Verkäufer will das Grundstück jetzt doch nicht verkaufen - Wer trägt die Notarkosten?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Verkäufer will das Grundstück jetzt doch nicht verkaufen - Wer trägt die Notarkosten?
Wir hatten uns jetzt für ein Grundstück von einem privaten Verkäufer entschieden und waren beim Notar. Beide Parteien haben jetzt den Kaufvertrag zugeschickt bekommen, doch jetzt will der Verkäufer nicht mehr verkaufen. Wer trägt die Notargebühren? Beide, oder der der abspringt, oder der Käufer? In welcher Höhe fallen da welche an? Hilft eine Rechtschutzversicherung?
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Wer ist "wir"?
Sie und Ihre Frau/Ihr Mann, oder Sie und der Verkäufer? Wie eindeutig war denn die Verkaufsabsicht? Hat der VK gesagt: Jau machen wir so, gehen se mal zum Notar und lassen einen Vertrag aufsetzen?
Die Rechtsschutzversicherung hilft nur, wenn sie bereits abgeschlossen ist. Nachträglich bringt die gar nix. -
"Wir" sind meine Freundin und ich. Wegen uns ...
"Wir" sind meine Freundin und ich. Wegen uns (Käufer) hat der Verkäufer das Grundstück neu vermessen lassen, und wir (Käufer) sind mit den Änderungs-Unterlagen vom Katesteramt zum Notar. Doch nun haben beide Parteien den Kaufvertrag, doch unser Verkäufer hat es sich anderüberlegt ... Was jetzt? Wer trägt die Notarkosten? Abgesehen davon waren wir auch schon mit dem Grundstücksgrundriss beim Architekt und haben die Planung begonnen ... -
Keinen Kaufvertrag, sondern Entwurf
Sie haben nach Ihrer Schilderung keinen Kaufvertrag, sondern einen Entwurf. Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt es beim Entwurf (der i.d.R. nichts kostet) es kommt kein Vertrag zustande.
Ihre bisherigen Vorleistungen bzw. Vorarbeiten können Sie nur noch auf dem Konto "Allgemeine Kosten für Lebenserfahrung" verbuchen. -
Stimmt, der Notar hat beiden Parteien einen Entwurf ...
Stimmt, der Notar hat beiden Parteien einen Entwurf zugesandt. Kommt es nicht zu einem Kauf, so will der Notar wirklich kein Geld für den Entwurf? -
Mein Notar will dafür kein Geld
ob Ihrer welches möchte, bekommen Sie nur durch Fragen raus -
wenn der Notar
Geld will, sollte es der Verkäufer nicht nur aus Gründen des fair play zahlen, sondern auch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, was mit "culpa in contrahendo" umschrieben wird. Der Notar hält sich sowieso nur an seinen Auftraggeber. Das ist der, der ihn mit der Erstellung des Entwurfes beauftragt hat. -
Wer zahlt die Notarkosten bei "geplatzem" Kaufvertrag?
Hallo "Schörb"!
Der Notar will auch dann Geld für seinen Entwurf, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Diese Kosten trägt der, der den Notar unmittelbar beauftragt hat.
Wer immer das ist, er erhält, keine Kostenerstattung von seinen erwünschten Vertragspartner.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft da nicht, da sie für Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf stehen, nach den ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen) nicht eintrittspflichtig ist.
