Finanzierung für junge Familie
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierung für junge Familie
Ich habe erst vor kurzem dieses Forum gefunden und lese interessiert die Beiträge mit. Es ist interessant, die vielen Ratschläge zu lesen, denn an vieles denkt man oft gar nicht. Da der Hauskauf sicher eine der wichtigeren Entscheidungen im Leben darstellt, will ich mich vorher so gut wie möglich darüber informieren.
Vielleicht könnt Ihr mir/uns hierbei noch ein paar Tipps geben.
Folgende Situation: Wir sind beide 24 J alt und haben 2 Kinder (3 J. & 1 Mon.). Nun wird unsere Wohnung demnächst zu klein, sodass wir sowieso umziehen müssen. Wir möchten natürlich auch gerne für unser Alter vorsorgen und träumen auch vom eigenen Haus. Die Konditionen sind derzeit auch verlockend, und wir sind noch jung (was Vorteil und Nachteil zugleich sein kann ). Zum einen haben wir natürlich einen längeren Zeitraum den wir für die Rückzahlung veranschlagen können, zum anderen stellt sich bei uns das Problem des geringen EKAbk. (das war ja schon oft Thema hier im Forum ).
Derzeit bin nur ich berufstätig und unser Haushaltsnetto beträgt 2100 € zzgl. KiGeld.
Der Hauskauf soll in etwa 1 Jahr erfolgen (in der Hoffnung, dann noch die Eigenheimzulage zu erhalten ).
Kaufpreis ist geschätzt etwa 250 TE für ein Haus inkl. ELW.
EK ca. 40 T€
Landesmittel NRW ca. 50 T€ (für Bestandserwerb ermäßigter Zinssatz Jahr 1-5:0 %; Jahr 6 - 15:3,5 %; > Jahr 15: max. 6 % und einer 4 % Tilg.)
Eigenheimzulage (meine Idee: Darlehen in der Höhe und Laufzeit (8 Jahre ) so wählen, dass die jährl. Raten das Darlehen tilgen )
Miete für ELW ca. 250 €
Bleiben 160 T€ Fremdfinanzierung, die ich gerne komplett über ein Annuitätendarlehen finanzieren würde mit 15 J Zinsfestschreibung und 2 % Tilg.
Ist das mit unserem Budget finanzierbar?
Wie wirkt sich das Alter des Kreditnehmers auf die Höhe des Kredits aus? Ist es da eher günstig oder ungünstig, dass wir so jung sind?
Vielen Dank schon mal an alle!
Gruß
Michel
-
Zu knapp
Hallo Michel,
sorry, aber das sieht aus meiner Sicht nicht gut aus:
210000 * 6 % (Zins+Tilgung) /12 = 1050 €/Monat.D.h. Euch bleibt von 2100 netto noch 1100 zum Leben für eine 4-köpfige Familie. Das ist zu wenig. Ok, es kommt noch das Kindergeld und vielleicht (!) Eigenheimzulage hinzu, aber das ändert leider nichts am Ergebnis. Zumal mir nicht klar ist, ob in den 250000 die Nebenkosten (Makler, Grunderwerb, Renovierung usw.) mit drin sind.
Fazit: Mehr ansparen oder mehr verdienen oder billigeres Objekt.
Bzgl. Alter: Jünger ist eher besser, da ihr dann noch länger bis zur Rente habt.
Laienmeinung
Grüße -
Machen Sie es so:
Gehen Sie mit Ihren Daten zum zuständigen Wohnbauförderungsamt und lassen Sie dort prüfen, in welcher Höhe Sie Fördermittel erhalten, und ob die sich ergebende monatl. Belastung tragbar erscheint. Vorab: Sie können (bei Erwerb vorhandenem Wohneigentum nur 33.250.- Baudarlehen (anstelle 47.500 bei Neubau oder Ersterwerb) zzgl. 8.000,- € Eigenheimzulagedarlehen (ist nach 8 Jahren getilgt) erhalten. Zusätzlich dürfte Ihnen bei Ihrem Einkommen noch ein Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz zustehen. -
Hallo!
Hallo!
Danke für die zwei Antworten ...
@Oliver:
Der Tipp mehr zu verdienen ist gut, danke!
Da wäre ich von alleine kaum drauf gekommen
Nein, im Ernst: ich denke 2100 € ist netto so wenig nicht für jemanden im meinem Alter (~ 40 T€ brutto p.a.), da sollte man realistisch sein. Nur meine Meinung.
Zum anderen kommt dazu ja noch KiGeld (312 € ) + die Miete der ELW.
Ich habe bei den Bankenrechner gesehen, dass mind. 1200 € für 4 köpf. Familie veranschlagt werden, manchmal auch 1500 €.
Ich denke, dass 1500 € für uns passen würde (ich würde auch nicht mit 1200 kalkulieren ).
So gesehen könnte es knapp reichen.
Die 250 T€ sind All Inclusive (ich habe mit 220 T€ für das Objekt gerechnet + 30 T€ NKAbk.).
@Manfred:
Die Landesförderung enthält noch den Reginalbonus von 25 T€ (genauer: 70 % davon, da ja kein Neubau ). Habe ich vergessen zu erwähnen.
Danke und Gruß! -
Stimmt,
wenn Ihr Baugrundstück in "Ballungsgebiet" oder "Solitärem Verdichtungsgebiet" liegt, erhöht sich das Baudarlehen auf 50.750,- €. Macht die Sache einfacher. Warten wäre in Ihrem Fall vielleicht nicht ganz das Richtige, denn wenn Eigenheimzulage wegfällt und - worüber nach dem Wechsel in NRW schon spekuliert wird - auch die Fördermittel des Landes wegfallen bzw. gekürzt werden, geht gar nichts mehr. -
Warten oder nicht warten - das ist hier die Frage ...
