nochmal zur Eigeheimzulage, Bauantrag 2005 reicht?

Hallo Forumsteilnehmer,
nun noch einmal eine Frage an die, die sich mit dem Thema Eigenheimzulage auskennen. Nach dem derzeitigen Stand der Koalitionsverhandlungen wird die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 wegfallen. Wir werden wohl nächste Woche ein Baugrundstück kaufen können (Neubaugebiet, leider jetzt erst fertig!). Pläne des Hauses und alles sind schon fertig in der Schublade. In der Antragsformularen des Finanzamtes zur Eigenheimzulage steht: "Antrag auf Eigenheimzulage ab dem Jahr ... Bei Beginn der Herstellung". In der Anleitung zum Antrag steht dazu: " Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt. Der Beitritt zu einer Genossenschaft ist erfolgt, wenn die Beitrittszulassung erteilt wurde. Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung. "
Wenn ich das richtig verstehe, dann stellen wir übernächste Woche unseren Bauantrag und haben damit Anspruch auf die Eigenheimzulage, da ja das Jahr der Fertigstellung keine Bedeutung hat. Ist das richtig so?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe
Joachim
  • Name:
  • Joachim K.
  1. Bis jetzt war es immer so

    Bis jetzt war immer der Zeitpunkt vom Antrag maßgeben. Vermutlich ist es wieder so, wenn ihr also wirklich die nächsten Wochen den Antrag stellt, ist alles i.O.. Allerdings steht im Koalitionsvertrag nur, dass die Eigenheimzulage im Januar wegfällt. Das dies wieder unter diesen Bedingungen geschieht ist wahrscheinlich, aber 100 % ist es noch nicht.
  2. Du meinst

    Das theoretisch der Wegfall auch noch rückwirkend zum 1.1.2005 (da ist es glaube ich an den Schlichtungsausschuss verwiesen worden) Wegfallen kann, bzw. ein anderer Zeitraum ab sofort?
    Schon mal danke für die Antwort.
    Joachim
  3. Nein, es könnte auch

    der Termin des Baubeginns als Entscheidungskriterium stehen oder der Fertigstellungstermin oder eine andere Variante, die erst bekannt ist wenn der Entwurf vorliegt und gültig ist, wenn es so auch zum Gesetz wird.
  4. Ja klar

    Wir wissen natürlich nicht was der Politiker empfiehlt ...
    Meine Frage ging auch nur dahin, was für mich möglich ist wenn es so bleibt.
    Für uns war es sowieso Pflicht ohne Eigenheimzulage zu rechnen. Alles andere wäre doch beim Stand der Dinge Selbstbeschiss gewesen.
    Oder?
  5. Formulierung überraschend klar

    Es wird an manchen Stellen wesentlich schwammiger diskutiert, diese Formulierung vom Finanzamt ist doch überraschend klar: "Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt. Der Beitritt zu einer Genossenschaft ist erfolgt, wenn die Beitrittszulassung erteilt wurde ... "
    Der Nachsatz verwirrt dann etwas, aber ist trotzdem logisch.
    Für die Frage, welche Regelung gilt, ist innerhalb 2005 also unstrittig, die Eigenheimzulage fällt auch erst mit dem Abschluss Gesetzgebungsverfahrens. Ansonsten spricht gegen eine rückwirkende Regelung im Normalfall der Vertrauensschutz.
    Wer darüber hinaus unsachlich Zeitdruck auf die Bauwilligen macht handelt nicht besonders sauber, der Termindruck ist eh schon groß genug.
  6. Hallo Herr Mayer, da bin ich etwas skeptischer ...

    Hallo Herr Mayer,
    da bin ich etwas skeptischer. Wenn ich das auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums richtig gelesen habe, dann wurde im Januar 2005 das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Man behielt sich dabei vor, dass Gesetz bzw. die Eigenheimzulage rückwirkend zum 1.1.2005 abzuschaffen!
    Ich glaube an die Eigenheimzulage erst, wenn das erste Geld auf meinem Konto ist.
    Beste Grüße
    Joachim
  7. Vor Gericht und auf hoher See ...

    Natürlich kann es immer anders kommen ... Aber die Einschätzung: Im Bundesrat (schwarz dominiert) in den Vermittlungsausschuss, wie wurde dort entschieden, vor der Wahl offensichtlich nicht mehr  -  Finanzbehörden sind Organe des Bundes  -  deren eigenen Schriftstücke weisen ausdrücklich darauf hin, da würde dann eine Sammelklage richtig gut werden; deshalb würde meine Entscheidung sein, auf den Vertrauensschutz zu setzen, der in jeder Gesetzesänderung in den Übergangsvorschriften gewürdigt wird.
    Wenn allerdings das Argument käme, dass die Gesamtwirtschaftliche Balance entschieden gestört würde ...
    na gute Nacht
    Bernhard Mayer
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