Ralf
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Verkäufer, Grundstück". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … viel in Eigenleistung erbringt und in Gegenden baut die sehr geringe Grundstückskosten als Rahmenbedingung bieten. Oder aber man wählt Leichtbauweise, Erbpacht, etc. …
- … In diesem konkreten Beispiel lagen die reinen Baukosten (ohne Grundstück - nur die 126 m² Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche)) übrigens …
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- … kaufte vor 40 Jahren ein großes Feld, teilte es in mehreren Grundstücken auf und der Verlauf der Grenzen und die Abmarkung der …
- … Kurz danach und fast zeitnah wurde unser Doppelhaushälfte-Grundstück von unseren Rechtsvorgängern und das benachbarte Grundstück von unserem Nachbar gekauft …
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- … dass das Bauteil bzw. der Stromanschlusskasten nur von unserer Seite des Grundstückes zugänglich ist. …
- … 1) Der Verkäufer darf die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern, insbesondere falls Sonderwünsche die Durchführung des Bauvorhabens verzögern oder beinträchtigen würden. Im übrigen, dürfen Sonderwünsche nur durch den Verkäufer im Namen und für Rechnung des Käufers vergeben werden. …
- … Verkäufer übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung ... …
- … mit der Trennmauer verläuft, ist der Käufer verpflichtet, auf Kosten des Verkäufers bei der erforderlichen Grenzkorrektur mitzuwirken und alles dazu erforderliche zu tun …
- … Begriff Eigengrenzüberbau die Eigentumsverhältnisse manipulieren zu können, zumal der Erbauer diese Grundstücke und die noch zu errichtenden Bauten schon vorher mit rechtsgültigen (im …
- … Unrechtmäßigkeiten, wie das grob fahrlässige Bauen über die Grenze, nicht der Verkäufer/Erbauer, sondern hauptsächlich der Kläger verantwortlich bzw. haftbar zu machen ist, …
- … denn der Verkäufers/Erbauer handelte ausschließlich im Namen, für Rechnung und auch auf Haftung des Käufers? …
- … b) zumal der Erbauer diese Grundstücke und die noch zu errichtenden Bauten schon vorher mit …
- … SONDERWUNSCH des Käufers, welcher durch den Verkäufers/Erbauer ausschließlich im Namen, für Rechnung und auch auf Haftung des …
- … doch u.M.n. der Willkür der Käufer in Absprache/Zusammenarbeit mit dem Verkäufer im Bezug auf Überbauten (getarnt als Eigengrenzüberbauten) Tür und Tor weit …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Alte Zuwegung gültig? Gewohnheitsrecht?
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- … Das Grundstück von 320 m² kam uns von Anfang an relativ klein …
- … haben wir als Laien mit einem Bandmaß und größtmöglicher Sorgfalt das Grundstück selber nochmal abgemessen und wir sind auf große Differenzen gestoßen. …
- … Die Angaben kommen wohl vom Verkäufer, aber angeblich stünde es auch so im Grundbuch. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wie am besten Angebote einholen?
- … an, bei Bekannten, in der Nachbarschaft, in der Umgebung des Baugrundstücks nach Erfahrungen mit guten Bauplanern zu fahnden, um einen geeigneten Planer …
- … mühsam und man begibt sich lieber in die Fänge der Alles-aus-einer-Hand-Verkäufer mit den bunten Bildern. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nach Immobiliensuche mit dem Gutachter frustriert? Nur Pfuscher am Bau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Einschätzung erbeten Grundstückswert
- … Einschätzung erbeten Grundstückswert …
- … Hallo, ich hätte gerne eine Einschätzung bezüglich des Wertes eines Grundstückes. …
- … Das Grundstück ist 40 m tief. …
- … und dann auch für uns noch der Nachteil eines soo langen Grundstücks, das wir gar nicht brauchen. 25 m würden uns völlig …
- … Anschlüsse wie Kanal, Telefon und Wasser von der Straße auf das Grundstück verlegt werden müssen. …
- … bessere Grundstücke (mit besserem Zuschnitt). …
- … Ist doch ganz einfach entweder das Grundstück ist Ihnen die 78.400 Wert oder nicht. Und wenn es …
