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Vorfälligkeitsentschädigung auch bei keinem Zinsschaden fällig?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung auch bei keinem Zinsschaden fällig?

Liebe Forumsnutzer,
kann jemand aus Erfahrung sagen ob die Bank auch dann
Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wenn Sie keinen Schaden aus dem Zinsniveau hat?
(Aufgenommener Zins liegt weit unter dem Marktüblichem Zins )
Bitte um Antwort!
  • Name:
  • reiner sommer
  1. wenn nicht geschädigt, dann auch nicht entschädigen ...

    wenn nicht geschädigt, dann auch nicht entschädigen?
  2. ja, aber ...

    ich frage mich, wie die Bank dann (damals) einen Vertrag zu diesen Konditionen abgeschlossen hat? Irgendwo werden die sich einen Verdienst an dem Vertrag ausgerechnet haben. Kann mir nicht vorstellen, dass vor 5 Jahren ein Vertrag über 2 % Zinsen abgeschlossen wurde. Wenn Sie in einer Hochzinsphase einen Kredit, der in diesen Monaten mit z.B. 4 % abgeschlossen wurde, kündigen wollen, dann freut sich die Bank, aber jetzt?
  3. das war ja nicht die Frage ...

    das war ja nicht die Frage wenn sie keinen Schaden aus dem Zinsniveau hat ...
    Jetzt kann man nur Antworten, oder spekulieren. Spekulieren war aber nicht gefragt.
  4. möchte wetten

    dass der Fragesteller in seinem 2Zeiler nur die Spitze eines Eisberges dargestellt hat. Aus so einem verengten Blickwinkel ist es m.E. gefährlich zu sagen "Ja klar, sie haben recht". Das mit dem Spekulieren stimmt, ist a) eine Unart dieses Forums, und b) eine notwendige Unart, da in den meisten Threads erst durch gezieltes Nachfragen umstände ans Tageslicht gebracht werden, die ein ganz anderes Licht auf die Sache werfen. Viele Dinge darf man eben nicht aus dem Zusammenhang gerissen betrachten ...
    Und in der derzeitigen Zinssituation fällt mir eben keine seriöse Situation ein, in der die Bank ohne Zinsschaden aus der Sache rauskommen würde ...
  5. Eindeutig entsteht ein Schaden

    denn es muss ja erst ein neuer Kredit ausgereicht werden, um wieder Zinsen zu bekommen. Bis dahin fallen Zinseinnahmen aus, unabhängig ob zu einem hohen oder zu einem niedrigen Zinssatz. Bringen Sie den neuen Kreditnehmer aber mit, könnte ein Schaden eventuell nicht entstehen, Gegenargument aber auch dazu: Neben Ihrem Kredit, hätte die Bank auch dem neuen Kreditnehmer einen weiteren Kredit verkaufen können. Der Bank dürfte aus einen gekündigten Vertrag immer ein Schaden entstehen.
  6. Bank entsteht unter Umständen doch ein Verlust!

    Die Banken gehen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht vom aktuellen Zinsniveau für Baukredit aus, sondern müssen, da ja nicht gewiss ist, ob sie das Geld wieder als Baukredit ausgeben können, von dem aktuellen Zinsen auf dem Geldmarkt (z.B. Festgeld) ausgehen, da die Bank das zurückbezahlte Geld ja anlegen muss, und da werden dann natürlich wesentlich geringere Zinseinkünfte als bei einer Kreditvergabe erzielt.
    So wurde zu mindestens bei meiner fälligen Vorfälligkeitsentschädigung kalkuliert und offen gesagt fielen mir keine Argumente dagegen ein ...
    Allerdings bin ich kein Banker oder RA, dies soll nur ein Aspekt bei der Überlegung sein.
    MfG
    Axel Berghaus
  7. @reiner Sommer

    können Sie die Aussage, dass der aufgenommene Zins "weit" unter dem (jetzt) marktüblichen liegt, mal mit ein paar Zahlen verdeutlichen? Bitte auch angeben, wann der Darlehensvertrag abgeschlossen und ob evtl. Disagio in Anspruch genommen wurde.
    Ich wundere mich etwas über die Aussage, da wir ja aktuell ein extrem niedriges Zinsniveau haben.
  8. Festzinsen werden geswapt,

    d.h. Bank tauscht freibleibenden Zins zu den bei Abschluss am Markt erzielbaren Preisen gegen Festzins für die Laufzeit. Swappartner der Bank legt Geld zu entsprechenden _damaligen_ Marktkonditionen an. Vorzeitige Auflösung = Auflösung des Swaps = swap breakage cost.
    Unabhängig davon: Wenn man sich im Vertrag auf Bedingungen einlässt, habe diese nun mal Gültigkeit. Für beide Seiten.
    Gruß, Petra.
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