Anspruch auf Eigenheimzulage?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Anspruch auf Eigenheimzulage?
Wir haben folgendes an unserem geerbeten Haus (Baujahr 72) vor,
in dem Haus Wohnen im Erdgeschoss unsere Eltern, der 1. Stock bestand oder besteht derzeit nur aus Schlafzimmern die für einen Bezug nicht geeignet sind, da kein Estrich verlegt ist und kaum Strom (Steckdosen ) vorhanden sind, ebenso ist an einen Einbau eines Badezimmers sowie Küche kaum zu denken.
Nun haben wir uns einen Änderungsplan, der Genehmigungspflichtig von Stadt und Land war, machen lassen mit folgenden Änderungen:
Erhöhung des Kniestockes und Änderung der Dachneigung um einen Ausbau des Dachgeschosses zu ermöglichen. Dort sollen Schlafzimmer und Badezimmer errichtet werden. In dem bestehenden 1. Stock werden alle Wände so versetzt das Wohn und Küchenbereich entsteht. Der Wohnungseingang wird durch ein neu zu erstellendes Treppenhaus Realisiert.
1. Stock und Dachgeschoss wird komplett neu Verkabelt sowie neue Heizungsinstallation.
Das Gesamte Haus soll neue Fenster erhalten.
Die Gesamtkosten wurden laut Architekt bei ~128 T€ festgelegt.
KFWAbk. Darlehen für Wohneigentum wurde abgelehnt aus dem Grund, weil ja der 1. Stock nicht neu errichtet wurde.
Ich sehe das wie gesagt leicht anders, denn der 1. Stock war in seiner Alten Form für uns nicht beziehbar bzw. Bewohnbar.
Außerdem wird aus dem Haus nach dem Umbau ein 2 Familienhaus, derzeit ist das Haus ein 1 Familienhaus.
Ich habe bereits unseren Bänker, sowie unseren Architekten und Steuerberater bzgl. der Eigenheimzulage befragt, allerdings konnten diese mir keine verlässlichen Angeben bzw. wollten keine Angaben machen ob wir berechtigt sind oder nicht.
Nach Anfrage beim Finanzamt bekam ich zum Hören, machen Sie erst mal den Bau fertig und geben dann die Eingabepläne zu uns wir werden das dann Prüfen.
Wir würden aber gerne wegen unsere Finanzplanung gerne Wissen ob wir eine Chance oder gar voll berechtigt sind oder nicht, da die Umbausumme ja nicht gerade ein Taschengeld ist.
Für Antwort wäre ich Dankbar
Gruß aus Bayern
Stefan
-
Bänker, Architekt u Steuerberater sind sich nicht sicher ... obwohl
die sicherlich auch jedes kleinste Detail kennen. Das wird hier kaum besser werden.
Gerade bei der Eigenheimzulage ist schon so mancher Fall erst vom BFH entschieden worden.
Aber nur nach Ihrer Beschreibung eine sichere Aussage zu treffen, scheint mir nicht möglich.
Macht Ihr Steuerberater nur Ihre Buchhaltung? Haben Sie ihn überhaupt schon konkret beauftragt (geht ja nicht gratis) Ihren Fall eingehend zu prüfen u. evtl. auch mit den Finanzbehörden schon im Vorfeld abzuklären? -
Marion Daffner hat dazu bereits im Beitrag ...
Marion Daffner hat dazu bereits im Beitrageinen guten Tipp gegeben. Befolgen Sie diesen, damit Sie Ihre Frage verbindlich beantwortet bekommen.
Laien-Anmerkung von mir:
Das 1. OGAbk. scheint ja als Wohnfläche für "xy" durchaus geeignet zu sein, entspricht allerdings nicht Ihren eigenen Vorstellungen von zeitgemäßem Wohnen (Sie sprechen von "Form"). Das wollen Sie ändern. Diese Änderung nennt sich "Umbau" und ist m.E. nicht förderfähig im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes.
Aus Ihrem Text habe ich nicht genau entnommen, ob das Dachgeschoss im bestehenden Zustand schon (wie auch das 1. OG) durchaus als Wohnflächen dienen könnte. Wenn "ja", gilt das Vorgenannte auch für das DGAbk.. Wenn "nein", dann würde aus bisheriger "Nicht-Wohnfläche" eine neue "Wohnfläche" entstehen und müsste förderfähig sein. Allerdings werden die Gesamtkosten dann auch aufgeteilt und u.U. die Eigenheimzulage geringer ausfallen.
Wie gesagt, alles nur Laienmeinung, daher nochmals:
Folgen Sie dem Tipp von Marion Daffner im o.g. Link. Wenn das Finanzamt ablehnt können Sie immer noch, so wie Alfred Witzgall vorgeschlagen hat, einen Steuerberater mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen (kostet, wie auch der Gang des Architekten zum Finanzamt, mit Sicherheit etwas. Das sollte es Ihnen aber Wert sein).
Link zum Gesetz:Gruß
-
Erst mal vielen Dank für eure Tipps und ...
Erst mal vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.
Heute Morgen habe ich mich zum Finanzamt bewegt mit der Hoffnung danach in irgendeiner Weise Gewissheit zu haben. Leider musste ich feststellen, das die sich dort auch nicht sicher der eine meint ja das würde ich schon bekommen. Ein weiterer meinte es betrifft nur das Dachgeschoss also müssten die Kosten separiert werden. Wieder ein anderer meinte es sei schwierig hierzu eine Auskunft zu geben ... dann hat man mir empfohlen eine Verbindliche Schriftliche Anfrage zu stellen um dieses Problem zu lösen.
Unser Entschluss ist wir werden das nun so umsetzen und Anschließend den Versuch starten die Eigenheimzulage zu bekommen.
Nochmals Dank an alle -
In der Eingangsfrage ...
In der Eingangsfrage werter Fragesteller stand aber, dass Sie gerne VOR Beginn der Arbeiten Klarheit haben wollen. Stichwort "Finanzierungsplanung".
Na, dann ist es wohl doch nicht so tragisch?
Interessant, dass sich auch das Finanzamt an den Tipp hält, den Marion schon im o.g. Beitrag (siehe Link) gegeben hatte. Vielleicht lesen die sogar hier mit)
Na, Sie können ja berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Gruß -
Das Problem mit der verbindichen Auskunft ist allerdings
... das der Sachverhalt GANZ GENAU geschildert werden muss und das die Auskunft auch nur für diesen Sachverhalt gilt.
Weicht die tatsächliche Ausführung nachher ab, so kann sich eine andere Beurteilung ergeben. Bei der Frage nach einer verb. Auskunft ist es ggf. durchaus ratsam, damit einen Steuerberater zu beauftragen.
Gruß Susanne
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