- … für 80.000 deutlich bessere Grundstücke gibt, warum nehmen Sie das nicht? Der Preis in unserer kapitalistischen Welt wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Und wenn einer 78.400 haben will, dann will er das. Entweder es kommt einer, oder es kommt keiner. So einfach ist das. Mag sein, dass er evtl. billiger verkauft, nur ob und wann, das weiß keiner *Hellsehermodusoff*. Hier versucht einer sein Grundstück seit 10 Jahren für 67.500 zu verkaufen, damals noch 135.000 …
- … Meiner Meinung nach ist das Grundstück die 78.000 nicht Wert. …
- … Grundstückswert: MoRüBe hat ganz recht ... …
- … jedoch gibt es, neben dem Angebot und Nachfrage, eben auch die Wertermittlung von Grundstücken, die m.E. und nach meinen Erfahrungen (nat. bes. in …
- … Ballungsräumen) doch erheblich von den tatsächlich zu erzielenden Grundstücks- und Bauwerten abweichen. …
- … Letztlich erhalten Sie nur dann einen verlässlichen Wert des Grundstücks durch Wertermittlung, wodurch Sie dann nach m.E. in auch …
- … verhandeln zu können. Viel Sinn macht dies aber nicht, wenn das Grundstück von Ihrer Gemeinde angeboten wird, da diese exakte (wenn auch mitunter …
- … Das Grundstück ist von Privat. Wir möchten uns ... …
- … Das Grundstück ist von …
- … weder auftreten wie auf dem Basar noch möchten wir für dieses Grundstück so viel bezahlen. …
- … Die Richtwerte für erschlossene Grundstücke pendeln zwischen 150 und 100 je nach Lage. …
- … am beschriebenen Grundstück ist eben für uns das Verhältnis Straßenfront zu Grundstückstiefe. Dies erfordert nach unserer Meinung eine etwas teurere Planung und …
- … Also, wenn ich als Verkäufer ... …
- … Also, wenn ich als Verkäufer 78 haben will, stehe nicht …
- … Hab ich Druck, sieht die Sache anders aus, obwohl, als Verkäufer hat man ja nie Druck ... :-)) …
- … Eine Einschätzung, inwieweit der beschriebene Grundstücksgrundriss eine Wertminderung darstellt wäre bei weitem wichtiger für uns. …
- … Herr/Frau Jomei natürlich ist ein Grundstückszuschnit von 14*40 schlechter als 23*23, ohne Frage. Natürlich ist das eine Wertminderung Aufgrund dessen sich das Grundstück eher am unteren Ende der Skala bewegen sollte. Nur was …
- … hilft Ihnen das? Nüscht. Wenn der Verkäufer von seiner Preisidee überzeugt ist, können Sie ihm 23 mal erzählen Grundstückswert und blabla. Deswegen können Sie ihn auch nicht zwangsenteignen …
- … Wir sind lange genug in dem Geschäft, wir haben viele spinnerige Verkäufer erlebt ... …
- … Herr Berg, der Verkäufer hat das Grundstück von ... …
- … der Verkäufer hat das Grundstück von sich aus angeboten.. auf unsere Annonce. Es wurde noch kein Wort über einen Preis verhandelt, sondern wir überlegen erst mal, ob wir es möchten und wenn ja, zu welchem Preis. …
- … Warum erfragen Sie nicht erst einmal die Preisvorstellung des Verkäufers. …
- … Wir gehen momentan davon aus, dass der Verkäufer 78.000 haben möchte. …
- … abziehen kann wegen des ungünstigen Schnitts des Grundstücks. …
- … Wenn's zu teuer ist, erklären Sie die Lage (320 T, davon max 60 T) versuchen es mit kreativen Vorschlägen z.B. Grundstück teilen, nur die vordere Hälfte kaufen und dafür einen besseren …
- … Vorstellungen von einem angemessenen bes. für Sie wohl) Kaufpreis für ein Grundstück verstehen, interessiert niemanden, erst recht nicht einen potentiellen Verkäufer. Entweder …
- … Grundstückspreise ... …
- … nach den von Ihnen angegebenen Werten wäre das Grundstück dem nach zwischen 56000 und 84000 Wert (ohne Erschließung?). …
- … Aus eigener Erfahrung der letzten Monate (bebaute Grundstücke) kann ich allerdings sagen, dass die Vorstellungen der Eigentümer von …
- … Es sollte aber vor der Verhandlung eine Vorstellung bestehen, wie das Grundstück bebaut werden kann, andererseits keine zu hohe Bindung entstehen, die dann …
- … Nur Mut, vielleicht ist der Grundstückbesitzer realistischer als Sie sich vorstellen ... …
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