Hallo beisammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Unser Neubau liegt auf einem Hinterliegergrundstück (Land Bayern). Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück meines Vaters (Wegerecht) ca. 100 m.
Laut Stromgesellschaft müssen wir nur die Kosten für den Tiefbau in unserem Grundstück (ca. 15 m) übernehmen. Den Weg bis zu dieser Grenze übernimmt das Stromunternehmen.
Wasser- und Abwasserverband hingegen fordern, dass wir die Erschließungskosten (Kanal, etc.) der kompletten Strecke durch das Zufahrtsgrundstück (Grundstück meines Vater, 100 m) tragen müssen. Laut Satzung zahlen die öffentlichen Versorger bis zur Grundstücksgrenze.
Nur welche Grundstücksgrenze ist denn nun gemeint? Die eigene oder die des vorliegenden Grundstück (Vater)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Erschließungskosten Hinterliegergrundstück
BAU-Forum: Baufinanzierung
Erschließungskosten Hinterliegergrundstück
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Wenn die Verbandssatzung nichts hergibt, bei der Gemeinde klären lassen
Nötigenfalls einen Antrag an die Verbandsversammlung stellen.
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