Hallo,
ja, das mit dem Warten und mehr EKAbk. ansparen ist so eine Sache.
Wenn ich davon ausgehe, dass sowohl Eigenheimzulage als auch Landesmittel abgeschafft oder zumindest stark eingeschränkt werden, dann macht auch das Warten für 2-3 Jahre wenig Sinn. Selbst wenn es gut läuft, schaffen wir "nur" 10 T€ p.a. zu sparen. Somit würde sich gegenüber heute nichts wesentlich an der EK Situation ändern (wenn man die Eigenheimzulage kapitalisiert sieht ) - steigende Zinsen vorausgesetzt, würde es sogar noch schwieriger. Interessant wird es dann erst wieder, wenn wir noch 10 Jahre warten. Dann haben wir sicherlich einiges an EK, aber dann sind die Kinder auch nur noch < 10 Jahre im Haus ...
Also, doch den Schritt wagen?
Gruß
Michel -
Das ist Ihre
eigene Entscheidung! Wenn man Ihre Daten durch das Computerprogramm bearbeitet, mit welchem auch die Wohnbauförderungsämter in NRW arbeiten, ergibt sich bei der Endprüfung (reicht Netto-Einkommen aus?) ein Überschuss. D.h. vorbehaltich einer genauen Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen würde ein Antrag auf Fördermittel bewilligt werden können. Also noch mal der Rat: Hin zum Wohnbauförderungsamt und rechnen lassen, danach entscheiden. -
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen
Hallo Michel,
gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, aber bitte rechne das ehrlich für Euren Lebensstil nach, ob das passt. Und dabei auch die laufenden Nebenkosten für das Haus nicht vergessen.
Wenn's dann klappt, ist der jetzige Moment sicher goldrichtig. Aber nur dann, wenn ihr das wirklich tragen könnt.
Viel Erfolg -
Einliegerwohnung
Hallo,
Warum soll das Wunschhaus eine Einliegerwohnunng haben?
Diese geht über den eigenen Wohnbedarf hinaus. Selbst wenn sie Überschüsse produziert, stellt sich die Frage, ob diese Gewinne auf Pump unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken Sinn machen und ich vermute auch, dass die Einliegerwohnung nicht gefördert wird.
Es ist eine bewährte Vorgehensweise, das eigene Haus erst im zweiten Schritt zu erwerben und im ersten erst mal eine Eigentumswohnung. Mit 24 ist man dafür jung genug! Prüft auch mal über diese Alternative für Euch.
Viele Grüße -
Danke Marion
Hallo Marion,
danke Dir für den Tipp mit der ETW.
Habe das mal durchgerechnet, und das scheint eine sehr sinnvolle Alternative zur Überbrückung für die nächsten 5 Jahre zu sein.
Mit 30 bin ich dann ja immer noch jung genug um dann ein Haus zu bauen oder zu kaufen.
Die Kombination aus EKAbk. + Landesförderung + Eigenheimzulage lässt genügend Spielraum um die nächsten 5 Jahre weiter zu sparen.
Wollen wir nur hoffen, dass die Zinsen dann nicht wieder in unerschwingliche Höhen geklettert sind.
Was müsste ich denn beachten, wenn ich die ETW nach 5 Jahren wieder verkaufen will? Sind dann Steuern fällig?
Danke an alle, Ihr habt mir sehr weitergeholfen!
Michel -
Verkauf der ETW
vor Ablauf von 10 Jahren würde bedeuten, dass - sofern beim verkauf Gewinn gemacht wird - dieser zu versteuern ist. Ein anderes Problem für diesen Fall: haben Sie für die ETW die Fördermittel NRW in Anpsurch genommen, sind diese beim Verkauf zurück zu zahlen. Für das dann zum Kauf anstehende Haus erhalten Sie nicht noch einmal Fördermittel NRW! . Einzige Ausnahme: Familie ist zwischenzeitlich größer geworden und die Größe der ETW ist nicht ausreichend um die Familie angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Stichwort: nun 3 Kinder, ETW hat aber nur 2 Kinderzimmer. -
Steuerpflichtier Veräußerungsgewinn ...
Hallo,
... gilt nicht für eigengenutztes Wohneigentum.
Zur Förderung kann ich leider nichts sagen.
Viele Grüße -
Verkauf und Förderung NRW
Hallo allerseits,
zum Thema Rückzahlung der Förderung NRW:
Wird dann rückwirkend eine höherer Zinssatz zugrunde gelegt und muss die Differenz dann nachgezahlt werden oder wie wird das geregelt?
Kann mir das nur schwer vorstellen, dass man allerdings keine zweite Förderung erhält schon eher.
Danke und sommerliche Grüße
Michel -
Rückzahlung Fördermittel
es werden die Restschulden zum Zeitpunkt der Rückzahlung wg. verkaug ermittelt, dieser Betrag ist (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) zurückzuzahlen. Zins wird nicht nachträglich erhöht, da Sie das Objekt ja wie vorgesehen selbst genutzt haben. -
Steuerfrei bei Selbstnutzung
Hallo Marion,
hast Du einen Link, wo man nachlesen kann, wann der Verkauf einer ETW steuerfrei ist und wann nicht?
Danke!
Gruß
michel -
Frau Daffner hat natürlich Recht
siehe hier: -
vielen Dank an alle ...
vielen Dank an alle damit sind meine Fragen erstmal alle beantwortet!
Dankeschön!
Sonnige Grüße an alle
Michel
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