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Neue Programme "Wohnraum Modernisieren" der KfW Förderbank
BAU-Forum: Baufinanzierung

Neue Programme "Wohnraum Modernisieren" der KfW Förderbank

Einführung der Programme "Wohnraum Modernisieren", "Solarstrom Erzeugen" und "Ökologisch Bauen".
Die KfW Förderbank führt ab 1. Januar 2005 in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen eine neue Programmstruktur ein.
Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden drei neue Programme angeboten:
Wohnraum Modernisieren: Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (Öko-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (Standard) in allen bestehenden Wohngebäuden. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil für Standard- bzw. Öko-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der Kreditanteil für Öko-PLUS-Maßnahmen, umso günstiger der Zins.
Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen ("Maßnahmenpakete") an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch weiterhin zur Verfügung.
Solarstrom Erzeugen: Für die Finanzierung von kleineren Photovoltaik-Investitionen bietet die KfW Förderbank ein separates, einfach konzipiertes Programm an. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50.000 €. Es steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen. Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, werden im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert. Der Zinssatz würde bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nom. 3,20 % p.a. und eff. 3,99 % p.a. betragen.
Ökologisch Bauen: In diesem Programm werden energetisch hochwertige Neubauten gefördert. Die Passivhäuser sowie KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die bisher im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert wurden, werden bei unveränderten Bestimmungen zusammengefasst.
Die Verwendungszwecke aus dem derzeitigen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden sich in den neuen Programmen wieder.
Anträge können ab sofort bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden. Die Zusage durch die KfW erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Tage, nur bei den KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern kann die KfW die Zusage erst erteilen, wenn der Bundeshaushalt 2005 in Kraft getreten ist.
  1. schon wieder nichts als ...

    schon wieder nichts als abkopierte Berichte, Herr Jahn? Hatten wir das nicht schon mal hier?
    Warum nicht einfach nur den Link zur KfW und dann gut? Sich mit fremden Federn zu schmücken, na, das mag der geneigte Leser selbst beurteilen, was er davon hält. Pressemitteilungen der KfW, hoppla, den Verteiler kenn ich, leite die E-Mails gerne an Sie weiter (dann haben Sie das doppelt).
    Bitte mehr eigene Kreativität, danke!
  2. Ich meinte natürlich diesen Beitrag ...

    Ich meinte natürlich diesen Beitrag
  3. Eigene Texte? gerne! Info  -  Teilschulderlass nicht mehr 20 % -

    Geförderte Energiespar-Beratung vor Ort bis Ende 2006 verlängert!
    Für alle Haus- und Wohnungseigentümer (Hauseigentümer, Wohnungseigentümer), die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren, besonders in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe  -  die fachmännische Vor-Ort-Beratung. Wir sagen Ihnen wie man mit Energie Geld sparen kann!
    Es war noch nie so attraktiv wie heute, mit Hilfe eines Förderkredits einen Altbau energetisch zu ertüchtigen. Wenn das mit Konsequenz erfolgt und der energetische Neubaustandard erreicht wird, winkt Ihnen neben den günstigen Zinsen ein Teilschuldenerlass von 15 Prozent der Kreditsumme als Sondertilgung!
    Wie wird gefördert?
    Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
    Ein Beispiel: Für ein Ein- / Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von bis zu 300 € für eine Beratung gewährt werden. Darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.
    Ihre geringe finanzielle Eigenbeteiligung lohnt sich auf alle Fälle (lesen Sie dazu weiter unten )!
    Welche Gebäude kommen in Frage?
    1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
    2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
    3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
    Was macht der beratende Ingenieur bzw. der Energieberater?
    Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstig umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden können. Wenn das der Fall ist, sollten Sie folgende Möglichkeiten bedenken und nutzen.
    1. Lassen Sie sich bei der Beantragung des KfW-Darlehens von uns bestätigen, dass mit der energetische Ertüchtigung der Neubaustandard nach EnEVAbk. 2002 erreicht werden soll. Nach Anschluss der Sanierung attestieren wir die Durchführung der Maßnahme und erstellen Ihnen den Energiebedarfsausweis gemäß EnEV § 13. Und schon ist Finanzminister Eichel mit dem 15 %igen Teilschuldeerlass an Ihren Energieeinsparmaßnahmen beteiligt.
    2. Gelingt es realistisch nicht, den energetischen Neubaustandard zu erreichen, so bleibt das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrann auch ohne den Bonus eines 15 %igen Schuldenerlasses für Sie weiterhin interessant.
    Wir schnüren für Sie das passende Einspar-Paket, mit dem eine jährliche CO2-Reduktion von mindestens 40 kg, bzw. 35 kg oder jedoch größer 30 kg pro Quadratmeter Wohnnutzfläche erzielt werden kann. Dann können Sie mit einer Kreditsumme von 250 EUR, bzw. 200 € oder 150 € je Quadratmeter Wohnnutzfläche rechnen und das bei einem sehr günstigen Zinssatz von ca. 2 % effektiv.
    Nutzen Sie die Energie-Vor-Ort-Beratung! Der Bund gewährt zinsgünstige Kredite und denken Sie daran:
    Gut gedämmt  -  gleich 15 Prozent geschenkt!
  4. Seltsame Art von Humor

    Für diese Werbeanzeige (ist das Ihnen nicht peinlich?), sollten der ganze Thread schlicht und einfach in das Datennirwana verschoben werden. Laut Duden: "völlige, selige Ruhe als Endzustand des gläubigen Buddhisten".
  5. Darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.

    Ach. Bei geringeren Kosten gibt's keinen Eigenanteil?
    Entweder falsch und irreführend formuliert oder Subventionsbetrug.
    Der Spruch "Gut gedämmt  -  gleich 15 Prozent geschenkt! "
    Das gehört für mich eindeutig in die Kategorie
    "Nepper, Schlepper, Bauernfänger"!
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