Hallo zusammen,
ich benötige dringend Hilfe!
Ich habe vor zwei Jahren ein Hypothekendarlehen über 75000 € aufgenommen. Der Zinssatz lag seinerzeit bei effektiv 5,33. Die Hausbank hat mir bei 10 jähriger Zinsbindung eine uneingeschränkte Sondertilgung eingeräumt.
Also xbeliegig viel zu xbeliebigem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung tilgen.
Kann ich nun zu einer anderen Bank gehen, mir mit heute deutlich günstigeren Konditionen das alte Darlehen tilgen?
Wie sieht das dann bei kompletter vorzeitiger Tilgung mit der Zinsbindung aus? Muss ich dann trotzdem noch irgendwas für die Vorfälligkeit zahlen? Vertraglich kann ich dazu nichts finden.
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort
Gruß
Reinhard
Vorzeitige Darlehensablösung durch Sondertilgung ...?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Vorzeitige Darlehensablösung durch Sondertilgung ...?
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" ... uneingeschränkte Sondertilgung.. "
es ist zunächst zu klären, was darunter zu verstehen ist.
Es kann durchaus sein, dass die Bank etwas anderes drunter versteht, als Sie selbst. -
laut Vertrag ...
Herzlichen Dank schon mal für die zügige Antwort.
Laut Vertrag steht nur geschrieben 'Sondertilgung möglich'.
Im 'Kleingedruckten' steht auch keine weitere Einschränkung. Der Bankmitarbeiter, mit dem ich den Vertrag seinerzeit ausgehandelt habe, hat mir definitiv gesagt, dass ich jeden Monat soviel ich möchte tilgen kann. Selbst 'krumme' Kleinstbeträge wie 21,78 € können spontan getilgt werden. Er hat mir dieses auch mal vorab handschriftlich als herausragendes Merkmal meines Finanzierungsangebotes gegeben. Nur finde ich diesen Zettel im Moment einfach nicht wieder.
Bevor ich allerdings mit der Bank in Kontakt trete, möchte ich mich natürlich bestmöglich darauf vorbereiten.
Grüße
Reinhard -
klar wäre es eigentlich nur ...
wenn man es eindeutig aus dem Vertrag herauslesen könnte.
Je präzieser, desto klarer.
Einfach mal entsprechend geschickt bei der Bank nachfragen. -
tja, ich hatte auch mal den Passus
... "Sondertilgung jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung" in meinem Darlehensvertrag.
Trotz dem - natürlich falschen - Bankhinweis auf § 823 BGBAbk. (Treu und Glauben) wurde dann von mir daraus eine 100 % Umschuldung / Sondertilgung durchgezogen. Übrigens ohne Problem. Tja, seither wird die Bank ihre Kreditverträge wohl genauer anschauen, die sie den informierten Kunden anbietet.
Also: Vertrag anschauen, wenn nichts Gegenteiliges drinnen steht: verhandeln und dann konsequent durchziehen. Soweit meine eigene Praxiserfahrung.
Gruß -
Bevor es andere merken ...
Bevor es andere merken korrigiere ich mich lieber selbst
Der oben genannte § 823 ist zwar schön und gut, aber hier fehl am Platze. Richtig ist der Hinweis auf § 242 des BGBAbk., dessen Überschrift da lautet: Leistung nach Treu und Glauben
Danach ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Gruß
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Ratenhöhe Baufinanzierung so OK?
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